Grundschuldbrief?

  • Wie ist es eigentlich mit dem grundschuldbrief wirklich? Ich hab viel gelesen aber nicht alles verstanden. Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir bei meinem folgenden Beispiel helfen könntet:


    Wert eines Hauses: 200.000Eur
    Eigenkapital: 120.000Eur
    Darleihen: 80.000Eur
    Zins: 4%
    Festzins: 10Jahre
    Abbezahlt nach: 10Jahren


    Eingetragen als Grundschuldbrief.



    Wenn der Darleihnehmer regelmäßig seine Schulden abbezahlt, hat er trotzdem das Risiko das sein Haus eingezogen wird?


    Z.B. benuzen die Banke die Grundschuldbriefe als eine Art Kreditwürdigkeit bei den ZB. Was ist aber wenn die Bank das Geld an die ZB nicht zurückzahlen kann? Kassiert die ZB oder der Gläubiger das Haus owohl der Schuldner seine Schuld regelmäßig abbezahlt?


    kann die Bank trotzdem die Zinsen ändern obwohl die festgeschrieben sind?


  • Ja, siehe dieses Video



    Zitat

    Original von Silberneuling
    kann die Bank trotzdem die Zinsen ändern obwohl die festgeschrieben sind?


    Dies geht von Seiten der Banken nur dann, wenn der Kredit nicht planmäßig bedient wird, die Investoren können aber alleine aufgrund des in der Grundschuld verankerten Rechts maximal für 3 Jahre 18% Zinsen verlangen.
    Scheinbar auch, wenn der Kredit planmäßig bedient wurde.


    Edit: Bitte überprüfen, ob als Grundschuld oder als Grundschuldbrief eingetragen! Im Falle des Grundschuldbriefes könnte man den einen vielleicht splitten und die Gefahr so auf die Darlehnsschuld minimieren.

  • Hi Silberneuling,


    das Thema "Grundschuld" ist nur dann zu verstehen, wenn man sich wirklich ein paar Stunden Zeit nimmt und sich richtig einarbeitet.


    Weil es eben schwierig ist und die wahnsinnigen Risiken insbesondere von der Finanzindustrie verschleiert werden, sitzen die meisten Grundschuld-Schuldner nichtsahnend auf einer scharfen Bombe. Auch der, der immer seine Annuitäten zahlt, das Darlehen also nicht notleidend ist. Es sind schon einige dieser Bomben hochgegangen und je schlechter es den Banken geht, um so mehr werden noch hochgehen.


    Lies als Einstieg das:
    http://www.faz.net/s/RubFED172…Tpl~Ecommon~Scontent.html


    behalte dabei im Sinn, dass das zunächst nur die geschönte Wahrheit ist. Dann mache Dich an den unten genannten kompletten Sräd und schlage auch die Links insbesondere die Fachbeiträge der Experten nach. Alle Deine Fragen sind dort angesprochen und beantwortet. Auch, was man als Grundschuldner tun kann, selbst wenn das leider nicht allzuviel ist.


    http://www.goldseitenforum.de/…ght=&hilightuser=0&page=2


    Es wäre auch sinnig, die weitere Diskussion in dem vorstehenden Haupt-Sräd (Schuldbriefe im Bankencrash) zu führen.


    Und diesen Strang hier nicht fortzuführen

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

    4 Mal editiert, zuletzt von Wayne Schlegel ()

  • Wayne Schlegel :
    hast schon Recht, aber ich wollte hier auf das oberige Beispiel hinaus.


    Irgendwie verstehe ich es noch immer nicht.


    Das heist. Man bezahlt sein Kredit ohne verzug ab und dann kann eine Zwangvollstreckung kommen?


    Ich mein es gehört der Bank nicht mal das Ganze Haus. Kann man dan nicht einfach das Ganze geschuldete Geld der Bank zurückgeben ohne das eine Zwangsvollstreckung kommt?


    Die bank hat doch nur Anspruch auf die 80000Eur und nicht auf das ganze Haus?



    Bitte, bitte um beantwortung der Fragen. ?(

  • Hallo Silberneuling.


    Die Bank mit der Du den Kreditvertrag abgeschlossen hast, kann das Haus i.d.R. nur Zwangsversteigern lassen, wenn Sie den Vertrag aus irgendeinem Grund kündigen kann
    a. Wenn Du mit den Raten zu sehr in Rückstand bist
    b. Wenn der Wert der Immobilie nicht mehr als Sicherheit ausreicht
    c. Wenn Du in den Bunker gehst und kein Einkommen mehr hast. (Was zu a führt).


