Verkäufer will mich auf 5000 euro verklagen

  • Als Nicht-Ebay Nutzer finde ich es nur verwunderlich, dass eine neutrale Bewertung so eine Reaktion auslösen kann!


    Wenn ich was kaufe und alles läuft wie geplant - dann ist das ok für mich. Weder super positiv noch negativ. Wenn es besonders schnell geht, oder man einen netten Kontakt hat, oder die Ware überdurchschnittlich gut verpackt oder schön ist, dann ist das eine positive Bewertung wert.


    Nachdem es hier um eine neutrale Bewertung ging, die erfolgte nachdem der Käufer erfolglos eine Kontaktaufnahme versucht hatte, finde ich die sofortige Androhung einer Klage völlig inakzeptabel vom Verkäufer!


    Aber der Klügere gibt nach! :thumbup:

  • Darth Vader


    Als ebay-Nutzer (noch, ich reduzier das inzwischen immer mehr) kann ich Dir mitteilen: es hatte sich schon zu Anfang dieser Plattform durchgesetzt, daß du eine positiv-Bewertung machen MUSST, wenn NIX NEGATIVES war. Also bei einer stinknormalen Auktion mit ohne Schwierigkeiten bei der Kommunikation, mit ohne Lug und Betrug und bei normaler Wartezeit bei Geld- und Wareneingang usw. warst Du praktisch gezwungen, den Verkäufer in den Himmel zu loben, ansonsten gabs Rachebewertungen, Klagen usw.


    Darum ist eine neutrale bzw. negative Bewertung gleich doppelt so schlimm.


    Und daß Verkäufer jetzt so derartig gegängelt werden und bei einem betrügerischen Käufer nicht mal mit Negativbewertung antworten können, nachdem die vielleicht das Geld über painpal wieder zurückgeholt haben, ist einfach nur SCH...

  • Streitwert 5.001 Euro hat nur einen Grund. Er will dich vors Landgericht zerren. Da musst du einen Anwalt haben und kannst dich nicht selber vertretten, was beim Amtsgericht und erstinstanzlichen Verfahren mit einem Stritwert unter 5.000 Euro geht.


    Der blufft...

    Der israelische Botschafter in Bonn, Asher ben Nathan, antwortete in einem Interview auf die Frage, wer 1967 den 6-Tage-Krieg begonnen und die ersten Schüsse abgegeben habe: „Das ist gänzlich belanglos. Entscheidend ist, was den ersten Schüssen vorausgegangen ist.“

  • das er blufft wurde schon auf der ersten seite festgestellt.


    das thema is doch mittlerweile abgegessen ...


    da du die bewertung ja jetzt zurückgezogen hast, kannst du ne neue negative bewertung geben weil dich der händler bedroht hat 8)

  • Und ich dachte immer, dass es grober Unfuck ist, wenn ich am PC sitze und meine aufgestrapste Maus unberührt im Bett liegen lasse... :D :D :D


    Leines
    nein...das wäre kein grober unfuck....sondern eine nicht wieder gutzumachende Sünde. :D


    Sanfte Grüße
    Der Misanthr :whistling: p

  • Gute Morgen


    habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert er sagte mir das es grober Unfuck ist, was der Händler mit mir macht und sagte ich solle auf keinen Fall die Bewertung zurückziehen.



    Kreeya



    Hat Dir Dein Anwalt für die telefonische Auskunft schon eine Rechnung gestellt ???


    Wird bestimmt teurer werden als 25,00 Euro und man kann dafür nicht mal eine neutrale Bewertung abgeben :wall:

  • N´abend


    ... einer Versicherungssumme von 500 Ois, schließt in den AGB´s jedoch die EM neben anderen Dingen ausdrücklich aus - also eine vergleichbare Situation!


    Ich hatte da neulich mal genau dieses Problem und durfte durch meinen Geschäftspartner erfahren, dass man selbstverständlich mit der Fa. Hermes Sondervereinbarungen getroffen hätte ...


