Verkäufer will mich auf 5000 euro verklagen

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    Der gewerbliche Verkäufer muss für Versandschäden bzw. Nichterhalt der Ware aufkommem. Dabei ist es egal für welche Versandart er sich entscheidet. (DHL, Hermes, Brieftaube, einen Taxifahrer beauftragen etc. ...)
    Es ist üblich dass gewerbl. Verkäufer auf eigenes Risiko eine günstige und eigentlich unversicherte Versandart wählen - so holen sie sich einigermassen die Kosten zurück für die Fälle in denen es doch mal schief geht und sie den Artikel erneut versenden oder den Kaufpreis erstatten müssen. Z.B. versendet ja MDM auch per Post oder Hermes obwohl bei diesen Edelmetalle vom Versand ausgeschlossen sind. Man vertraut also dem K, den dieser könnte ja behaupten niemals etwas erhalten zu haben und sich dann den Artikel ein 2. mal zuschicken lassen. Letzteres ist natürlich bei einem Versand per DHL-Postpaket nicht möglich da sowohl der Versand als auch der Erhalt nachvollziehbar sind (Sendungscode und Quittierung bei Empfang)


    Das Verhalten des TE find ich -sehr milde ausgedrückt - "mies"!! Er hat sein Silber ja geliefert bekommen! Und dass sich der VK über die negative Bewertung ärgert ist auch verständlich. Er bestreitet ja seinen Lebensunterhalt von diesem Gewerbe und kann sich nicht leisten dass sein guter Ruf geschädigt wird. Dann kaufen die Leute nämlich nix mehr bei ihm. Mit der 5000 Euro Klage dürfte er aber keinen Erfolg haben. Die Bewertung lässt sich ja IMO nicht mehr zurücknehmen....


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    Höre jeden Rat, befolge aber keinen - auch diesen nicht!
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  • Was soll die Diskussion?


    Was und wie ich Bewerte falls nicht Sittenwidrig steht jedem frei.


    Gegendarstellung ist möglich, Thema erledigt.


    Von einer Neutralen Bewertung ganz abgesehen, eine Neutrale ist mehr Positiv als Negativ einzustufen.

  • @ vonnullaufnix


    Auf der ersten seiten steht beschriben wie ich den Verkäufer bewertet habe alos bitte einmal druchlesen udn nicht mösern das ich dies hier nicht gepostet hätte. Danke ;)




    Habe ebay nun den Fall geschildert und drum gebeten die neutrale Bewertung zurück zu ziehen, habe zwei Tage später eine Mail bekommen, dass ich den Kundenservice auch bitte bewerten soll nun gut dort steht drinn das mir eine Mail mit der Antwort zugeschickt wurde. Habe meine Ganzen Postfächer ganze 2 an der Zahl täglich überprüft und nichts gefunden. An einem Spam schutz galube ich nicht, da ich ständig von eBay mails empfängen kann. Habe gerade höflich drauf hingewiesen, dass ich nichts bekommen habe hmm :(


    Habe mir intentiv alle eure Postings durchgelesen und sehe, dass es sehr unterschiedlich Meinung zu diesem Thema gibt die einen geben dem verkäufer recht die anderen (was mir peröinlich lieber liegt" mir Recht.


    Selbst wen es zum Landesgreicht muss habe ich eine SB von 150 euro bei einem Bafög "Einkommen" von 150 euro echt super = 0


    Naja Rechtsschutzversichert bin ich und die Aussage meines Anwalts zufolge habe ich nichts zu befürchten. Dennoch ist die Lage nicht schön. Und eine Einigung außerhalb des Gerechtes ist für beide Parteien meist von Vorteil.


    mfg


    kreeya



    // Habe gerade ne mail zurückbekommen, dass es eine no replay Adresse ist :(


  • Habe in der Bewertung geschriben, dass das Paket trotz 25 euro nicht ausreichen versichert war. Neutrale Bewertung

    Kreeya:


    Ok, das hatte ich scheinbar überlesen. WENN das jedoch wirklich der Original Text Deiner Bewertung war, ist es durchaus verständlich das dagegen geklagt wird.


    Mit diesem BW-Text sugerierst Du anderen Käufern, dass im Schadensfall NICHT ausreichend gehaftet wird. Dies kann man schon als geschäftsschädigend deuten und ist auch eine Behauptung die Du NICHT beweisen kannst.


    Du hättest besser schreiben sollen: Habe ein normales DHL Paket (mit Porto 6,90) trotz 25,- Versandkosten erhalten.


    Dies wäre neutral gewesen und jeder hätte sich selbst seinen Teil denken können.

