ZitatOriginal von wef
Ich glaube, Du hast das Prinzip immer noch nicht verstanden: daß der Shorty nicht liefern kann, heißt nicht, daß es kein Nickel gibt. Der Nickelverbraucher kann durch den Barausgleich zu einem höherem Preis bei einem anderen Anbieter kaufen. Erst wenn es keinen andernen Anbieter gibt wird es kritisch...
Wenn Du den Barasugleich ausschließt, was machst Du mit jemand der wirklich nicht liefern kann (siehe oben - höhere Gewalt) ? Finger und Zehennägel ausreißen ? Oder solange mit Postings zumüllen bis er sich das Leben freiwillig nimmt...??
wef: ich weis nicht, wer von uns beiden das Prinzip nicht verstanden hat:
Gibt es für den Emittenten beispielsweise die Möglichkeit sich durch Barausgleich seiner Lieferpflicht zu entziehen, dann wäre eine Lieferung ja überhaupt nicht vertraglich fest vereinbar. Futures wären dann reine Wetten auf Kurse. Was aber derzeit nicht der Fall ist, weil es Kunden gibt, die auf Lieferung bestehen und die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten dies auch erlauben.
Andererseits schafft die Wahlmöglichkeit des Käufers zwischen Lieferung und Barausgleich erst eine unnatürliche (also künstliche = spekulative) Nachfrage nach Futures. Was erst die hier diskussionsgegenständlichen Probleme verursacht. Also liegt genau dort das Problem.
Auf der Long-Seite muss daher der Baraisgleich ausgeschlossen werden, um eine schädliche, d.h. spekulative Nachfrage einzudämmen. Nur der, der geliefert bekommen will und die Möglichkeit hat, Lieferungen entgegenzunehmen, zu lagern und zu verwerten, der wird dann noch Futures erwerben.
Es ist ganz einfach, wie man Missbrauch auf der Shortie-Seite bekämpfen kann:
who sells that is´nt hisn has to deliver or go to prison.
Mit anderen Worten: wer etwas verspricht zu liefern, das er nicht besitzt und sein Versprechen bricht, der ist ein Betrüger und gehört eingesperrt. Das Betrugsopfer hat Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen. Einschließlich Schadensersatzanspruch.
Und nur mal so am Rande, wef: Wenn der Shortie nicht liefern kann, was nicht bedeutet, daß es kein Nickel gibt, so kann er doch noch kurz vor Fälligkeit der Leiferung selber zu einem höheren Preis bei einem anderen Anbieter kaufen und sich so den Gesichtsverlust und tägliche Pönagen ersparen. Schließlich gehört bei einem Termingeschäft die Lieferverpflichtung ja zu den vertraglichen Hauptpflichten des Terminverkäufers.
Wenn also die Terminverkäufer auf Barausgleich scharf ist, dann doch nur deswegen weil er ganz viele Verträge mit ganz vielen "Gegnern" abgeschlossen hat und weis, daß es für ihm viel billiger ist, diese zu einem Kurs abzufinden der auf einem deutlich geringerem Nachfrageniveau zustandegekommen ist. Sobald das Geld verteilt ist, steigt die Nachfrage und der Preis kann ggf. explodieren.