    Mit dem Erlös der Zwangsversteigerung wird dann die Restschuld (nebst Vorfälligkeitsentschädigung und diversen Gebühren beglichen. Sollte die Restschuld nicht mehr all zu hoch sein kannst Du sogar noch was überbehalten. Dafür sorgt eine Sicherungsvereinbarung, die Du mit der Bank abgeschlossen hast und die besagt, dass die Grundschuld nur die Forderungen der Bank (aus dem Darlehensvertrag) sichern darf.


    Wird Dein Darlehen aber von der Bank an einen Finanzinvestor (FI) verkauft, so geht der Darlehensvertrag und die Grundschuld auf den FI über. ABER NICHT DIE SICHERUNGSVEREINBARUNG!!!
    Somit hat der FI eine sofort vollstreckbare Grundschuld zusätzlich zum Kreditvertrag gegen Dich in der Hand. Die Grundschuld kann er sofort separat verwerten und von Dir sofort die 80.000 der Grundschuld + 3x18% also Inkl. Zinseszins ca 130.000 verlangen!!! Kannst Du die Kohle nicht innerhalb weniger Wochen auftreiben ist Dein Haus wiederum nur wenige Wochen später in der Zwangsversteigerung - also weg! Aufgrund der einst unterschriebenen Verträge hast Du Dich i.d.R. der sofortigen Zwangsversteigerung unterworfen! Rechtsmittel? Fehlanzeige!


    Sollte der Erlös die Forderungen aus der Grundschuld nicht deutlich übersteigen um auch noch die Restschuld aus dem Darlehensvertrag gleich mit zu tilgen (was sehr warscheinlich ist!), dürftest Du anschließend sogar immer noch den Kreditvertrag weiterbedienen! Denn das sind ja jetzt zwei Paar Schuhe!


    Alles klar?


    Hört sich unglaublich an - IST ABER SO!


    Wenn diese Sauerei in den Medien (zur besten Fernsehzeit) oder in der Bildzeitung schonungslos offen beschrieben werden würde - hätten wir selbst in Deutschland einen Aufstand! Aber bis jetzt wird diese Sauerei von allen Seiten unter der Decke gehalten!


    Angenehme Nachtruhe!

  • Das sind ja tolle Zustände!


    Was soll ich von einem Staat halten, der seine Bürger nicht schützt?
    Dies wäre doch seine primäre Aufgabe.


    Einen bekannten Notar auf diese Thema angesprochen: hat mich nur mitleidig angeschaut und den Kopf geschüttelt. Einziger kommentar: diesen Humbug glauben sie doch hoffentlich nicht.


    Es müßte ein Aufschrei durch die seriöse Bankenwelt gehen ....... aber nein, nur das Schweigen im Walde.
    Wie viele Menschen müssen noch um Hab und Gut kommen?
    Politiker tut etwas, aber etwas vernüftiges - dafür werden wir mit dieser sinnlosen Feinstaubsch... und anderen nutzlosen Themen gegängelt.


    Barbarossa

  • Zitat

    Einen bekannten Notar auf diese Thema angesprochen: hat mich nur mitleidig angeschaut und den Kopf geschüttelt. Einziger kommentar: diesen Humbug glauben sie doch hoffentlich nicht.


    barbarossa007
    Frage den Notar doch bitte ob er Dir seine Auskunft, das diese Möglichkeit der Abzocke nicht existiert, rechtsverbindlich (also einklagbar!) schriftlich bestätigt.
    Würde mich ehrlich interessieren...


    @ Niebelungen.
    Du magst recht haben, dass ich die Sache viellicht zu schwarz dargestellt habe. Aber allein die Möglichkeit der "ungerechtfertigten" Zwangsversteigerung wegen der Grundschuldeintreibung, die (in den meisten Fällen) auch mit einem kompletten finanziellen Ruin der Betroffenen verbunden sein dürfte, ist alleine schon ungeheuerlich genug.
    Aber nach 7 Jahren Privatinsolvensz hat man das ja auch wieder überstanden!
    Da hat die Politik ja schon vorgesorgt...

