Übrigens werden Barren genauso behandelt wie OS oder Aktien. Der Gewinn/ oder Verlust den man aus einem "privaten Veräußerungsgeschäft"(wahrscheinlich gibt es einige Tonnen Papier wo das genau definiert ist) muß grundsätzlich bei der Steuer angegeben werden. Er ist nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar, aber ein Verlust kann vorgetragen werden um ihn mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Ich schiebe momentan einen solchen Berg Verlustvortrag vor mir her (die Gewinne waren meist langfristig), daß ich gerne ein paar Gewinne versteuern bzw. verrechnen würde.
Es gibt auch eine Strategie nach der man grundsätzlich nach etwa einem Jahr verkauft. Im Gewinn steuerfrei nach etwas mehr als einem Jahr, im Verlust vor Ablauf eines Jahres.