Darauf hin kontaktierte ich vielfach den online-Händler
Würdest du verraten, welcher Händler es ist?
Wie lange wartest du schon auf Rücktausch?
23. Dezember 2024, 06:00
Darauf hin kontaktierte ich vielfach den online-Händler
Würdest du verraten, welcher Händler es ist?
Wie lange wartest du schon auf Rücktausch?
Alles anzeigenHallo GS-Forum,
ich brauche da mal zu einem Problem mit einem Goldbarren (Guss eingeschweißt) eure Meinung / euren Ratschlag.
Problemstellung / Ausgangsposition: Ich hatte online, eine Order eines Goldbarren (Guss eingeschweißt) mit Vorkasse und zum Erstauslieferungspreis getätigt, den ich dann auch nach acht Tagen (endlich) bekam. Jedoch ist dieser so stark beschädigt (sehr tiefe Kerben und Kratzer), dass ich ihn habe bei meiner Bank überprüfen lassen. Diese meinten zu mir, dass dieser Goldbarren (Guss eingeschweißt) nur mehr Schmelzware sei (wenn sie ihn nehmen). Darauf hin kontaktierte ich vielfach den online-Händler (gefühlte 100 mal, waren tatsächlich 11 mal), nach langen hin und her sowie vieler Mails (einen Tag später) sicherte man mir einen Austausch der Ware zu.
Nun warte ich ... und warte ich ... und warte ...
Was meint ihr, was ich tun sollte oder könnte?
Der Schaden zwischen dem damaligen Neukauf und dem Schmelzwert ist immens, der Schaden an meinen Nerven ist unlängst höher!
Gruss
bettel
Nun ja - wenn ich es richtig verstehe hast du einen Gussbarren gekauft der preislich wesentlich teurer war als "normale" Standardbarrenware. Dann schliesse ich mal daraus das es sich bei deinem Barren auch um einen Rarität handelt. Wieviel über den Spot hast du denn gezahlt...??? Um welchen barren handelt es sich überhaupt...?? Teilweise werden von einigen Sammlern für gammlige Barren wie du ihn beschreibst der 3 fache Spot gezahlt.....
Zum Thema Banken hingegen - die haben gar nicht den nötigen Background um solche Sachen einzuschätzen.....!!!!!!!!! Die MA der Banken taugen doch eh nur nur um Kontoauszüge auszudrucken und fertig.... Banken und EM - hat in etwa - genauso viel gemeinsam wie Wasser und Feuer....
Viele Gussbarren machen eben diese Kerben erst richtig wertvoll... auch wenn es sich blöd anhört.... das gibt ihnen Charakter.... und macht den Unterschied.... also stell doch mal ein Foto ein...dann klärt sich bestimmt einiges.....
Na ja ... Gold zum Spott kaufen / Tauschen ... das wäre echt mal ein Ding!
Dies bleibt wohl eher den meisten Händlern vorbehalten ...
Hier mal ein Photo (Ausschnitt), der sieht im ganzen so aus ... leider!
Obwohl er eingeschweißt / verschweißt ist ...
Das geht gar nicht! Vor allem nicht ... bei so einem Brocken!
Nee nee nee ...
So etwas (sehr tiefe Kerben, die von einem KampfMesser stammen könnten) hatte ich bislang noch nie gesehen ...
KampfMesser z.B. :
[Blockierte Grafik: http://www.finnrappel.fi/KM2000.JPG]
Gruss
bettel
Versuche es mal bei der Commerzbank. Von denen habe ich schon Barren bekommen, die bei Weitem schlimmer zugerichtet waren als nur so ein paar Kratzerchen wie auf dem Foto. Bei welcher Bank wurde Dir denn Dein Barren als "Schmelzware" bezeichnet? Wohl bißchen unverschämt!
... Bei welcher Bank wurde Dir denn Dein Barren als "Schmelzware" bezeichnet? Wohl bißchen unverschämt!
Im ernst ... bei der Sparkasse.
Man sagte mir, dass der Wiederverkauf mit diesen Kerben (ca.1-1,5 mm breit/tief) so einfach nicht möglich sei (deshalb Schmelzwert) ...
Wie denn nu ... was ist richtig?
Eines ist auf jeden Fall klar, hierbei handelt es sich nicht um einwandfreie Ware ...
Gruss
bettel
Na ja, ich dachte, Barren sind generell Schmelzware, abgesehen mal jetzt von den echten Knüllern à la Rothschild oder Schoene Amsterdam - die können doch ruhig vernarbt sein oder...