  • Das Verhalten des TE find ich -sehr milde ausgedrückt - "mies"!! Er hat sein Silber ja geliefert bekommen! Und dass sich der VK über die negative Bewertung ärgert ist auch verständlich.

    So geht es eben nicht ! Eine Versicherung ist lt. Werbung versprochen worden. Die Argumentation, es sei nichts passiert und alles glatt gegangen, ist nur eine unsinnige Ausrede. Andernfalls wuerde das Betrug Tuer und Tor oeffnen: Jemand verkauft Risiko-Lebensversicherungen, die gar nicht existieren und mit etwas Glueck kaeme er vor Gericht ungescholten davon, weil es nach Ablauf der Versicherungen zu keinem einzigen Leistungsfall gekommen ist. Kommt es zum Leistungsfall, haftet er zwar und muss aus eigener Tasche leisten, insofern er das kann oder er noch irgendwie greifbar ist. Bei einer echten Versicherungsgesellschaft ist das Risiko eines Leistungsausfalls um etliche Groessenordnungen geringer (wegen gesetzl. Auflagen und behoerdlicher Kontrolle des Versicherungswesens). Eine Versicherung ist eben eine besondere Leistung, fuer die man zahlt.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • >>Jemand verkauft Risiko-Lebensversicherungen, die gar nicht existieren<<
    Wenn du der Versicherungsnehmer bist und der Versicherungsfall eintritt, dann tangiert dich das auch nicht mehr, denn da hast du ja den Löffel schon abgegeben.

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    :D :thumbup: :D Wer anderen eine Grube gräbt ist entweder Totengräber oder baut eine Künette :!: :D :thumbup: :D

  • Muß man nicht zwingend trennen, da es um die Rechtfertigung einer neg.Bewertung geht. Der Witz ist ja, dass der Verkäufer sich aussuchen kann, welchen Fehler er gemacht ;-). Argumentiert er, er wollte nur die Händlerhaftung beschreiben und nicht versichern -> unlauterer Wettbewerb -> neg. Bewertung. Argumentiert er, es sei keine irreführende Werbung gewesen, hätte er versichern müssen -> Vertragsverletzung -> neg. Bewertung. Bei so einer Ausgangslage mit Klage zu drohen, ist dreist.

    Wenn es um die Bewertung geht, muss es nicht getrennt werden.


    Der Kaeufer kann aber unabaheangig davon eine Strafanzeige wegen Betrugs ins Auge fassen oder die Sache IHK, Bafin oder irgendwelchen Abmahnvereinen uebergeben. Dann ist die Trennung notwendig.


    Irgendwann werden dies Fragen sowieso Gerichte klaeren. Bis dahin sollte man als Kaeufer eben in Zukunft auf Nummer sicher gehen, d.h. Versicherungsbestaetigung vor Zahlung der Versandkosten schicken lassen.

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  • >>Jemand verkauft Risiko-Lebensversicherungen, die gar nicht existieren<<
    Wenn du der Versicherungsnehmer bist und der Versicherungsfall eintritt, dann tangiert dich das auch nicht mehr, denn da hast du ja den Löffel schon abgegeben.

    Unter Umstaenden nicht, aber die Angehoerigen tangiert das schon. Genauso koennte man das Beispiel fuer Hausrat, Haftpflicht, Kranken usw. ausdehnen.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • So geht es eben nicht ! Eine Versicherung ist lt. Werbung versprochen worden. Die Argumentation, es sei nichts passiert und alles glatt gegangen, ist nur eine unsinnige Ausrede. Andernfalls wuerde das Betrug Tuer und Tor oeffnen: Jemand verkauft Risiko-Lebensversicherungen, die gar nicht existieren und mit etwas Glueck kaeme er vor Gericht ungescholten davon, weil es nach Ablauf der Versicherungen zu keinem einzigen Leistungsfall gekommen ist. Kommt es zum Leistungsfall, haftet er zwar und muss aus eigener Tasche leisten, insofern er das kann oder er noch irgendwie greifbar ist. Bei einer echten Versicherungsgesellschaft ist das Risiko eines Leistungsausfalls um etliche Groessenordnungen geringer (wegen gesetzl. Auflagen und behoerdlicher Kontrolle des Versicherungswesens). Eine Versicherung ist eben eine besondere Leistung, fuer die man zahlt.


