Beiträge von Bluesbeobachter

    Hallo schuchris ,

    die in der BRD geltenden Vorschriften bzgl. Aufklärung sind:

    §§ 630a-h,BGB

    speziell § 630e betrifft die Aufklärungspflicht,

    § 630c betrifft die Konkretisierung der Einwilligung;


    in der Muster-Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte definiert § 9

    die Aufklärung;


    die EU-Grundrechtecharta, dort Artikel 8 definiert das Recht auf Privat- und Familienleben und impliziert damit das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten,


    die ständige Rechtsprechung durch zB.

    BGH, BVerfG, OLGs gibt diverse Hinweise, die sich an grundsätzlichen oder Einzelfallentscheidungen orientieren,

    Bspl. BGH, Urteil vom 02.03.2005-VIII ZR

    93/04 ( "Aufklärungsfrist" ).


    Disclaimer:

    Mein Hinweis hier ersetzt keine juristische Beratung sondern ist grundsätzliches Wissen aus meiner Tätigkeit als Krankenpfleger/ Anästesie-Intensiv, psychiatrischer Berufserfahrung.


    Die aktuelle Rechtsprechung bzgl. Medizin, Patientenrechte, Patientenschutz, Haftungsrecht usw. ist ein hochkomplexes Thema und bedarf im Einzelfall einer fundierten Expertise in beiden Fachgebieten, Medizin und Jurisprudenz, um Sachverhalte und Fragen zufriedenstellend zu erklären und zu lösen.


    Die hab ich nicht, sondern beschreib hier im Forum lediglich die geübte Praxis wie ich sie aus dem Berufsalltag kenne, geb hier also meinen persönlichen Eindruck oder eine Meinung wieder.


    Danke für Euer Feedback,

    es ist ein spannendes Thema.


    Grüße Bb

    Hallo Bembelpetzer,

    das ist eine juristische Fachdiskussion.

    Möglicherweise muss die Klägerin sich ziemlich genau überlegen was sie möchte und sich mit ihrem Hausjuristen eine Strategie überlegen, die funktionieren kann.

    Der Pharmakonzern kann die Dame über die Rechtsabteilung am langen Arm verhungern lassen, das haben die in ihrem Risikoportfolio längst eingepreist.

    Persönlich sehe ich nur die Chance, daß der Impfarzt verklagt wird, der ja im Nachhinein zum staatlichen Erfüllungsgehilfen klassifiziert wurde.

    Hier tritt der Staat stellvertretend in die Haftung ein und kann sich im Zuge des Regress die Kohle vom Arzt wiederholen, der dann natürlich den Hersteller verklagen könnte, wegen fehlenden Materials zur Aufklärung usw. usf..

    Sie hätte dann möglicherweise ihre Entschädigung und den ganzen Schuld-, Folgen- und Verursacher-, Haftungskram weitergereicht.

    Denn ohne irgendeine richtungsweisende Rechtsprechung werden sich die zuständigen deutschen Rechtsinstanzen schwer hüten Schadensersatzforderungen nachzugeben.

    Dann dürften tausende Klagen nachkommen.

    Ich rechne in 5-10 Jahren mit einem zufriedenstellenden Urteil.


    Bb

    Sorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.

    In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.

    Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..

    Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.

    Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.

    Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.

    In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.

    Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.

    Ich halte den Artikel für übertrieben und für eine übersensibilisierte Reaktion auf die Corona Katastrophe.

    Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.

    Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.

    Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.

    Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.

    Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.

    Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.


    Grüße Bb

    Also wenn in naher Zukunft kaum noch oder nichts mehr hinterfragt werden darf. Dann bin ich mal gespannt ob dann noch jemand was auf YouTube etc. posten wird. Dann endet die angeblich vorhandene Demokratie in einer kommenden Diktatur, oder ist es schon de schleichende weg dorthin :hae:

    Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.

    Da wird kein schleichender Weg beschritten, das ist völlig frei zugängliche Information, die teilweise noch groß propagiert wird.

    Es hakt in der BRD an genügend Massenintelligenz und -courage, derartige Infos

    a) aufzunehmen und

    b) zu begreifen und nach vorne konsequent zu Ende zu denken.


    Jetzt weiß ich für mich persönlich, warum unser Bildungssystem so heruntergekommen ist, die Medienlandschaft ihren Unsinn verbreitet.

