@mesodor...genau das hat Charme ....die fangen sofort eine Klageabweisung ein.......werde es mal für mich nur zum Spass durchdenken.
cu DL
20. Dezember 2024, 05:29
@mesodor...genau das hat Charme ....die fangen sofort eine Klageabweisung ein.......werde es mal für mich nur zum Spass durchdenken.
cu DL
ZitatAlles anzeigenOriginal von mesodor39
.....
Wichtig: die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben und sie versteuern (kostet nix, weil die Abschreibungen den Mietzins übersteigen). Man kann auch den Mietzins etwa in der Höhe festlegen, in der sich die Abschreibungen bewegen. Das macht die Sache glaubwürdiger. Aber auch problematischer bei Untervermietung....
Hi,
Wovon redest Du da? Welche Abschreibungen? Privat genutztes Wohneigentum kann steuerlich nicht abgeschrieben werden - das ist (zumindest in D) schon etliche Jahre so. Ausnahme: Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das sind allerdings die wenigsten Gebäude.....
Silbersammler
SS: lies mal richtig...vermiete ich was wird sehr wohl abgeschrieben...nur muss dann der Mietzins angemessen sein.
cu DL
ZitatAlles anzeigenOriginal von Silbersammler
Hi,
Wovon redest Du da? Welche Abschreibungen? Privat genutztes Wohneigentum kann steuerlich nicht abgeschrieben werden - das ist (zumindest in D) schon etliche Jahre so. Ausnahme: Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das sind allerdings die wenigsten Gebäude.....
Silbersammler
Das kannst du wohl abschreiben das nennt sich dann:
VERLUST AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG
Gruß GF
Angeregt durch mesodor's Idee fällt mir da noch folgendes ein:
prophylaktisch einer Vertrauensperson ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Variante Eltern/Grosseltern: der Zeitraum wird überschaubar bleiben
Variante Kinder: diese erben die Hütte sowieso ...
Meine Frage: kann der Nutzniesser eines eingetragenen Wohnrechtes dieses später so nutzen, daß er anstelle der Inanspruchnahme einfach wieder an mich untervermietet?
Falls ja, kauft erstens keiner die Hütte und zweitens bewohnt man sie selbst beim Eigentümerwechsel immer noch selbst - auch wenn man hoch verschuldet sein sollte ...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Blondie
Angeregt durch mesodor's Idee fällt mir da noch folgendes ein:
prophylaktisch einer Vertrauensperson ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.
Variante Eltern/Grosseltern: der Zeitraum wird überschaubar bleiben
Variante Kinder: diese erben die Hütte sowieso
...
Obacht mit solchen wertmindernden und abenteuerlichen Aktionen. Der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen:
- der Darlehensgeber und Grundschuldgläubiger kann genau das zum Anlass nehmen und an einen Verwerter verkaufen (oder gleich selbst verwerten). Der Aufkäufer verwertet natürlich und erhält ebenso natürlich für das mit einem derartig wertmindernden Faktor belasteten Objekt einen ganz geringen Erlös. Es bleibt also eine mächtige Restschuld bestehen. Und nicht vergessen - ganz wichtig: die allermeisten haben sich einer Vollstreckung in das gesamte Vermögen unterworfen (also nicht nur Objekthaftung, sondern auch eine persönliche Haftung).
- der Darlehensgeber und Grundschuldgläubiger guckt in das Kleingedruckte im abgeschlossenen Vertrag oder ins BGB, findet spätestens dort den § 313 und § 314, kündigt das Darlehen und verlangt natürlich auch noch Vorfälligkeitsentschädigung. Ob das vor Gericht durchgeht, bleibt abzuwarten. Aber es wird auf jeden Fall mächtig Stress geben.
