"WENN es aufgrund einer Marktstörung in der Logistikbranche nicht möglich wäre, Gold nach den Anforderungen der Xetra-Gold-Regeln innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach Abruf der Lieferung in den Tresor zu bekommen, würden neue Anteile an Xetra-Gold so lange nicht ausgegeben, bis die Lieferung eingetroffen ist"
Das muss man sich mal, wenn das so stimmt, in seiner Tragweite verdeutlichen:
Und wenns rumpelt, Wenn erste Auslands-Banken umfallen usw., na was wohl passiert dann hier:
Gold jibbet dann nicht mehr zu kaufen. Nur mehr Nachfrage, fast kein Angebot mehr. Und dann passiert es:
Innerhalb von 10 Tagen könnte sich die Xetra-Gold-Menge verzigfachen, ehe endlich der Verkaufsstopp greift.
Gibts nichts mehr physisch, wird sich alles auf Xetra stürzen und später umtauschen wollen.
Anleger, die ganz früh gekauft haben müssen 10 Tage zusehen, wie deren Anteile verwässert werden?
Während erste, spät eingestiegene Clevere sich "ihr" Gold ganz, ganz schnell aushändigen lassen....
Super Anlegerschutz.
Toll.
Das nenne ich eine Sollbruchstelle im Anlegerschtz par Excellence.
Ich glaube folgendes: Leute, was hier abgeht, das ist bereits ausgeguckt!. Ein besseres Viehekel für die Hochfinanz sich Anlegergold in förmlich allerletzter Sekunde anzueignen - die gibt es nicht. Abgekartetes Spiel.
Im Krisenfall dürften die alermeisten Xetra-Gold-Anleger vielleicht genau aufgrund einer solchen Konstruktion leer ausgehen.
Genau so wie klassische Goldzertifikate-Käufer.
Und da kann sich Herr Peters auf den Kopf stellen und mit den Beinen "Hurra" schreien - spätestens mit dieser Erkenntnis ist das Ding für Anleger, die eine Finanz-Krise in Betracht ziehen ungeeignet.
Wie geht ihr nur mit den euch anvertrauten Anlegergeldern / Anlegergold um?
Ich sage euch folgendes: ohne daß ihr Kunden ab einer gewissen Goldmenge (z.B. 250 g, 500 g, 1.000 g 0der 12.500 g auf Verlangen die ihnen, ggf. auch anteilig zugewiesenen Barrennummern explizit mitteilt ist euer System eines: wertlos.
Und zwar aus den von mir dargelegten Gründen.
Das bedeutet aber auch:
Einen Anspruch auf physische Aushändigung von neu geschaffenen Anteilen an Xetra-Gold könnte man erst dann, mit Rücksicht auf das Eigentum der bereits investierten Anleger, erwerben, nachdem die der Anteilsschaffung zugrundegelegte die Lieferung eingetroffen ist.