Alles anzeigenZuständig ist tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Rechtsschutzversicherung liegt nicht vor, da ich um dererlei Beutelschneider einen weiten Bogen mache.
Nur eine Privathaftpflicht halte ich für zwingend.
Was ist mit Berechtigungsschein gemeint?
Ich hab da wohl schlechte Karten, denn Klaus-Inge sagt:
"Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Einmalzahlung ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch eine explizite vertragliche Vereinbarung im Rahmen eines Kapitalwahlrechts.
Ohne dieses Wahlrecht ist eine Einmalzahlung regelmäßig unzulässig, da das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG gilt, das laufende Versorgungsleistungen schützt."
Das Wahlrecht muss zwingend in der Versorgungszusage verankert sein.
Wahlrecht muss eingeräumt sein und nicht ausgeschlossen. Da ist die Rechtslage bedauerlicherweise eindeutig.
Wenn ich dich richtig verstehe, ist das Amtsgericht zuständig?
Die sollten eine Beratungsstelle für Klageanliegen haben, sollten deren Beratungskenntnisse nicht ausreichen oder verfügbar sein, haben Gerichte die Möglichkeit einen Beratungsschein auszustellen damit du einen Fachanwalt aufsuchen kannst, der darüber abrechnen kann.
Prinzipiell dürfen Gerichte keine Rechtsberatung vornehmen.
Zur vermeidbaren Anwaltspflicht: die gilt nicht für alle Klagefälle, und wenn, dann auch nur erstinstanzlich.
Hast du also die Situation, daß du z.B. mit einem Urteil, daß du dir selbst erstritten hast, unzufrieden bist und du möchtest höherinstanzlich weitermachen, bist du spätestens ab diesem Punkt anwaltspflichtig. Und dann wirds gern teuer, weil du im Streitfall ja prinzipiell immer unterliegen kannst.
Dann kommen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten auf dich zu.
Mach dich also vorher schlau, ob dir eine Rechtsberatung zusteht, ob die finanziert wird, ob dein lokales Amtsgericht sowas anbietet, eventuell eine Verbraucherzentrale in deiner Nähe ist, die kostenlose Beratungen anbieten im Verbund mit Fachkräften.
Benötigst du Prozeßkostenbeihilfe, klär das ab.
Eventuell kannst du bei Langeweile versuchen rauszubekommen, ob es schon vergleichbare Fälle gab und wie dort entschieden wurde, wenn du KI zur Recherche nutzt, fokussier dich auf deine Fragestellung, Einmalzahlung statt Dauerleistung, ob es prinzipiell möglich ist, wenn ja, in welchen Fällen.
Durchforsch das Netz nach Fällen, wo dein Gegner involviert war unter vergleichbaren Fragestellungen.
Nutze sämtliche kostenlosen Instanzen, die dir geboten werden zur Informationsbeschaffung.
Vorsicht mit juristischen Beurteilungen durch Dr. Claude, Dr. Gemini etc, die Dinger sind nicht zuverlässig, die Betreiber weisen auch darauf hin, daß deren Systeme fehlerbehaftet sind und weisen auf Haftungsausschluß hin.
Aber zur Recherche unter gezielter Fragestellung sind die Dinger echt hilfreich.
Grüße Bb