    Juristisch sanktionierbare Social Media-Kontrolle wird in den nächsten Jahren noch ein riesengroßes Thema werden, daneben werden die deutschen Vorgängerministerien seit der Kaiserzeit aussehen wie Grundschulschülerzeitungen

    aus Berlin Kreuzberg.

    Und falls jemand auf die Idee kommen sollte sich kritisch zu den offiziellen Verlautbarungen von WHO und Gesundheitsministerien zu äußern, gilt für Social Media folgendes:

    WHO und Gesundheitsministerien als „Wahrheitsministerien“?
    In elektronischen Medien dürfen Behauptungen von WHO und nationalen Gesundheitsbehörden nicht hinterfragt werden. Ein Gericht in Berlin hat entschieden, dass…
    www.tichyseinblick.de


    Frei nach HRH Wieler, es darf überhaupt nicht hinterfragt werden.


    Ich denke, da kommt noch was auf uns zu in Form von Ausnahmezustandserklärungen und diesbezüglichen Sonderregelungen, sei es kriegsbedingt, pandemiebedingt oder irgendwas anderes.

    Hier hat jemand von langer Hand vorgesorgt, daß im Falle eines Falles die gesetzlichen Grundlagen für derartige Szenarien passen.

    Ich hoffe, ich lieg mit mit meiner Vermutung daneben.

    Bb

    Ehrlich gesagt, seh ich keinen Grund irgendeiner medialen Äußerung von irgendwem irgendwas positives oder negatives abzugewinnen.

    Manchmal trifft man sich mit seinen Meinungen, manchmal divergierts, dann ist man halt nicht einer Meinung.

    Was solls. Nich schlimm.

    Solange keiner hingeht und anfängt das Forum in Fraktionen zu spalten, die Hater, Befürworter, etc.

    Das hab ich außerhalb des Forums zur genüge. Putinfreund, Querdenker, Schlafschafe, Verschwörungstheoretiker und was weiß ich noch alles.

    Darüber zu sprechen ist eine Sache, in den gleichen Trott zu verfallen was anderes.

    Eine Meinung zu kritisieren ist inhaltlich ok, aber die Person für ihre Meinung anzumachen ist übergriffig und gehört sich sachlich nicht.

    Eine Diskussion kann schon mal deftig herb werden, soviel Kreuz sollte jeder hier haben und genau so hab ich das Forum hier bis jetzt erlebt.

    Wir diskutieren hier als Außenstehende auf Basis frei zugänglicher Informationen und persönlicher Sachkompetenz.

    Ich sehe hier keine Fraktionen.


    Grüße Bb

    K(alter) Kaffee.

    § 59 BHO - Einzelnorm


    §59 abs1 BHO ( BundesHaushaltsOrdnung)

    regelt offenbar den möglichen Regress zwischen Bund und Impfarzt.


    Das wird bestimmt noch lustig, wenn die Ärzte zur Kasse gebeten werden müssen, weil man mit einer größeren Klagewelle rechnet. Der Bund ist laut Gesetz nur verpflichtet, die Haftungssummen vorzuschießen. Der Regress gegen den Impfarzt bleibt bestehen und muss erfüllt werden, darf nur in Ausnahmefällen wegfallen, abs.2+3 lesen.

    Der allgemeine Tenor, den man aus der Urteilsverkündung des o.a.3.Senates vermuten könnte, dass der Arzt grundsätzlich NICHT haftet ist somit nicht haltbar, wird wohl aber so in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.

    Ein Schelm wer…

    Sollte diese Weisheit sich jedoch durchsetzen, sollten vernünftigerweise solche HauRuckImpfVerfahren im Bierzelt, am Pommesstand usw. zukünftig wegfallen, aufgrund gestiegenen Mißtrauens der Öffentlichkeit.

    Interessant, daß bis jetzt noch keine Bewegung in die Ärzteschaft gekommen ist. Die lassen sich gerade zu Erfüllungsgehilfen degradieren, die auch noch ihren Kopf hinhalten müssen.

    Ich würde sagen, ein echtes Dilemma,

    impft man nicht, gibts Senge,

    impft man doch gibts die Regresskeule.

    Bin gespannt ob die Damen und Herren der Heilkunde ihr Problem überhaupt bemerken oder ob die Nummer auch medial pseudointellektuell zerpflückt wird.

    Vermutlich noch viel schlimmer, so wie eine Kartoffel vielleicht oder ein Spiegelei, mit drei oder vier Ländernamen, wahllos angeordnet.


