woernie: I.d.R. wird der Quellensteuerabzug durch das DBA mit der USA auf 15% für Dividenden begrenzt.
Ohne Aufwand funktioniert das wohl als Kunde einer inländischen (deutschen) Depotbank.
Hier erfolgt eine Anrechnung der bereits einbehaltenen US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer.
Bei einem Depot außerhalb D kann ich nur gemäß eigener Erfahrung sagen, dass ich regelmäßig von meiner Depotstelle das Formular:"W-8BEN" zum Ausfüllen erhalte.
Dies dient dem Nachweis des Ausländerstatus als Voraussetzung für den ermäßigten Quellensteuersatz.
VG Dolfine