Hier noch ein Link zu einem SPIEGEL-Artikel zur Grundschuld-Verwertungsproblematik zum Weiterreichen an noch Uninformierte:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,532303,00.html
Immer meinerseits verbunden mit der Empfehlung, direkten und persönlichen Kontakt mit den Bundestagsabgeordneten im jeweiligen Wahlkreis aufzunehmen (siehe http://www.abgeordnetenwatch.de) und denen unmißverständlich klar machen, dass nur derjenige die Wählstimmen der Grundschuldfamilie erhält, der sich erfolgreich für die effektive Sicherung der Grundschuldner in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Risikobegrenzungsgesetz einsetzt.
Nur Wählerstimmen oder viel viel Lobbyistengeld wirkt effektiv gegenüber der Politik. Auch das bitte weitersagen!
Hallo Wayne,
hier der Link zum Vorfälligkeitsrechner.http://www.interhyp.de/interhy…p&view=showVfRechnerInput
Du hast immer das Problem mit der Rangstelle
cu DL....so einfach ist das Leben oft nicht
Solche Mietkonstrukte erscheinen verführerisch, sind aber wohl nicht zu
Ende gedacht. Sie dürften theoretisch zu den Gegebenheiten eines Hauses
gehören wie ein das Objekt wertmindernder Reparaturmangel, die dem
Kreditgeber zu melden sind, da ja die Grundschuld als Deckung dann nicht
mehr ausreicht. Im Vertrag nachlesen. Das könnte den Darlehnsgeber
veranlassen, erst recht die Forderung zu verkaufen !
Auf jeden Fall würde ich die personellen wie auch steuerlichen Verwicklungen
hassen wie die Pest.
Gibt es bei Grundschuldeintragungen eine Rangordnung wie bei Hypotheken ?
Gab es hier schon einmal eine Liste der Banken, die uns um unseren Schlaf
bringen, damit wir uns in Zukunft bei Ihnen bedanken können ?
Grüße
ZitatAlles anzeigenOriginal von Archie-Verschnitt
Solche Mietkonstrukte erscheinen verführerisch, sind aber wohl nicht zu
Ende gedacht. Sie dürften theoretisch zu den Gegebenheiten eines Hauses
gehören wie ein das Objekt wertmindernder Reparaturmangel, die dem
Kreditgeber zu melden sind, da ja die Grundschuld als Deckung dann nicht
mehr ausreicht. Im Vertrag nachlesen. Das könnte den Darlehnsgeber
veranlassen, erst recht die Forderung zu verkaufen !
.....Grüße
Unfug: eine Vermietung muss dem Darlehnsgeber nicht angezeigt werden und: solange nicht zwangsversteigert wird, zahlt natürlich der Eigentümer, also der Schuldner die Instandhaltungskosten. Weswegen bis zur Zwangsversteigerung keine wertmindernden Mängel infolge Reparaturstau entstehen - es also nichts zu melden gibt.....
Akkut wird es erst, wenn die Bude zwangsversteigert wird: Dann kriegt man die Untermieter samt dem Hauptmieter nicht raus, sofern die Mini-Miete pünktölich gezahlt wird und sich der Mieter auch sonst nichts zu Schulden kommen lässt.....
Und der neue Eigentümer, so sich denn einer findet, bringt 29 Jahre lang Geld mit: Steine statt Brot.
Vorteil: Die Zwangsversteigerung verzögert sich immer weiter.
Vorteil: der Preis sinkt je schlechter die Aussichten sind, das Objekt zu räumen.
Geschickt kommuniziert kann vielleicht ein weiterer Angehöriger billig kaufen. Und ab dann greift gegenüber den Gläubigern das Privatinsolvenzverfahren:
7 Jahre Wohlverhalten.... und Schluss ist. Kommt unter dem Strich vielleicht sogar viel billiger, als 30 Jahre abzahlen und Zinsen blechen....
Und: immer verzögern, immer Sand ins Getriebe schaufeln:
Bis zu drei Termine müssen bei der Zwangsversteigerung angesetzt werden, wenn sich kein entsprechender Preis findet.
