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"Staatsrechtler: Aussetzung der Teil-Impfpflicht ist verfassungswidrig"
Typische Clickbait-Überschrift, bereits der darunterstehende Text gibt das nicht her und der dürfte das tatsächlich gesagte schon sehr entstellt wiedergeben.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hält es für „wohl noch im Rahmen“, wenn ein Bundesland seine Gesundheitsämter anweisen sollte, zunächst keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote
auszusprechen. Es sei aber „verfassungsrechtlich problematisch“, wenn ein Land so eindeutig der Intention eines Bundesgesetzes zuwiderhandle. „Dies widerspricht dem Grundsatz der Bundestreue.“
Ob er das wirklich so gesagt hat, mit der "Bundestreue"? Das wäre beim Thema Seuchen abenteuerlich, Das ganze IfSG ist erkennbar beeinflußt durch die Wünsche der EU, WHO sowie dahinterliegender Interessen. Insofern dürfte bereits das IfSG nicht nur "verfassungsrechlich problematisch" sein, sondern es dürfte sich bei genauerer Betrachtung in Luft auflösen. Jaja ich weiß der Harbarth, usw.
Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, sieht eine mögliche Verletzung der Bundestreue differenzierter. Wenn die Umsetzung dazu führe, dass sich die Pflegesituation in Bayern deutlich verschlechtere, widerspreche das Gesetz den Interessen des Bundeslandes. „In diesem Fall verletzt der Bund seine Pflicht zur Bundestreue. Der Bund kann nicht pauschal Gesetze durchsetzen, die wichtige Strukturen im Gesundheitswesen der Länder beschädigen.“
Der Witz ist, daß Södolf überhaupt nichts eindeutiges von sich gegeben hat. Das ganze Bohei dreht sich um eine windelweiche Phrase, in die jeder reininterpretieren kann, was er will (alles andere wäre ja auch mehr als erstaunlich gewesen):
Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar, sagte der CSU-Chef. Der Bund müsse „nachbessern und nachlegen“, damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. Bei Kommunen und Einrichtungen gebe es tiefe Besorgnis. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung „vorläufig“ auszusetzen.