Du solltest dich auch mal mit der Mechanik der Zugewinngemeinschaft, dem Zugewinnausgleich und dem Begriff des wesentlichen Vermögensbestandteils - auch wenn dieser nur auf den Namen eines Ehepartners läuft - beschäftigen.
Man könnte darüber spekulieren, ob und wie viel der Ehepartner vom Inhalt des Schließfaches weiß. Wie sagt man so schön: "bloß keine schlafenden Hunde wecken", gelle?
Ob der Ehepartner bei der Immo im Grundbuch eingetragen ist und ob sie/er für das Darlehn mithaftet
und somit bei der Entscheidung ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hätte, sei dahingestellt.
Ebenso was die Verteilung der Erwerbs- und Sozialarbeit in dieser Familie betrifft und damit, wer wie zum Kauf des Goldes beigesteuert hat, das die Ente als das ihre betrachtet.