Grundsätzlich schon !Aber eine Rücklage ist (gesetztlich) vorgeschrieben und wird dann auch eingesetzt. Ich kenne Eigentümergemeinschaften, da ist die Rücklage 6-stellig.....
Ansonsten gibt es eine anteilige Sonderzahlung. Je nach Einheiten/Eigentümer ist das oft nur ein
geringer 4 stelliger Betrag.
Einer für Alle, Alle für einen, also solidarisch. Sollte einer nicht zahlen, kann man nach WEG den Säumigen die Wohnung (wohl nach Urteil) zum Verkauf "zwingen", wenn Beträge nicht gezahlt wurden.
und das hilft mir wie? Wenn ich keine Wärmepumpe will weil der Strompreis perspektivisch steigt oder gar nicht mehr verfügbar ist? Ist zwar schön wenn die Sanierungskosten erstmal nicht so hoch sind, die Folgen habe ich trotzdem zu tragen..