In der Schweiz ist es üblich, dass wer Haus und Grund nicht Bar bezahlen kann, diese über Bank, Versicherung oder was weiss ich finanzieren tut.
Zur Absicherung des Darlehen wird auf das Grundstück ein "Schuldbrief" eröffnet, sagen wir mal von 350'000sFr., der dann z.B. die Bank als Sicherheit für das Darlehen(Hypothek) "behält".
Geht's dem Häuslebesitzer wirtschaftlich gut, wird er anfangen seine Schulden zu tilgen, also eine Teilrückzahlung der Hypothek, sagen wir mal so 15'000sFr. pro Jahr.
Nach 10 Jahren sind somit 150'000sFr. zurückbezahlt, also Restschuld ist noch 200'000sFr. Der Schuldbrief lautet aber immer noch auf 350'000sFr.
Geht die Bank "hops" kommts doch zur Zwangsverwertung, also Aktiva (somit auch mein Schuldbrief) an eine andere "Organisation/Bank" welche dann vielleicht auch die Restschuld übernimmt. Wenn nicht wird durch den Liquitator das Darlehen(200'000sFr.) gekündigt und der Schuldner muss sehen wo er das Geld herkriegt. Jetzt ist da aber noch der Schuldbrief von 350'000sFr. bei der anderen Organisation, denen ist doch egal wieviel schon zurückbezahlt wurde, interessieren tut doch nur was auf dem Schuldbrief steht, also 350'000sFr, den die Abzahlung erfolgte ja nicht auf dem Schuldbrief, sondern auf dem Darlehenskonto (Hypothekenkonto)
Somit besteht jetzt das Problem von 550'000sFr. Schulden. Alles Quatsch, oder doch nicht?
Hat mich so interessiert, das ich damit zum Anwalt bin.
Antwort "interessante Frage mit sehr grosser Rechtsunsicherheit, da dieser Fall noch nie eingetreten ist." Also was tun um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen? Da müsse bei jeder Abzahlung der Schuldbrief auf die neue, niedrigere Summe angepasst werden, was aber einen administrativen und finanziellen Aufwand bedeutet (und die Bankers nach der Zwangsjacke schielen lässt).
Was denken denn andere Hypothekarschuldner zum Thema?
Gruss an Alle
Berner