Aber Heraeus Gussklumpen - oder sind die auch was Besonderes Hast du denn dafür soviel mehr bezahlt als für normales Gold, BattleMan?
*in völliger Unkenntnis grummel*
finds jetzt nicht soo gravierend aber unschön isses schon....
mir iss letztens einer hingefallen, ganau auf die ecke....iss jetzt etwas geplättet....Gold iss Gold und Hauptsache das Gewicht stimmt.
Wie gesagt, geh einfach mal zu den anderen Banken in Deiner Nähe.
Oder behalte das gute Stück ...
So ... danke erst mal soweit, für die Infos.
Mal sehen was sich daraus ergibt und wie ich weiter agieren werde.
Denn ich sehe das so, für einwandfreies "FIAT", verlange ich einwandfreie "Ware", war schon immer so.
Wenn ich Schmelzware haben möchte, kaufe ich woanders ein.
Denn bei einer Veräußerung z.B. Privat aber auch Händler, habe ich dann auch keine Lust auf "Mäcker".
Hatte mal einen Gestanzten ein Oz. Barren mit einer Beule in der unteren rechten Ecke, da meinte ein Händler: "Ääää ... der ist ja beschädigt! Den nehme ich nur mit Abschlag! Ääää ... werde ich sonst nicht mehr los! Wir nehmen nur einwandfreie Ware ..."
Alles nicht so einfach ...
Gruss
bettel
Du bist ein Spitzbube Bettelmann,
machst uns glauben ein Bettelmann zu sein und kannst gegossene Goldbarren kaufen . Ich find grad nicht das Mindestgewicht für gegossene LBMA zertifizierte Goldbarren. Schätze mal 100 Gramm? Vorsicht, der Schalk sitzt mir im Nacken
Mein Fragen, was sind die typischen Merkmale eines gegossenen Barrens?
Hallo Bettel,
ich habe bisher nur einige Erfahrungen mit gegogssenen Barren gemacht. Von daher möchte ich die folgenden Zeilen auch nicht als der Wahrheit letzter Schluß verstanden wissen. Es handelt sich einfach um meine Einschätzung:
1. Ich denke es gibt einige Händler, die im Verkauf behaupten, dass Kratzer nichts ausmachen, im Ankauf aber genau die andere Meinung hierzu vertreten.
2.. Ich hatte folgenden Fall: Online einen Gussbarren bestellt, bezahlt, erhalten und zahlreiche Kerben festgestellt. An Hand des Fotos aber keine feststellen können. Händler kontaktiert per Telefon. Eine Woche später ein persönliches Treffen und er hat mir 5 oder 6 andere Barren vorgelegt, von denen durfte ich mir dann im Umtausch einen aussuchen.
3. Bullion-treasure ist ja als ausgewiesener und sehr hilfsbereiter Forumskollege hier bekannt. Vielleicht fragst du ihn einmal per PN, ob du ihm ein Foto zuschicken kannst, da du dich ja zierst es hier einzustellen. Danach bist du bestimmt schlauer.
4. Im übrigen schicke ich dir auch noch eine kurze PN.
Ich hoffe, es hilft dir etwas weiter.
Es grüßt
der Connor
aussuchen.
2.. Ich hatte folgenden Fall: Online einen Gussbarren bestellt, bezahlt, erhalten und zahlreiche Kerben festgestellt. An Hand des Fotos aber keine feststellen können. Händler kontaktiert per Telefon. Eine Woche später ein persönliches Treffen und er hat mir 5 oder 6 andere Barren vorgelegt, von denen durfte ich mir dann im Umtausch einen aussuchen.
So sollte es laufen - zumindest wenn es sich um einen kundenorientierten Händler handelt..... rechtlich unterliegen auch EM Händler einem 14-tägigen Wiederrufsrecht....und da gibt es keinen Spielraum....Gold bleibt Gold .... und ob nun Barren oder Lunar.... solche sado maso Spuren muss kein Käufer akzeptieren.... es sei denn das auf diesen mangel hingewiesen wurde und er als solches mit Preisabschlag akzeptiert wurde....
Zitat Connor:
ZitatAlles anzeigen... ich habe bisher nur einige Erfahrungen mit gegogssenen Barren gemacht. Von daher möchte ich die folgenden Zeilen auch nicht als der Wahrheit letzter Schluß verstanden wissen. Es handelt sich einfach um meine Einschätzung:
Auch meine Erfahrungen sind diesbezüglich beschränkt.