    Auf die Fa. DHL und Dein vom Verkäufer vertragsgemäß erhaltenes Paket übertragen bedeutet dieses meiner Meinung nach:


    Die 6,90 Ois für die Paketmarke sind nicht die einzigen Kosten neben dem eigentlichen Versand, die dem Verkäufer bei Eurem Deal entstanden sind!


    Ob 25 Euro für den Versand der 10 kg Silber eine "überzogene Hausnummer" darstellen, das weiß ich mangels eigener Verkäufererfahrung zwar nicht, aber Deine neutrale Bewertung halte ich dennoch für nicht fair (ich habe bislang so gut wie nie was bei iibääh vertickt) ...


    Mein Tipp deshalb:


    Ziehe Deine neutrale Bewertung zurück und entschuldige Dich!

  • Als Gewerblicher Händler muß er den Schaden ersetzen wenn das Paket nicht ankommt.


    Als war das Paket versichert. Er hat ja nicht behauptet das das Paket von der Post versichert wird. Er macht es eben selbst und nimmt für das Risiko ca. 20 €.


    Wenn dem so ist (wovon ich ausgehe) dann ist die Behauptung in der Bewertung unwahr und vermutlich üble nachrede.


    Die telefonische Auskunft vom Anwalt würde ich mir ja mal schriftlich geben lassen, dann kannst Du dir ggf. die 5000 € vom Anwalt wiederholen.


    :thumbup:

  • Ich frage mich manchmal, was in manchen Köpfen vorgeht.


    Ich gehe davon aus, dass der VK die Versandkosten in seiner Auktion angegeben hat.


    Dem K waren also die Versandkosten bekannt und er wusste den Gesamtpreis, den er für das Silber bezahlen muss. Also kann es dem K m.E. "scheiß egal" sein, wieviel der VK für den Versand wirklich bezahlt (mal abgesehen davon, dass der VK auch Handlingkosten hat). Sich Killoweise Silber zu Hause hinlegen und sich über solche Dinge überhaupt Gedanken machen und von Abzocke sprechen ist m.E. ein schlechter Witz. :wall: Wenn das Silber inklusive Versand eben zu teuer war, dann nächstens woanders kaufen und nicht ebay-VK mit "geistreichen" 8| Bewertungen die Geschäfte vermiesen.


    Bei ebay gibt es genug richtige Abzocker. Z.B. solche, die ihre Ware so beschreiben, dass der K was bekommt, was er eigentlich garnicht haben wollte.

  • Einige verstehen mich falsch es geht mir nicht um die 25 euro Versandkosten die waren mir doch vor dem Gbeot längst klar! Es geht mir wie es versendet wurde. Einer hat es mit einem Beispiel verglichen.. Man bucht frist class kommt in die Economy Class und als man angekommen ist sagt die nette Frau ist doch egal wie sie angekommen sind , sie sind doch da .. ;)


    Würde sagen es ist alles gesagt worden..


    mfg


    Kreeya

  • Leider wimmelt es bei ebay von solchen Leuten wie Kreeya. Als gewerblicher Händler habe ich da absolut kein Verständnis dafür, auch wenn es in diesem Fall nicht um mich geht.


    Deshalb eine einfache Rechnung für alle:


    25 Euro Versandkosten brutto sind abzgl. der MwSt. nur noch 21,00 EUR
    - 5 Euro fürs Paket (Vertragskunde)
    - 2 Euro für gute Verpackung (nicht zu unterschätzen bei 10 kg Silber)


    Bleiben nur noch 14 Euro für die Versicherung. Bei meinem Valoren-Versicherer muss ich 1% der Gesamtsumme zahlen. Macht bei rund 3.000 Euro 30 (!!!!!) EUR Versicherungsprämie aus.


    Des Weiteren wirkt sich eine neutrale Bewertung sehr wohl negativ aus. Bei mehreren erhaltenen neutralen sinkt die Bewertungsanzeige von vielleicht 99,8% auf 97% und das macht gefühlsmäßig mindestens 2-5% weniger Umsatz aus. Klingt nicht viel aber bei mehreren 10.000 Euro Umsatz im Monat kann es sich ja jeder selbst ausrechnen...