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    Ja, aber ein "Gewerblicher" haftet bei z.B. Verlust EGAL WIE versendet wurde. Die Versandversicherung ist also IMHO Gegenstandslos für den Käufer. Es ist doch dem VK sein Problem wie er sich absichert. Der K ist es ja auf jeden Fall!
    Nur bei einem Verkauf "von privat" schaut es anders aus. Hier hat der versicherte Versand für den K einen Sinn. Bei Verlust der Sendung wird der Absender vom Dienstleister entschädigt -sofern "richtig versichert" (AGB)- und dieser entschädigt dann den Empfänger.
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  • @ vonnullaufnix


    Ne das ist nicht ganz richtig habe ja noch persönlich mit ihm gesprochen und der Verkäufer hat mir auch gesgat, dass es keines wegs versichert war also habe ich nur die Wahrheit gesagt bzw. so auch geschrieben.

    Ok..Du weisst das der VK sich nicht EXTERN versichert hat...hat er auch bestätigt, dass er im Schadensfall nicht aufkommen würde?


    Und mal ganz davon abgesehen, hast Du das alles schriftlich was Du behauptest? Woher sollen andere Ebayer wissen, was Du mit dem VK gesprochen hast?


    Bei gewerblichen gelten halt andere Regeln...ich als Verbraucher mache mich da vorher schlau und mecker nicht im Nachhinein rum, wenn ich korrekte Ware zu dem mir bekannten GESAMT-Preis bekomme.....


    Da dein Problem ja halt nen Ebay Problem ist, solltest Du evtl das mal im Ebay-Forum posten..aber ich weiss jetzt schon was da für Feedback kommen wird... ;)


    Dein BW-Text könnte Tatsache den Verkäufer in seinem Gewerbe schädigen....wenn er schlau ist lässt er es auf sich beruhen und gut ist..aber wenn 2 Streithähne aufeinander treffen ist alles möglich.... :wall:

  • Ja, aber ein "Gewerblicher" haftet bei z.B. Verlust EGAL WIE versendet wurde. Die Versandversicherung ist also IMHO Gegenstandslos für den Käufer.

    Eben nicht, denn eine Versicherung ist eine ganz andere, hoeherwertigere Leistung als eine Haendlerhaftung.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Und du fragst dann einmal im Jahr wenn die Beitragsrechnung eintrudelt nach der Rückversicherung der Versicherer (z.b. Münchener Rück) und verlangst den Business-Plan von denen?


    vonnullaufnix :wall:

    Das muss ich nicht, denn dafuer gibt es Aufsichtsbehoerden wie die Bafin, die ueber die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen im Versicherungs- und Finanzsektor wachen. Somit ist auszuschliessen, dass Versicherungspraemien von den Eigentuemern privat verkonsumiert werden. Bei einem gewerblichen Verkaeufer ist das nie auszuschliessen, da fuer ihn weder die Bafin, noch das Versicherungsrecht zustaendig ist.


    Also vor dem Schaden klug sein (ich spreche da leider aus Erfahrung).

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Das muss ich nicht, denn dafuer gibt es Aufsichtsbehoerden wie die Bafin, die ueber die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen im Versicherungs- und Finanzsektor wachen.

    Ok..sowas in einem Forum über Edelmetalle zu hören wundert mich etwas..wie Aufsichtsbehörden funktionieren sollte eigentlich jedem hier klar sein..genug Beispiele in jüngster Vergangenheit gibs ja ;)


    Aber no Prob...die Behörden machen das schon, gelle?


    Sorry für meinen Sarkasmus..ich meine das nicht böse....

  • Wie kommsten darauf? Gibs dazu irgendwelche Rechtsprechungen?



    Im Schadensfall ist es doch völlig Latte WER dafür aufkommt, oder?

    Es ist eben nicht Latte wer aufkommt. Eine GmbH haftet mit 25.000 EUR, eine GbR mit Privatvermoegen, falls vorhanden. Eine Versicherung ist eine AG mit entsprechenden finanziellen Ruecklagen. Da ist immer genug Geld da, selbst im Worst Case.
    Dafuer gibt es sogar gesondertes Recht, naemlich das Versicherungsrecht. Schlussfolgernd jede Menge Urteile, oder gehe mal auf die Seiten der Bafin. Dort wird regelmaessig Gesellschaften die Berechtigung entzogen, Versicherungen oder Finanzgeschaefte anzubieten, weil sie die Auflagen nicht erfuellen oder verletzen.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • >>Also vor dem Schaden klug sein (ich spreche da leider aus Erfahrung).<<


    Vor welchen Schaden? Der käufer hat die Ware erhalten, er hat keinen Schaden!



    Zur Risiko-Lebensversicherung: Ich kenne Deppen von der Firma, die sich selbst als Begünstigter eingetragen haben, Deppen bleiben eben Deppen!

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