Mann kann natürlich immer das komplette Rechtssystem und die gesamte Ordnung in Frage stellen und auf eine theoretisch komplett rechtlose MadMax-Welt spekulieren in der alles von der Regierung ohne Gnade beschlagnahmt wird und von allem nix bleibt.
Man kann aber auch sagen, ich rechne mit schlimmen Zuständenn wie Pleiten, Verlusten, verschwundenen Geldern, aber ein gewisser Rest an Recht wird bleiben müssen. Und genau dafür will ich das prinzipiell maximal Mögliche tun.
Wenn ein renommierter Gold-Experte wie Sinclair geradezu unnachgiebig immer wieder seine Leserschaft dazu drängt, doch dringenst seine Aktien im DRS zu registrieren, weil ansonsten die Aktien auf "Street-Name" des Brokers laufen und man als vermeintlicher Eigentümer nur einen schuldrechtlichen Anspruch hat, dann ist das für mich ein guter Grund den Dingen zumindest einmal nachzugehen.
Und Fakt ist es nun mal: In Deutschland ist es mit Deutschen Aktien, AUCH bei NICHT-Namensaktien eindeutig geregelt, dass bei Girosammelverwahrung du im Insolvenzfalle deiner Bank ZUERST Anspruch auf Übertragung und wenn das warum auch immer nicht geht, vorrangiger Gläubiger bist.
Bei Aktien auf "Wertpapierrechnung" in USA ist das eben genau NICHT der Fall. Ich denke meine Vorhebungen bei Post 62 sollten dem geneigtem Leser die Sachlage verdeutlichen.
Vielleicht ist ein Eintrag im DRS etwas was am Ende die wenigsten haben, aber vielleicht ist es auch genau das, was hilft, dass auch diese wenigen dann Ihren Anspruch auch gerichtlich durchsetzen können. Vielleicht kommt es auch anders. Aber dann kann man immer noch sagen: Ich habe keinen Versuch ausgelassen und es hat dennoch nichts genützt. Besser wie "hätte ich blos".
BTW: Suche nicht nach Gründen etwas nicht zu tun sonder suche besser nach Gründen warum du etwas tust.