    Wenn etwas nicht gut war, ist eine neutrale natürlich angebracht. Ich selbst versuche wirklich jeden einzelnen Kunden positiv zu überraschen. Auch bei Problemen habe ich bisher immer eine kulante Lösung gefunden. Deshalb ärgert es mich umso mehr, wenn ich eine ungerechtfertigte neutrale und negative bekomme.


    Soviel ich weiß gibt es auch gar nicht mehr die Möglichkeit, seine Bewertung zurück zu nehmen. Die kann nur noch von ebay gelöscht werden bei Unwahrheiten/Beleidigungen oder aufgrund eines richterlichen Beschlusses :thumbdown:

  • Man bucht frist class kommt in die Economy Class und als man angekommen ist sagt die nette Frau ist doch egal wie sie angekommen sind , sie sind doch da .. ;)

    Also wenn, dann sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen....bei First class bezahlt man einen besonderen Service (besseres Essen, mehr Gepäck, breite Sitze etc)...


    Dein Service, den Du bezahlt hast war eine versicherte Sendung. Diesen Service hast Du auch bekommen, völlig egal was auf der Paketmarke stand.
    Da der Versicherungsfall NICHT eingetreten ist, konntest Du diese "Dienstleistung" nicht in Anspruch nehmen und moserst jetzt rum....


    Das ist ja ungefähr so, als ob Du Dich bei Deiner Hausratversicherung beschwerst, wenn bei Dir kein Schaden entstanden ist und Du daher "umsonst" den Beitrag bezahlt hast. ;)


    Solange Du die angebotene Ware zu dem von Dir VORHER bekannten Gesamtpreis (Gebot + VERSANDKOSTEN) bekommen hast, sehe ich keinen Grund die Sache nicht positiv zu bewerten.


    Bewertungen ansich sind natürlich subjektiv und können daher nicht eingeklagt werden. Wird in den Bewertungen jedoch die Unwahrheit behauptet oder Beleidigungen geschrieben, so sind Klagen durchaus möglich. Interessant wäre in dem Zusammenhang DEIN Text der abgegebenen Bewertung.


    Just my 5 cents...von nullaufnix

  • Zitat

    Dem K waren also die Versandkosten bekannt und er wusste den Gesamtpreis, den er für das Silber bezahlen muss. Also kann es dem K m.E. "scheiß egal" sein, wieviel der VK für den Versand wirklich bezahlt (mal abgesehen davon, dass der VK auch Handlingkosten hat).


    Das ist nicht so einfach. Wenn explizit die Leistung "versicherter Versand" Vetragsbestandteil ist, dann muß der auch erfüllt werden. Dafür wurde bezahlt. Der Verkäufer könnte nur argumentieren, dass er selbst die "Versicherung sei" und für Ausfälle haftet. D.h. die Differenz zwischen tats. Kosten und den 25 Euro ist die Versicherungsprämie die er einstreicht und die im Fall der Fälle sein Schaden beim Versand deckt. Das Problem ist dabei allerdings das Verständnis auf der Käuferseite. Jeder würde annehmen, dass das Paket bei der Versandfirma (DHL,UPS etc.) versichert wird, die im Schadensfall solvent genug ist, den Schaden auch zu tragen. Bei einem kleinen Verkäufer ist diese Sicherheit nicht gegeben. Insofern können sich Juristen über den Fall streiten (und der Käufer wird mit seinem Ansinnen wahrscheinlich Recht bekommen). "Ehrlich" und auf der sicheren Seite wäre der Verkäufer, wenn er nur einen Komplettpreis inkl. Versand bzw. nur den Standardversandpreis+Handlingkosten nennt und zusätzlich erwähnt, dass er das Risiko des Versandes trägt.