Und: das bringt mehr Zeit, gerichtlich gegen die Maßnahme vorzugehen, vielleuicht reicht es dann ja auch bis zur angekündigten Gesetzesänderung.
Und nun zur "nahrhaften Null":
Weil ihr ja arm seid, verkauft ihr dem Angehörigen der euer Haus erwarb auch noch euren Schadensersatzanspruch gegen das deutsche kreditinstitut. Für einen Tausender. Der klagt sich durch und holt sich den vielleicht sogar Kaufpreis abzüglich Schulden von der Bank.... Möglicher Weise mehr, als die Bude auf der Zwangsversteigerung brachte.....
Und nach 8 Jahren schenkt der euch im günstigsten fall euer Haus....
Man muss nur dreist genug sein, dann kann man auch Heuschrecken das Grauen lernen.....
Natürlich ist es hoch riskant. Abe rohne Alternative für den Fall der Fälle: mit einem verlorenen Haus und Restschulden an der Backe steht man in jedem Fall schlechter da, als wenn man mit allen Mitteln kämpft und diesen Verbrechern überall wo es nur geht in die Suppe spuckt....
Hier gilt: wer sich nich tmit allen möglichen und unmöglich erscheinenden Mitteln und Tricks wehrt..... der wird geschoren und hat alles verloren.
Und wenn schon Krieg, dann direkt den totalen Krieg!.
.
Es sind zahlreiche, leider ist nicht bekannt, wer die ungekündigten verkauft.
http://www.vzbv.de/start/index…en&search_2=&hiliting=yes
Und zu den Vorteilen der Kreditverkäufe aus Sicht der Deutschen Bank:
http://www.dbresearch.com/PROD…/PROD0000000000209028.pdf
http://www.rhein-main.net/sixc…2_news_article&id=4266583
Die Commerzbank veräußerte laut Kassow in den vergangenen drei Jahren Kredite im Gesamtwert von 300 Millionen Euro weiter – allerdings nur solche, bei denen Kunden drei Jahre lang ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen waren.
Eine Liste der Banken ist mir unbekannt, aber ich fange mal damit an:
http://www.ftd.de/unternehmen/…Kreditverkauf/267686.html
In den vergangenen Jahren haben verschiedene Sparkassen und Landesbanken gekündigte Immobilienkredite an Finanzinvestoren wie Lone Star, Credit Suisse und Cerberus verkauft. Dazu gehören die Sparkassen Görlitz, Wedel, Südholstein und München.
http://www.focus.de/immobilien…anzierung_aid_233560.html
Zahlreiche Institute, darunter Schwergewichte der Branche wie Deutsche Bank oder HVB, zaudern laut Umfrage allerdings mit Verzichtserklärungen.
(...) ob die Bank weiterhin der Ansprech- und Vertragspartner bleibe. So gibt die Deutsche Bank an, dass sie Kredite anonym im Wege des „Blind-Pool-Verfahrens“ an Investoren weiterveräußert, betont aber, dass sie Ansprechpartner bei der Kreditverarbeitung für die Kunden bleibt. Ebenso versichert die Quelle Bausparkasse, dass der Kunde auch nach einem Verkauf von ihr betreut wird.
http://www.focus.de/immobilien…anzierung_aid_233560.html
Bisher nicht verkauft:
Die Sparda-Bank Berlin informiert ihre Kunden darüber, dass in der Vergangenheit keine Kredite verkauft wurden. Ähnlich verfahren die DKB und die DSL-Bank. Doch damit ist keine Aussage für die Zukunft getroffen.
http://www.dradio.de/dlf/sendu…intergrundpolitik/733063/
Seit gut sechs Jahren haben sich die Spielregeln auf dem deutschen Finanzmarkt tiefgreifend geändert. Mit der Einführung der strengen Aufsichtsregeln Basel II müssen die Banken vorsichtiger bei der Kreditvergabe sein.
