Wie bereits beschrieben, unter anderem auch im Corona Faden ( zB. ärztliche Abrechnungen der KV funktionieren nach einem sehr ähnlichen Prinzip) liegt hier der eigentliche Knackpunkt, der vielen Verständnisprobleme macht.
Der Rentenpunkt errechnet sich aus einem statistischen allgemeinen Jahresdurchschnittsverdienst und wird regelmäßig angepasst.
Wenn taheth 2021 in Altersteilzeit gegangen ist und bis dahin 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, müssen die einzelnen Punktwerte der Beitragsjahre zugrundegelegt werden.
Die waren seinerzeit wesentlich niedriger angelegt als heute.
Durch die ständigen Anpassungen der 1-Punktbewertung und die ständige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ( bis zu diesem Verdienst wird ein festgelegter Satz an Sozial- und Rentenversicherung geleistet, alles darüber hinaus geht nicht in die Berechnung) werden die geldwerten Umrechnungen der Rentenpunkte einfach gesenkt.
Die Sätze für die Jahre 1970-2025:
https://www.deutsche-rentenver…0(vorl%C3%A4ufiger%20Wert).
https://www.deutsche-rentenver…n%20Entgeltpunkt%20(1%2C0).
taheth musste also laut Tabellen ein Jahresbrutto von 21.808 DM verdienen, also monatlich 1.817 DM, davon entsprechende Beiträge zahlen, nehmen wir mal 18%, hälfte Arbeitnehmer, hälfte Arbeitgeber, Beitragsbemessungsgrenze war damals 33.600 DM, um einen Rentenpunkt zu erreichen.
Abweichende Verdienste werden einfach in Relation zum 1-Punktwert gesetzt, nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze, nach unten durch den Mindestbetrag der Steuerpflicht.
Heutige Arbeitnehmer werden wesentlich stärker herangezogen und haben eine wesentlich höhere Beitragsbemessungsgrenze.
Für 2026 liegen die Werte bei 51.944€ Jahresbrutto mit einer Beitragsbemessungsgrenze von
124.800€ pro Jahr.
Die 51.944€ sind also das gesamtdeutsche Jahresbruttomittel aller versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Das sind ca. 4329€ monatlich.
Dafür gibts dann den Rentengegenwert von ca 41€ monatlich wenn man in Rente geht.
Nach 40 Jahren hätte man bei gleichbleibendem Beitrag also Anspruch auf 1640 €, Abzüge nicht mitgerechnet.
Der Gag ist einfach, unter dem Stichwort:
" Gerechtigkeit" werden einfach höhere Beitragssätze beschlossen, der zu erwartende Geldbetrag / monatliche Rentenzahlung wird nicht in Relation mitangehoben sondern bleibt einfach gleich, nämlich um den Dreh rum ca 40 €.
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Grüße Bb