Schuldbrief im Bankencrash

  • Jawohl Mehlwurm, das stimmt.
    Die sägen an dem Ast auf dem sie sitzen und merken das in ihrer Borniertheit nicht einmal.


    Aussterben lassen dauert zu langsam, da neue entseelte und morallose Manager nachwachsen.
    Die , die jetzt Kunden abschlachten haben es nicht besser verdient, als selbst geschlachtet zu werden. Die Zeit wird kommen!!

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei meiner Bank nun eine Teillöschungsbewilligung von 140 TEUR auf 40 TEUR Restschuld beantragt. Diese will nun 250,- EUR Gebühren, nur für sich selbst. Separat hinzu kommen noch Notargebühren für Unterschriftsbeglaubigungen, Grundbucheintragungen etc. Hat man mir alles nur telefonisch mitgeteilt, eine genaue Auflistung habe ich nicht.


    Kann das sein, dass nur die Bank schon 250,- EUR für ein läpisches Schreiben verlangen kann? Soll ich mal die Gebührenordnung der Bank verlangen? Ich befürchte aber, dass diese Fälle dort nicht drin stehen werden. Was waren eure Erfahrungen bzgl. der Gebühren?


    Danke & Grüße


    Steffl

  • Hi Steffl,


    hatte bei Rückführung meines Darlehens keine Bankgebühr für die Löschungsbewilligung veranschlagt bekommen, sondern nur die Notarkosten.


    Diese stimmten auch mit dem Interhyp-Rechner überein:
    http://www.interhyp.de/interhy…er1&STYLE=b2c&_via=479298


    Habe aber erst jetzt tatsächlich die Löschungsbewilligung angefordert und hoffe mal, dass es dabei geblieben ist.


    250 Euro ist sicherlich gemessen an der Leistung eher hoch. Andererseits kann es das mehr als wert sein, wenn dadurch besserer Schlaf möglich ist.


    normalo

  • hallo,


    ich habe eine Teillöschungsbewilligung meiner Bank bekommen,
    ist es sinnvoll wegen der Kosten, Notar und Grundbuchamt,


    diese einfach abzuheften und im akuten Fall erst zu benutzen?


    Vielen Dank


    Joba

  • Hallo joba104, was nutzt die Dir im Safe wenn die Bank noch eine Grundschuld hat?? Weißt Du was alles noch kommt? Ich bin über diese Machenschaften und Möglichkeiten der Banke so in meinem Vertrauen auf Recht und Ordnung erschüttert, dass ich da kein Risiko eingehen würde.


    Ruhiger schlafen mit weniger Grundschuld.

  • hallo Armerossi48,


    ich hatte etwas von 850€ für die Eintragung gehört, hab gerade mit
    meinem Notar gesprochen, kostet nur ca 200€ bei einer Grundschuld
    von 122000€ und Teillöschung 82000€. Werde es wohl machen.


    Danke Joba

  • ich habe mich erkundigt, bei 122000€ Grundschuld und
    82000€ Teillöschung ergeben sich ca. 200€ Gesamtkosten.


    Ursprüngliche Auskunft war 850€.


    Mach ich also, Gruß Joba

  • nun ist alles gelöscht.


    1 x 60.000 DM, 1 x 90.000 DM. Bei 2 verschiedenen Objekten. Gesamtkosten:


    ca. 200 EUR an die Bank (Beglaubigungskosten Unterschriften durch RA)
    ca. 120 EUR für den Notar


    ca. 120 EUR fürs Grundbuchamt (Gerichtskasse).


    Meine Meinung: das war es wert.


    Nun können sie (Banken, Staat mit ggf. zukünftiger Hypothekensteuer nach Währungsreform) mich alle mal kreuzweise.

    Was ist an dem Begriff "Bankrott" denn nur so schwer zu verstehen?.

  • In den nächsten Wochen werden "Maßnahmen" beschlossen, die die Kreditnehmer "schützen" sollen, aber schon jetzt ist der Schutz der Banken bei der Gesetzgebung im Vordergrund.


    Zitat


    Vom Tisch ist dem Vernehmen nach aber ein Sonderkündigungsrecht für Kreditnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies lehnen Union und Banken ab.