Auch die alten Kredite müssen sorgfältig überprüft werden. Zahlen die Kreditnehmer nicht regelmäßig ihre Raten oder verschlechtert sich die Bonität des Schuldners, muss die Bank das Eigenkapital aufstocken. Das ist teuer und bremst das Wachstum. Ein Ausweg: Die Banken verkaufen einfach die risikoreichen Kreditengagements.
[...]
Das lockt natürlich geschäftstüchtige Investoren, die an der Verwertung fauler Kredite verdienen wollen. Ähnlich wie in den USA entwickelt sich in Deutschland eine hoch spezialisierte Finanzindustrie mit Kreditmaklern, Inkassounternehmen und Dienstleistern. Laut einer Studie des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen sind derzeit rund 60 Unternehmen auf dem deutschen Markt aktiv. Weitere 150 planen, kurzfristig in den Markt einzusteigen.
[...]
So hat zum Beispiel der Münchner Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate im September 2004 den Verkauf von 4200 Darlehen in einem Volumen von 3,6 Milliarden Euro bekanntgegeben. Die Käuferin war die US-Investmentgesellschaft Lone Star. Nach Unternehmensangaben befanden sich in dem Kreditportfolio auch gesunde Finanzierungen im Wert von 660 Millionen Euro.
[...]
... scheint jetzt auch noch strittig zu sein, welches Ministerium überhaupt zuständig ist. Der CSU-Verbraucherschutzminister Horst Seehofer macht seiner sozialdemokratischen Kabinettskollegin Zypries den Fall streitig und präsentiert der Öffentlichkeit eigene Ideen: Es sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch, wenn die Bank das Vertragsverhältnis einseitig und ohne Verschulden des Kreditnehmers beendet, rügt Seehofer die Geldinstitute, legt sich aber noch nicht auf Vorschriften fest, die diese Praxis beenden könnten. Sein Haus bereitet eigene Vorschläge vor, die insbesondere mit einem Sonderkündigungsrecht des Kreditnehmers dessen Position stärken will und auch eine verschärfte Haftung des Gläubigers vorsehen: Die Diskussion um Recht und Unrecht der Kreditverkäufe hat gerade erst begonnen.
bei Eichelburg - http://www.hartgeld.com/infos-DE.htm (Beitrag vom 02.02.2008, 14:00)
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(dpa). Die Genossenschaftsbanken wollen vertragsgemäß bediente Darlehen nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers verkaufen. Darauf hätten sich alle Volks- und Raiff eisenbanken, Sparda-Banken sowie PSD-Banken verständigt, erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), Christopher Pleister, am Donnerstag in Berlin.
Es sei ein Vertrauensbruch, Privatkunden und mittelständische Unternehmer trotz ordnungsgemäß bedienter Kredite ungefragt mit neuen Vertragspartnern zu konfrontieren. Sollte ein Kreditnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, werde mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Hier mal ein Grundbrief zur Ansicht, weitere Eintragungen und das Siegel des Grundbuchamtes befinden sich auf der Rückseite:
Hallo Edelmetallfreunde !
Die Politik scheint wohl für viele nicht mehr Rechtzeitig mit dem Schutz von Immobilienkreditnehmern zu kommen .
Der Ausverkauf hat schon im großen Stil begonnen .
http://www.ftd.de/unternehmen/…edite%20Krise/312781.html
Ich frag mich wer überhaupt noch bei der HSH Nordbank Geld anlegt oder Leiht . Da könnte ich nicht mehr ruhig schlafen wenn ich dort mein Hauskredit hätte
Gruß Goldfreund
Ich hatte vor einiger Zeit bei meiner Commerzbank ( Eurohypo ) um eine Teillöschungsbewilligung gebeten, da wir 3/4 unseres Darlehns schon getilgt haben.
Ich bekam recht fix ein Schreiben, ich möge bitte vorab die Gebühren für den Notar und für die Bank überweisen, dann käme man ungefragt wieder auf mich zu.
