Moin,
einen Weiterverkauf der Forderungen schließen übrigens die kleineren Regionalbanken explizit in den Darlehensverträgen aus. Zudem gibt es das Riskobegrenzungsgesetz, da einige Banken seinerzeit die Verbindlichkeiten nebst Grundschulden verkauft haben, es aber versäumt haben, die Zweckerklärung als Bestandteil mit übergehen zu lassen. Ein Rechtsnachfolger muss 1 zu 1 in die bestehenden Verträge einsteigen. Eine sofortige Fälligstellung funktioniert nicht. Dennoch lasse ich bei lastenfreien Objekten bestehende Grundschulden löschen.
Grüße
Goldut
Wem interessieren in diesen Land noch Gesetze ? Ach stimmt man kann ja noch klagen und wenn man kein Vitamin B hat steht , das Ergebnis schon fest. Wenn die Banken kippen gibt es keine Regeln mehr.................. der,die,das neue bestimmen dann die Regeln.
Fakt ist schon mal einer muss die Rechnung bezahlen und ich weiss auch schon wer.
vielleicht ist auch mein Sichtfeld etwas ......................