    Quelle:


    http://www.ftd.de/politik/deut…auer%20Banken/321441.html


    Das wäre der eigentliche marktkonforme Schutz eines ordentlichen Kreditnehmers gewesen, seiner Bank den Verkauf durch ein Tilgungsrisiko teurer zu machen. Auf diese Weise wäre gewährleistet gewesen, dass die liquiden und ordentlich bezahlenden Kunden nur sehr schwer einer Gammelfleisch-Tranche beigemengt werden können.


    Und würde es wirklich nur um die Eigenkapitalunterlegung und deren Schonung gehen, würde durch eine Tilgung des Darlehens ebenfalls Eigenmittel der Bank frei werden.


    Daraus folgt: Dieses Gesetz legalisiert die Enteignung des Grundschuldners durch Banken und Investoren via Kreditverkauf. Nicht mehr. Nicht weniger.



    s++

  • Eine Melde- und Informationspflicht wird es den Koalitionsangaben zufolge nur geben, wenn eine Bank Kredite verkauft und nicht Ansprechpartner bleibt.


    Kommentar
    Folge: der Kreditnehmer erfährt noch nicht einmal, wenn sich sein Vertragspartner ändert. Na toll.



    Und wie sie nicht in Verzug geratene Kreditnehmer vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schützen wollen.. wissen sie auch noch nicht.


    Toller Entwurf.


    Klar ist für mich: Der politische Wille, Betrug und Missbrauch zu verhindern ist definitiv nicht vorhanden. Alles nur Scheinaktivitäten und leere Worthülsen.


    Warum fällt es Volksvertretern denn so schwer, rechtschaffene, unbescholtene Bürger vor Betrügern zu schützen?


    Wissen die denn nicht, daß nur ein funktionierender Kreditmarkt, also eine rmit Rechtssicherheit für rechtschaffene Bürger Arbeitsplätze schert? Ist ihnen das so egal?


    Haben die da etwa über Schmiergeldzahlungen direkt oder indirekt ihre Finger drin?


    Kommt einem manchmal fast so vor.


    Kleptokratie 2008?


    Es geht so einfach:


    KEINE Zwangsvollstreckung, für Kreditnehmer, die stets ihre Raten pünktlich bezahlt haben, kleine Verzögerungen und Rückstände ausgenommen (Geringfügigkeitsgrenze).


    Keine Zwangsvollstreckung ohne schiftliche, privatrechtliche, schuldrechtliche Vereinbarung (Kreditvertrag).


    Zwangsvollstreckung nur bis zur Höhe der Schuld inkl. vertraglich vereinbarter Verzugszinsen und vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruch desw Gläubigers. Und nicht schuldunabhängig in voller Höhe der Grundschuld.



    Was ist daran so schwer?

    Was ist an dem Begriff "Bankrott" denn nur so schwer zu verstehen?.

    2 Mal editiert, zuletzt von mesodor39 ()

  • Genau so ist es meso !


    Die Politik KÖNNTE letztlich alles ganz schnell und zur Zufriedenheit des deutschen Volkes organisieren. Machen sie aber nicht, sondern nicht selten das Gegenteil - und damit sind die Hintergründe dieser Damen und Herren doch offengelegt.


    Wie schrieb ein frustrierter ärztlicher Kollege in einem Beitrag zu Hintergründen im Gesundheitswesen: "Wir werden von einem Kaffeekränzchen regiert: Liz Mohn, Friede Springer und Angela Merkel!"

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • Zitat

    Original von arzt397
    ... "Wir werden von einem Kaffeekränzchen regiert: Liz Mohn, Friede Springer und Angela Merkel!"


    Eher Hexensabbat. X(
    Da wünscht man sich doch glatt die Inquisition zurück. :D

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist nach deutscher Rechtsprechung so zu bemessen, dass das Kreditinstitut nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt wird als bei einer vereinbarungsgemäßen Abwicklung des ursprünglichen Darlehensvertrages.


    Ich bin mit folgender Fall-Frage konfrontiert worden, auf die ich selbst keine fundierte Antwort geben kann, aber vielleicht kann ein Forumsmitglied Konkretes sagen.


    Ausgangslage:
    In einem Darlehensvertrag mit einer Restschuld von 40.000 und einer Restlaufzeit von 14 Jahren (Zinsbindungsfrist noch 9 Jahre) war dem Darlehensnehmer eine einmalige Option eingeräumt worden, die Höhe der Tilgung in einer Spanne von 1-20% frei zu verändern. Grundtilgung im übrigen ist 1%.