Das Schreiben war übersät mit Fehlern, sogar die Addition der Gebühren war fehlerhaft, die Anrede war nur " sehr geehrter Kunde" usw.
Da ich wissen wollte, was ich denn nun überweisen soll, bzw. welcher Betrag denn nun richtig ist, habe ich heute nocheinmal dort angerufen.
Ich erhielt eine freundliche Auskunft; auf meine Frage nach dem Stil des Briefes, und ob wohl ein wenig die Hölle los sei, bekam ich nur ein erschöpftes JAAA mit der frustrierten Feststellung, dass auch die Banken sich wünschen würden, die Politik würde den Leuten diese Rechtsunsicherheit nehmen.
Ich bin mal gespannt, wie lange es jetzt dauert, bis die beglaubigte (Teil-)löschungsbewilligung bei mir in den Briefkasten flattert, muß aber sagen, daß mich die bereitwillige Cooperation der Commerzbank bzw. Eurohypo doch positiv überrascht.
Ich hätte mit mehr Kontra gerechnet. Mal sehen, vielleicht kommt das ja noch...
Wenn sich was neues ergibt, poste ich es hier.
Fisiko: Glückwunsch zu dem Schritt, zu dem es keine vernünftige Alternative gibt. Egal, was sie an Notargebühren und Schreibkosten nehmen - lieber das, als ein richtig dickes Problem, falls sie Deinen Kredit aus (selbst herbeigeführter) Not verkaufen müssen.
Es sind ja nicht primär die Banken hierzulande, die Recht und Verträge brechen, sondern die meist ausländischen Aufkäufer von Krediten, die so handeln. Und sich meist in Steuerparadiesen hinter annonymen Firmen / Kapitalgesellschaftren mit Haftungsbeschränklung verstecken.....
Klar: hiesige Banken sind auf seriöse Kreditnehmer angewiesen. Besser das, als US-subprime.
Und: die wissen das.
Klar auch, daß bei denen die Hütte brennt, was Löschungsbewilligungen und Teillöschungsbewilligungen angeht.
Nur ein Kunde, der seine Schuld begleicht hat für die langfristig einen Wert. Und die sind dünner gesäht, als bis vor kurzem noch geglaubt.
Und im Regelfall, d.h. ohne Not, würden sie sich auch nicht freiwillig von guten Kunden trennen, so möchte man doch meinen. Mag sein, daß sie ein paar übers Messer springen lassen, um Pakete mit faulen Kunden aufzupolieren. Etwas "Schwund" gibt es immer.
Nur: den "Regelfall" dan haben wir derzeit wohl bei kaum einer Bank. Keiner weis, wer wie tief drinnen steckt im Schlamassel mit faulen Krediten und ungedeckten offenen Positionen.....
z.B. Goldzertifikaten ohne physische Deckung.
die sind fix und fair....lediglich die Notargebühren fallen auf den Wert des urspr. Kredits an.
Hast du deren Löschungsbewilligung in der Hand...hast du schon gewonnen.
Was aber sehr erhellend ist...der Anhang....was da verschmolzen wurde...sehr intereessant.
cu DL
ZitatAlles anzeigenOriginal von PatroneLupo
die sind fix und fair....lediglich die Notargebühren fallen auf den Wert des urspr. Kredits an.
Hast du deren Löschungsbewilligung in der Hand...hast du schon gewonnen.
Was aber sehr erhellend ist...der Anhang....was da verschmolzen wurde...sehr intereessant.
cu DL
Bei den Banken geht es sich um die Notargebühren für die Beglaubigung der Unterschrift(en) auf der Teillöschungsbewilligung.
Der vom Schuldner beauftragte Notar berechnet dann noch seine Kosten für den Antrag auf Teillöschung der Grundschuld.
Hinzu kommen die Schreibgebühren des Grundbuchamtes.
Aber: immer noch besser das, als die schon bezahlte Schuld nochmals zahlen zu müssen.....
xD