  • also eigentlich ist das mit dem grundschuldbrief ganz einfach.


    auf der vorderseite des grundschuldbriefes steht alles drauf was wichtig ist. !


    allerdings fürchte ich das die meisten diesen brief niemals zu gesicht bekommen haben.


    wenn der kredit nicht mehr bedient wird - und das beinhaltetet eben den gesamten kredit bis zur letzten rate - dann wird die gesamte grundschuld fällig.


    dabei ist es völlig unbedeutend ob und wieviel man davon abbezahlt hat.


    und ebenso kann der gläubiger ohne aufwendige mahn oder greichtsverfahren SOFORT in das gesamte vermögen des schuldners hineinvollstrecken . und der gläubiger ist nur der eigentümer des grundschuldbriefes. Das muß nicht die bank sein bei der einstmals der kredit aufgenommen wurde.


    der grundschulbf kann ebenso wie die grundschuld weiterverkauft oder auch beliehen werden.


    wer im besitz des grundschuldbriefes ist hat auch das recht auf das geld.
    bzw. den aufgedruckten wert auf diese grundschuld nebst 18 % zinsen für die letzten 3 jahre.


    der richige werdegang wäre folgender .!!!


    bei aufnahme des kredits sollten bspw. 10 grundschuldbriefe erstellt
    werden mit aufsteigendem rang im grundbuch.
    meinetwegen 20 000 € x 10 für 200 000kredit.


    dann immer bei tilgung von 20 000 sollte gelöscht werden.


    aber das kostet natürlich.


    ca. 3000 € notarkosten für die grundschuldbriefe.

  • Zitat

    Original von Mehlwurm


    Das nennt sich dann Hypothek (http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek). Wird aber von den Banken kaum angeboten. Was heute im Volksmund Hypothek genannt wird, ist i.d.R. ein Darlehen+Grundschuld.


    Ich mein aber, wenn man 10000Eur abbezahlt hat, kann man doch zum Notar gehen und für die 300Eur die Grundschuld anpassen lassen, oder geht es nur bei hypothek?


    Es müsste doch auch beim Grundschuldbrief gehen, da ja ein Teil abbezahlt wurde.


    EDIT:


    Ich hab noch was gefunden:

    Zitat


    Wird ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit dem Darlehen einer Bank finanziert, verlangt die Bank in den meisten Fällen die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit. Diese Grundschuld ist vom Bestehen und der Höhe der Darlehensforderung unabhängig. Einziges Bindeglied zur Darlehensforderng bildet die Vereinbarung über den Sicherungszweck, die aber nur zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer besteht. Das bedeutet, dass die Grundschuld nach außen in voller Höhe bestehen bleibt, auch wenn sich die Darlehensforderung durch Tilgung verringert oder das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.


    Problematisch für den Grundstückseigentümer ist dieser Umstand deswegen, weil die Bank die Grundschuld in voller Höhe unabhängig von der Darlehensforderung und unabhängig von der bestehenden Höhe der Darlehensforderung verkaufen kann. Diese Problematik ist kürzlich bei einer Sparkasse aufgetreten. Hier wurden Grundschulden in voller Höhe an Investoren verkauft, obwohl die hierdurch gesicherten Darlehen schon zu erheblichen Teilen zurückgezahlt waren. Die Käufer dieser Grundschulden vollstreckten sodann erfolgreich in die Grundstücke.


    Um diese Problematik zu vermeiden, hat der Eigentümer die Möglichkeit, Teilzahlungen auf dem Grundschuldbrief vermerken zu lassen, bzw. bei vollständiger Tilgung den Grundschuldbrief herauszuverlangen. Dieser Anspruch, der gegenüber der Bank als Sicherungsnehmerin besteht, kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Eigentümer von der Bank die Zustimmung dazu verlangen kann, dass Teiltilgungen auf dem Grundschuldbrief vermerkt werden. Diese Vermerke auf dem Grundschuldbrief verhindern im Falle eines Verkaufes der Grundschuld, dass diese in voller Höhe von Investoren erworben werden kann. Der Investor kann in diesem Fall die Grundschuld nur in der Höhe erwerben, in welcher das Darlehen noch besteht, wenn die Teilzahlungen jeweils vermerkt wurden. Ein anderer Weg wäre die Einräumung einer Hypothek. Diese ist allerdings fast vollständig von der Grundschuld verdrängt worden, Banken verweigern oft eine Finanzierung, wenn der Interessent darauf besteht, die Darlehensforderungen durch eine Hypothek zu sichern.


    Verstehe ich den Beitrag richtig?


    Wenn man ein Teil z.B. diese 10000Eur abbezahlt hat, ist es möglich dieses auf den Grundschuldbrief zu vermerken?


    Oder muss man dieses vor der Abzahlung vermerken?

  • Ad 1: Die Bank kann dem Begehren, den Grundschuldbrief der Höhe nach anzupassen, nur dann nachkommen, wenn sie noch im Besitz desselben ist - logisch oder?


    Diese Anpassungen kosten aber jedesmal Notargebühren und Eintragungsgebühren beim Amtsgericht. Ok, immer noch besser als Haus weg, das gebe ich zu.



    Ad 2: @ Nibelungen
    "Wehren" kann man sich gegen die Ansprüche, aber was nutzt ein Schadenersatzanspruch gegen Deine Bank? Das Haus ist in der Regel trotzdem weg.