    Wenn sich nun der Darlehensnehmer aufgrund der nunmehr wohl bekannten Grundschuldrisiken sich dazu entschliessen sollte, das Darlehen vor Fälligkeit zu tilgen, wird selbstredend eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Frage: Kann er die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung dadurch minimieren, dass er zunächst seine Option ausübt, die Höhe der Tilgung auf 20% zu setzen, und danach erst die das Darlehen zurückzahlt?


    Nach meiner Logik (aber eben nicht fundiert), müßte das zum Vorteil des zurückzahlenden Darlehensnehmers sein, da der Zinsschaden so geringer anzusetzen ist, weil ja viel schneller getilgt wird.


    Gibt es dazu Präzedenzfälle?

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

  • Einmalige Option zu jeder Zeit der Laufzeit oder nur am Anfang ?


    Ich denke auch, dass auf 4+ Jahre verkürzt werden sollte. Die Zinsen bleiben
    ja während der 4+ Jahre fest. Die Entschädigung würde dadurch minimiert.


    Grüße

  • @ Wayne Schlegel
    Bei Deiner Frage können Dir eher die Verbraucherschützer helfen. Die haben Programme mit denen sie die Entschädigungen berechnen können.


    Leider schreibst Du nicht wie lange der Kredit schon läuft, aber vielleicht hilft Dir das:
    Privatpersonen haben bei Krediten ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren, auch wenn der Vertrag 15 oder 20 Jahre Laufzeit hat.
    Wird dieses Recht in Anspruch genommen muß keine Entschädigung gezahlt werden.
    Es nur nötig 6 Monate vor Ablauf der 10 Jahresfrist den Vertrag zu kündigen.

    Die Aussicht auf eine Krise ist kein Grund den Optimismus zu verlieren.

  • Habe selbst erfolgreich fristlos gekündigt, ohne Vorfälligkeit zahlen zu müssen. Meine Meinung ist, dass die Banken doch gern bares hätten, jetzt in der Kriese.
    Versuch lohnt auf alle Fälle, zumal die Bundesreg. doch nichts ernsthaftes für die Darlehensnehmer richtet. Vorfälligkeitsentschädigungsrechner gibt es im Netzhttp://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?_rwc=partner%3DFINANZTIP%7Cstyle%3Dfinanztip&view=showVfRechnerInput

  • @ armerossi, wayne und alle anderen...


    hab' mich lange nicht gemeldet - hatte nen Haufen Arbeit mit diesem Kram!!!


    Vorzeitige Tilgung unseres Darlehens ist nicht möglich. Die Bank konnte - angeblich - bis Ende 2006 solche Entscheidungen noch in der Filiale treffen. Mittlerweile gibts die Direktive "von oben" dass dies generell nicht mehr möglich ist. Man könne zwar einen schriftlichen Antrag stellen, Erfolg sei so gut wie ausgeschlossen.


    Da die reguläre Ablösung in absehbarer Zeit stattfinden kann (Ende September) werde ich mich wohl in Geduld üben müssen. Das Geld ist zusammengekratzt und eine komplette Ablösung dann möglich. Da das Darlehen in CHF läuft, muß ich einen größeren Betrag noch in CHF wechseln - und bis September sicher verwahren - hat dazu jemand Tipps?


    "Mein" Grundbuchbeamter ist geimpft (DVD) und hat eine Kopie des Sicherungsvertrages im Grundbuch abgeheftet. Er meldet sich , wenn ein Eintrag gemacht werden sollte.


    Danke nochmal an alle....


    Truman

    "Wenn der Staat ins Chaos stürzt, entsteht die Vaterlandsliebe." Lao-Tse, aus Tao-Tê-King

  • ixh weis nicht wo ich es hinschreiben soll; denke hier passt es ganz gut.


    mal was neues....wer immer schön abbezahlt bzw keinen Kredit brauch ist schlicht nicht würdig für ein Konto bei ner Bank; das blöde is nur ohne Konto keinen Job :huh:


    muss man in zukunft jedes jahr en Kredit laufen haben damit man nicht von der Bank gekündigt wird ? :D


    http://www.fr-online.de/in_und…t/aktuell/?em_cnt=1325691

Schriftgröße:  A A A A A