    Ein beliebter Demenz-Test ist es, den Patienten eine Uhr zeichnen zu lassen, die eine bestimmte Uhrzeit anzeigt, Zifferblatt und Zeiger. Das gibt sehr skurrile Resultate, auch wenn das Umfeld die Demenz noch nicht wirklich wahrnimmt. Weltkarte ist schwieriger, das braucht nebst geistiger Fitness auch etwas Bildung.

    Das ist der berühmte Minimal-Mental-Test, eine Aufgabe davon. Der wird gern in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Kliniken gemacht, zur Statusbestimmung und Verlaufskontrolle.

    Bei Landkarten wär ich vorsichtig😁,

    erfahrungsgemäß stolpern auch die meisten Normalbürger schon bei der Geographie der einzelnen Bundesländer der BRD, den Nachbarländern, geschweige denn so lustige Fragen wie Hauptstädte, Flüsse etc..

    Diesbezüglich historische Fragen werden in der Regel nicht oder mit fragendem Unterton falsch beantwortet.

    Das Allgemeine Bildungsniveau ist eher mit sinkender Tendenz zu betrachten.

    Könnte eventuell auch mit dem sinkenden Konsum von Büchern zusammenhängen, die Erfahrung hab ich zumindest in meinem Umfeld gemacht.

    Da weiß man eher Bescheid über die neuesten Netflix-Serien und sowas.

    Vielleicht müsste man den Don auch auf diesem Niveau befragen um eine realistische Einschätzung zu bekommen?

    Dark-End

    So isset.

    Die dritte Wodkapulle hab ich noch nicht erlebt, aber halt jede Menge durchgeknallte Hobbyjuristen, Freizeitsherriffs und selbsternannte Freiheitskämpfer, alle eingebettet in das Heer der bis zur Grenzdebilität verstummten duldsamen Masse.

    Hier mal ein Link zur aktuellen Rechtsprechung:


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    Interessanterweise wird hier im Nachgang der impfende Arzt quasi zum staatlichen Helfer qualifiziert, was erstaunlich ist.

    Rechtsanwalt Carlos Gebauer weist in einem aktuellen Kommentar auf LinkedIn darauf hin,

    1.: daß Ärzte bezüglich ihres ärztlichen Handelns gemäß §2, Abs. 2+3 ihrer ( Muster)-Berufsordnung keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen dürfen oder Weisungen, die die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzen.

    2.: daß der Staat zwar im Schadensfall quasi in Vorleistung geht, der Fiskus aber die Möglichkeit hat Regressansprüche gegenüber den verursachenden Ärzten zu stellen, bei nachgewiesen fehlerhaftem Handeln.

    Somit bleibt die Haftung tatsächlich beim Arzt, der Schadensanspruch wird nur über eine Zwischeninstanz umgeleitet.

    Wie man juristisch einwandfreies Impfen begründen will, angesichts von Parkplatzimpfzelten, Bratwurstaufklärung und dergleichen ist mir ein Rätsel, aber ich verfolge die Rechtsprechung grad mit Begeisterung, ich hab selten so ein hohles Gestammel erlebt das unter dem Deckmantel höchstrichterlicher Rechtsprechung verzweifelt versucht den Coronasupergau und seine zweifelhaften Auswüchse zu relativieren und zu rechtfertigen.

    Ich hab ehrlich gesagt sowas noch nicht erlebt.

    Diese bescheuerte Zulassung ungeprüfter Substanzen, die sich als unwirksam noch während des Impfzeitraums immer mehr herausstellten dauerte ein paar Tage.

    Was ich sehe ist, daß der Staat die Rechtsprechung superlange verzögert und auch seine juristische Aufklärungspflicht gegenüber der Bevölkerung und handelnden Ärzten und anderen betroffenen Berufsgruppen nicht wahrnimmt. 🤔

    Das wirkt nicht vertrauenserweckend.

    Sach ich ma so als Laie.

    Aber gut, was weiß isch schon vonne Materie, isch bin ja kein Eksberte.

    Grüße Bb


    Nix ich habe keinen Bock auf, Zeugen Jehovas Versicherungsvertreter, und Internetgrifter die nur Idioten suchen die ihnen Geld schicken. Das ist eine virtuelle Drückerkolonne.

    Zustimmung, gelebter Skeptizismus halt.

    Hinterfragen kann bei jedem zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, hängt halt vom vorgeschalteten Wahrnehmungfilter ab.