    Meines Erachtens handelt der Investor kriminell, und konsequenterweise würde ich jeden Vollstrecker auch als Kriminellen behandeln.


    Gesetz hin oder her, gegen solch kriminellen Rechtsmißbrauch ist Notwehr angesagt! Ich rufe vorher auch ganz bestimmt 3 mal: Stehenbleiben, oder ich schieße :D

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

  • Nach meinem Wissen, bestehen die Banken seit geraumer Zeit auf die Eintragung einer "Briefgrundschuld" d.h. es wird kein Grundschuldbrief mehr erstellt
    Vorteil: Grundschuldbrief kann nicht verloren gehen, macht auch eine Abtretung leichter.
    Desweiteren wollen Banken nur noch Grundschulden die "sofort vollstreckbar" sind.
    Eine Teillöschung einer Grundschuld -nach erfolgter Tilgung- ist in diesem Betrag möglich. Was natürlich Notar- bzw KOsten vom Grundbuchamt verursacht.
    Eine Bank die es ehrlich mit seinen Kunden meint, wird sich diesem Begehren nicht verschließen.


    Völlig unverständlich ist mir, dass unser Gesetzgeber nichts unternimmt, um diesem "Raubrittertum" ein Ende zu bereiten.
    Es darf doch nicht wahr sein, dass ein Häuslesbauer -vorausgesetzt er kommt seinen Zahlungen vertragsgemäß nach- zittern muss, Opfer einer US-Heuschrecke zu werden.
    Wo leben wir eigentlich?


    Barbarossa

  • Zitat

    Original von barbarossa007


    Wo leben wir eigentlich?


    Barbarossa


    In verdeckter Sklaverei :rolleyes:


    Wir dienen dem schnöden Mammon, dem goldenen Kalb, der Wallstreet, je nach Gusto :O

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

  • so schauts aus.


    Und wenn iich mir diesen neuen Gesetzesentwurf durchlese:


    (1) versteht den neimand


    (2) kann man sich dennoch nicht erfolgreich gegen unberechtigte Zwangsvollstreckung wehren.


    Drei einfache Sätze, und die Sache wäre geregelt:.


    (1) der Schuldner kann im Fall einer Zwangsvollstreckung durch Einrede der unerlaubten Handlung, der sittenwidrigen Bereicherung oder der Einrede des Vertragsbruches durch den Gläubiger die Zwangsvollstreeckung solange abwenden, bis durch Gerichtsurteil eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gerichtes hierüber endgültige Bestimmung getroffen wurde.


    (2) Eine Bestimmung die die unter (1) beschriebenen Einwendungsrechte des Schuldners ausschließt ist unwirksam.


    (3) Im Fall einer gerichtlichen Klärung ob eine Zwangsvollstreckung rechtsmäßig ist liegt die alleinige Beweislast dafür bei dem die Zwagsvollstreckung betrreibenden Gläubiger.

  • Wie sichere ich mich als Verkäuferin ab, daß wenn der Kaufpreis nicht gezahlt wird und sei es, weil die Bank pleite geht, die Grundschuld (für den finanzierenden Käufer) aus dem Grundbuch fliegt? :hae:




    Trotz Risikobegrenzungsgesetz, das Ganze ist ein Geschenk an die Banken. :cursing:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Risikobegrenzungsgesetz


    http://www.kanzlei-paulus.de/f…Downloads/Grundschuld.pdf



    Da werden einige hier denken und täglich grüßt das Murmeltier....
    http://www.wer-weiss-was.de/theme71/article4363550.html

    Zitat

    Das kosten ein paar Euro, geht aber normalerweise recht schnell und unkompliziert (wenn die Sache nicht gerade schon 40 Jahre her ist, die ursprünglich kreditgebende Bank inzwischen fünf Mal verkauft, fusioniert und wieder getrennt worden ist, dann darf man sich auf einige Monate einrichten).


    Gruß vom Wiz, der sich im Rahmen von Nachlassabwicklungen regelmäßig mit dem Thema rumschlägt und das genannte Maximal-Negativbeispiel letztes Jahr mal erlebt hat.



    http://www.wer-weiss-was.de/theme71/article4363550.html



    http://www.test.de/themen/steu…der-Bank-1025253-2025253/

    Zitat

    „Gehen die Abtretungserklärung und der dazugehörige Grundschuldbrief irgendwann verloren, kann das Jahrzehnte später für die Erben Ärger geben.“ Um das Haus zu verkaufen, müssten sie dann ein so genanntes Aufgebotsverfahren vor dem Amtsgericht anstrengen. „Das kann den Verkauf um acht bis neun Monate verzögern.“

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