Alles anzeigenMoin
Hier wird der Eindruck erweckt, daß bei betrügerischem Handeln der Banken die Wertpapiervermögen perdu sind.
Der 1.Beitrag von Mesodor trifft jedoch zu, sh auch hier:
"Den Anspruch auf Entschädigung aus „Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften“ und dessen Umfang regelt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das für alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute verbindlich ist. „Dieses Gesetz und die entsprechende Regelung gibt es seit 1998“, sagt ein Experte des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Während aber die gesetzliche Einlagensicherung in Europa im Zuge der Finanzkrise von 20.000 auf 100.000 Euro erhöht worden sei, habe man die ursprüngliche Höchstgrenze beim Anlegerschutz beibehalten. Ein Richtlinienentwurf der EU aus dem Jahr 2010, mit dem das geändert werden sollte, sei wieder verworfen worden, weil er nicht ausgereift gewesen sei, heißt es vom BdB.....
Anders verhält es sich zum Beispiel bei den Sparkassen. Hier komme die Institutssicherung zum Tragen, die jede Sparkasse in ihrem Bestand absichere, heißt es beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Dadurch sei sichergestellt, dass die Institute auch ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden aus Wertpapiergeschäften jederzeit in voller Höhe erfüllen könnten. „Auch bei der genossenschaftlichen Finanzgruppe greift der Institutsschutz, weswegen dieser gesetzliche Passus gar nicht relevant ist“, sagt eine Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Denn der Entschädigungsfall werde von vornherein vermieden.
Denkbar wäre es aber theoretisch auch, dass ein Kreditinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen. „Seit der Einführung des Gesetzes ist es allerdings bei einer Bank in Deutschland noch nie zu einem solchen Entschädigungsfall gekommen“, heißt es vom Bankenverband. Anders sieht es dagegen bei den Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleistungsinstituten aus. Die Entschädigung ihrer Kunden ist durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geregelt, die rund 800 Mitgliedsinstitute hat."
https://www.faz.net/aktuell/fi…wie-gedacht-12242907.html
Kurzgefaßt: Schlimmstenfalls werden nur 20 000 € ersetzt, bei großen Depots ein Bruchteil, gewiß. Bei Sparkassen und Volksbanken ist die Sicherheit gegen Verluste jedoch hoch.
Und wie eingangs erwähnt, sollte sich jeder Anleger selbst ein Bild über die Risiken im Wertpapierhandel informieren, insbes. bei ausländischen Instituten, Brokern oder Handelshäusern.
@LuckyFriday hat einen Spezialthread zu Betrügereien mit Wertpapieren erstellt...
Grüsse
Edel
Bei Volksbanken und Sparkassen halte ich das Risiko und erst recht die Schadenshöhe je Institut von betrügerischen Machenschaften oder übergriffigem Verhalten der Bank gegen die Wertpapiervermögen der Kunden für signifikant niedriger, als bei sehr großen Geschäfts- und Investmentbanken.
Ich kann auch gut erklären warum:
Aufgrund der Eigentümerstruktur und Regionalität der Sparkassen und Volksbanken besteht weder das von mir skizzierte Hauptmotiv für solche Taten: Gelder zu Gesellschaftern bzw. denen nahestehender Personen, egal ob natürlich oder juristisch zu transferieren, noch die Möglichkeit der Täter sich dauerhaft vor ihren Opfern zu schützen, da mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit beide Gruppen aus der selben Region kommen und dem gleichen Rechtsraum angehören....
Zu Deinem Posting:
Da hast Du ganz genau hingesehen und Unterschiede in der Gruppe der Depotbanken erkannt und herausgearbeitet. Sehr gut gemacht!
Gut, dass man mal drüber geschrieben hat; vielleicht hilft es dem einen oder anderen Depotinhaber durch Reduzierung von nicht alltäglichen Risiken seinem angestrebten Zweck näher zu kommen oder, was dieses Forum angeht; sogar sein sehr ambitioniertes Ziel zu erreichen, die physische Goldanlage deutlich outzuperformen.