moin,
Soldatengesetz:
§ 9 Eid und feierliches Gelöbnis
(1) 1Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich
schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht
und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr
mir Gott helfe.2"
Es entsteht ein Gewissenskonflikt, wenn man das eine nicht tun kann, ohne das andere zu lassen.
mfg, preussengold