    Ist einfach so.

    Aber Anzugpunk hat schon recht, die Sendungsbewussten fordern in der Regel sehr oft Kohle um die Welt weiterhin mit ihrem unabhängigen Journalismus zu beglücken oder irgendwelche Rechtstreitigkeiten zu finanzieren.

    Als Außenstehender blick ich da oft nicht mehr durch, was die genau wollen und spar mir dann die Beschäftigung damit.

    Grüße Bb

    Gedanken zum Entschädigungsrecht durch staatlich initiierte Impfkampagnen:



    Zitat:

    Der Streit um die Frage, wie weit der Staat vernünftigerweise auf den Körper der Bürger zugreifen soll und darf, muss also auch ohne die historische Dimension geführt werden können.


    Dieses nette Schlusszitat aus obigem Artikel lässt Rückschlüsse zu, die einen erschauern lassen.

    Hier wird dem Staat in seiner paternalistischsten Ausprägung ein Zugriff nicht nur durch Freiwilligkeit gewährt sondern eine Anspruchshaltung ausgedrückt die in etwa dem dritten Reich entspricht.

    Kurz:

    Der Bürger hat sich den Ansprüchen des Staates bedingungslos und ohne Anspruch auf Entschädigung im Schadensfall zu beugen.

    Offensichtlich gibt es tatsächlich die Meinung daß entgegen den Grundsätzen des Naturalrechts, nämlich der Unversehrtheit von Gesundheit, Leib, Leben und Eigentum, obige Subjekte durch den Staat nicht nur angetastet werden dürfen sondern er sogar " vernünftigerweise" einen Anspruch darauf hat.

    Hier wird meiner Meinung nach eine Rechtskonstruktion abgebildet, die das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern grundlegend verkehrt.

    Hier dient der Staat nicht mehr dem Bürger durch gewählte Repräsentanten sondern der Bürger wird quasi zum Untertan mit beliebigen Zugriffsrechten staatlicher Instanzen durch staatliche Selbstermächtigung.

    Mich gruselts angesichts solcher Gedankengänge, und wenn ich mir so anschaue welche Entwicklung dieses Land in gesundheitspolitischer , sozial- und finanzpolitischer Hinsicht genommen hat, mag ich mir gar nicht ausmalen, was die Zukunft noch bringt. Möglicherweise ist es diese Grundhaltung, die eine Aufarbeitung des Corona-desasters in Deutschland bis heute verhindert, auf staatlicher Ebene.

    Die Konstruktion der Einzelstaaten unter eine europäische Gesamtleitung ist unter diesen Voraussetzungen mit den Prinzipien des Grundgesetzes nicht vereinbar und zum scheitern verurteilt.

    Bb


    Upps

    Wunschdenken oder Realität.

    Stoltenberg ist doch längst raus.


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    Hab ich mich auch gefragt.

    Ich find im Netz nix über ein derartiges Vorgehen Orbans.

    Hat da jemand eventuell was?

    Zwei Quellen Autorisationsprinzip!

    Danke, Bb

    ihr müsst bedenken worum es bei den meisten Youtube-Videos geht, sobald diese in irgend einer Form monetarisiert werden und welche Rolle dabei das Aufmerksamkeitsmanagement und die Gestaltung des Videoformats und dessen Länge (und Mangel an Inhaltsdichte und Überfluss an Füllmaterial) hat.


    Da kann der Content-Creator sich noch so sehr überzeugt als Kämpfer der Wahrheit ausgeben und der Content-Consumer kann es sich noch so sehr damit rechtfertigen, dass ja irgendwie die Butter aufs Brot kommen muss.... ändert nix am Effekt, wenn die Motivation nicht mehr Aufklären, sondern Werbegeld kassieren ist.

    Das stimmt wohl, aber das heißt nicht daß man anfangen muss zu faseln. Diese langgezogenen Intros geschmückt mit eigenem Hirnschmalz gefolgt von kurzen Videosequenzen, die dann wiederum kommentiert werden usw. usf., das ist schon anstrengend zu hören.

    Ich knips die dann einfach aus mittlerweile, oft steht im Teaser schon das wichtigste und dann such ich mir die Infos selber bevor ich mir da irgendwas vorlabern lass.

    Teilweise haben die auch eine fürchterliche Stimme, Stimmlage und blöde Art des Vortrags. Man merkt oft die mangelnde Sprecherziehung.