1. Ich denke es gibt einige Händler, die im Verkauf behaupten, dass Kratzer nichts ausmachen, im Ankauf aber genau die andere Meinung hierzu vertreten.
Genau diese Erfahrungen durfte ich auch schon machen.
2.. Ich hatte folgenden Fall: Online einen Gussbarren bestellt, bezahlt, erhalten und zahlreiche Kerben festgestellt. An Hand des Fotos aber keine feststellen können.
In diesem Fall sind die Kerben aber so stark ausgebildet, dass sich diese mit Hilfe eines einfachem Scanner darstellen läst (siehe Bild). Schöne Sauerei!
Händler kontaktiert per Telefon. Eine Woche später ein persönliches Treffen und er hat mir 5 oder 6 andere Barren vorgelegt, von denen durfte ich mir dann im Umtausch einen aussuchen.
Wenn die nicht bald in die Gänge kommen, dann fahre ich zu denen rauf, ähh runter natürlich. Dann erzähle ich denen mal was ich davon halte.
3. Bullion-treasure ist ja als ausgewiesener und sehr hilfsbereiter Forumskollege hier bekannt. Vielleicht fragst du ihn einmal per PN, ob du ihm ein Foto zuschicken kannst, da du dich ja zierst es hier einzustellen. Danach bist du bestimmt schlauer.
Mal sehen, ob ich mit denen nicht zurechtkomme ...
4. Im übrigen schicke ich dir auch noch eine kurze PN.
Habe ich erhalten. Vielen Dank.
Ich hoffe, es hilft dir etwas weiter.
Ich bin für jede Hilfe immer dankbar, so auch Dir.
Es grüßt
der Connor
Mit bestem Gruss
bettel
Vielen Dank bullion-treasure, genau das meine ich aber auch.
Aber wie meinst Du das mit dem Zitat "... 14-tägigen Wiederrufsrecht ...." bitte?
Es heißt doch in den AGBs, dass bei EM das 14-tätige Wiederrufrecht nicht gilt, weil bla bla bla ...
Gruss
bettel
bettel meint wohl das hier:
Ein
Widerrufsrecht für die Lieferung von Edelmetallen wird aufgrund § 312d
Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, da der Preis dieser Waren auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen
Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Quelle: Sag ich nicht.
C.
Es heißt doch in den AGBs, dass bei EM das 14-tätige Wiederrufrecht nicht gilt, weil bla bla bla ...
Es heißt doch in den AGBs, dass bei EM das 14-tätige Wiederrufrecht nicht gilt, weil bla bla bla ...
Genau wie du es zitiert hast.....bla...bla...bla.... den das ist nichts weiter als das - Sachmängel und das ist es nun mal sind damit nicht ausgeschlossen... ausserdem geht es hier ja nicht um Geld zurück - sondern um Wandlung....somit entsteht dem Händler nachweislich ja auch kein finanzeller Ausfallschaden....wohl gehört es aber zu seiner Pflichterfüllung - den bestellten Artikel schadensfrei Artikels zu liefern... und zu dieser bist du berechtigt.... in der Servicewüste Germany....
Widerrufsrecht für die Lieferung
ZitatAlles anzeigen§ 2 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag
die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt
Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb
der Widerrufsfrist auftreten können.
§ 3 Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu
liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern
dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen
vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben
unberührt.
(4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei
Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung;
anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt
die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei
ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien
Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften
sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung
einer Eigenschaft unsererseits verbunden.
Ich danke euch.
Ist ja eigentlich auch nicht mehr oder weniger, als der gesunde Menschenverstand es meinen würde.
Werden wir es nochmal bis Freitag abwarten ...
Gruss
bettel
(2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
Letzten Endes läuft es höchstwahrscheinlich darauf hinaus, ob ein Händler kooperieren möchte oder nicht. Es kann wohl kaum ein Käufer einen Notar zur Öffnung eines DWL-Pakets hinzuziehen.
Alos: Besser vorher sich umtun und genau die Details abklären - gerade bei teuren Stücken.
Meines Erachtens hast Du da einfach mit dem falschen Ankäufer gesprochen. Ein Barren ist ein Barren und Ankaufsalternativen gibt´s unter http://www.bullionpage.de genug. Schont Nerven u. gibt evtl. noch einen besseren Preis.
"Zur Not" hier im Forum einstellen, zum Ankaufspreis der Sparkasse wird der Barren sicher mit Kusshand von einem Mitglied übernommen.