  • Das ist nicht so einfach. Wenn explizit die Leistung "versicherter Versand" Vetragsbestandteil ist, dann muß der auch erfüllt werden.


    Das ist sogar gaaaaanz einfach :whistling:


    Bei einem GEWERBLICHEM Verkäufer ist der Versand IMMER versichert, ganz egal was dieser in die Auktion reinschreibt, oder wie er versendet.


    Soetwas ist GESETZLICH festgelegt, wenn ein GEWERBLICHER Verkäufer Handel betreibt.


    Wie die Versicherung gewährleistet wird ist ganz allein dem Verkäufer überlassen und dann sein Problem es wenn zu einem Verlust der Sendung kommt.

  • Zitat

    Bei einem GEWERBLICHEM Verkäufer ist der Versand IMMER versichert, ganz egal was dieser in die Auktion reinschreibt, oder wie er versendet.
    Soetwas ist GESETZLICH festgelegt, wenn ein GEWERBLICHER Verkäufer Handel betreibt.


    Wie die Versicherung gewährleistet wird ist ganz allein dem Verkäufer überlassen und dann sein Problem es wenn zu einem Verlust der Sendung kommt.


    Gibt es denn dazu schon irgendwelche Urteile/Beispiele? Es ist aus Sicht des Käufers eben nicht egal, wie die Versicherung gewährleistet wird, insbesondere mit Hinblick auf die Solvenz der Versicherung. Der gewerbliche Versand (der Versand an sich) ist nicht versichert, der Verkäufer haftet gesetzlich nur für den Verlust während des Versandes. Das ist ein riesiger Unterschied. Der Verkäufer kann nun wählen, versichert er das Paket bei der Versandfirma bzw. einer Versicherung oder geht er das Risiko eines Verlustes ein. Im Schadensfall muß er ja zahlen. Wenn ein versicherter Versand angeboten wird, so würden wohl 90% der Käufer davon ausgehen, dass der Versand an sich tatsächlich versichert wurde und im Schadensfall eben nicht der Verkäufer den Schaden trägt sondern die Versicherung.

  • Das mit den 5001 EUR ist anders gemeint.


    Man macht das u.a. wegen der Gerichtszuständigkeit.


    Bis 5000 EUR Streitwert ist Amtgericht, ab 5000,01 EUR ist das Landgericht zuständig.


    Amtsgericht = kein Anwaltszwang


    Landgericht = Anwaltszwang


    Wenn Du vorm Landgericht ohne Anwalt auftauchst wirst Du juristisch behandelt, wie wenn Du nicht anwesend wärest.


    Anwaltskosten berechnen sich nachdem Streitwert, so kommst Du schnell auf über 1000 EUR nur um Dich erstmal zu verteidigen (wenn die Klage ungerechtfertigt war und der Kläger Zahlungsfähig ist bekommst Du die Kohle wieder).


    Klage erheben kann im Zivilrecht grundsätzlich erst mal jeder, der meint einen Anspruch gegen natürliche oder juristische Personen zu haben.


    Deswegen wäre ich auch vorsichtig mit: Der klagt eh nicht.


    Wenn er seinen Vertragsbestandteil ordnungsgemäß erfüllt hat und sich sowas nicht gefallen lässt hast Du das Problem, nicht irgendwelche User im Forum oder ein Anwalt der Dir empfohlen hat die Sache zu ignorieren.


    Der !!gewerbliche!! Verkäufer haftet übrigens bei ebay immer, Gefahrenübergang ist bei Übergabe an der Endkunden.


    Wenn die 25 EUR Versandkosten vor dem Kauf bekannt waren sind sie Vertragsbestandteil und wurden vom Käufer akzeptiert.


    Wie der Verkäufer Verluste/ Schäden finanziert dürfte Dir doch eigentlich egal sein, einige Verkäufer legen den Risikoanteil zurück und zahlen solche Sachen dann selbst ohne Versicherung oder haben eine andere Versicherung.


    Außerdem sind Versandkosten ja nicht nur das, was man an DHL bezahlt.

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