wenn sie eingeschleppt wurde sind die zugvögel wohl an herzversagen gestorben. ist ja schlieslich die doppelte belastung. ![]()
-
-
-
bis Ende Oktober rund 400.000 Geflügeltiere gekeult
naja, alles nix neues
wenn schon genozid, dann richtig
ist jedenfalls der richtige thread für das thema.
Außerdem fehlte durch die Schweineschlachtung tierischer Dünger für die Äcker. Dieser konnte nicht durch Kunstdünger ersetzt werden, da die britische Seeblockade auch die Einfuhr von Salpeter verhinderte. So sanken auch die Erträge an Getreide und Kartoffeln gegenüber der Vorkriegszeit um mehr als die Hälfte, was schließlich zu einer Hungerkatastrophe führte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweinemord -
Wenn das nicht Teil einer größeren Strategie ist. Man könnte eine VS wittern. Nehmt den Deutschen das Geflügel, damit einen des Fleisches, der Proteine, der weihnachtlichen Tradition. Könnte alles Unsinn, klar. Wer weiß das schon. Vielleicht ist es aber auch ein Baustein von einigen derzeit. Neulich der Bericht, dass in der Schweiz ein Erreger mit Bestandteilen der Vogelgrippe und Quallen gezüchtet wurde, der patogen ist. Dann die bevorstehende Zustimmung im Bundestag zum WHO-Pandemiegesetz usw. Könnte alles Teil eines perfiden Plans sein.
Interessanter Artikel dazu auf RT.
ZitatAmtsnachweis: Nur bei zwei Kranichen soll Vogelgrippe-Virus belegt sein
Der Journalist Felix Feistel wirft einen sehr detaillierten kritischen Blick auf das Vogelgrippe-Phänomen. Im Schweizer Online-Magazin Zeitpunkt veröffentlichte er am Donnerstag die Analyse: "Die eingebildete Krankheit – Deutschland simuliert mal wieder die Vogelgrippe."
Beim diesjährigen Ausbruch würden erstmals Kraniche für die Ausbreitung verantwortlich gemacht. Erste Landkreise, zum Beispiel der Landkreis Vorpommern-Greifswald, hätten bereits Sperrzonen errichtet und die Geflügelhalter zur Stallhaltung verpflichtet – unter Androhung von Bußgeldern bis zu 30.000 Euro bei Zuwiderhandlungen. Diese Verfügung sei damit begründet worden, dass bei insgesamt zwei Kranichen der angebliche Vogelgrippe-Virus H5N1 amtlich nachgewiesen worden sei. Dazu kommentiert Feistel: "Wenn von den bis zu 70.000 Kranichen im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwei Vögel an einer Krankheit sterben, scheint es mit der Bedrohung nicht allzu weit her zu sein."
Diagnostiziert werde die Krankheit bei symptomlosen Tieren mittels PCR-Testungen. Dieser Test bringe verschiedene Probleme mit sich: Unter anderem könne der Test nicht zuverlässig zwischen unterschiedlichen Erregern differenzieren, er könne lebendes nicht von totem Erregermaterial unterscheiden und letztendlich dadurch auch keine Infektion nachweisen. "Der Test unterscheidet nicht zwischen Kontamination und Infektion."
usw. -
Hier noch der Original-Artikel aus der Schweiz.
ZitatAlles anzeigenMan könnte die nun getroffenen Massnahmen damit rechtfertigen, dass H5N1 hochgradig ansteckend und tödlich sei. Die Zahlen der betroffenen Tiere spricht allerdings dagegen. Denn selbst, wenn alle geborgenen Vögel tatsächlich an der Vogelgrippe gestorben sind – was nicht zwangsläufig der Fall sein muss – bewegt sich die Zahl bislang im unteren, dreistelligen Bereich. Die von der Tagesschau berichteten «über 1000 Tiere» beruhen auf «Befürchtungen» der Behörden – und damit keinesfalls auf belastbare Zahlen. Bei zehntausenden Vögeln ist das eine doch recht geringe Zahl, welche die angebliche Gefahr durch den Erreger entkräftet.
Das ist jedoch nicht das einzige Problem mit der Vogelgrippe. Denn der angebliche Erreger, H5N1, hat sein natürliches Reservoir in Wasservögeln. Diese tragen den Erreger also in sich, erkranken in der Regel aber nicht daran. Die angebliche Gefahr entsteht erst bei einer Übertragung an die vollkommen überzüchteten und dadurch schwachen Nutztiere. Allerdings wurde ein Übertragungsweg von Wild- auf Nutzgeflügel nie überzeugend nachgewiesen.
Hinzu kommt, dass die Einteilung zwischen hochpathogener und niedrigpathogener aviärer Influenza vollkommen willkürlich ist.
Wie das FLI und die Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH) in ihren Veröffentlichungen selbst zugeben, sind hoch- und niedrigpathogene aviäre Influenza symptomatisch nicht voneinander zu unterscheiden – und auch der Erreger ist der Gleiche. Man geht davon aus, dass H5N1 grundsätzlich niedrigpathogen ist, aber durch spontane Mutation hochpathogen wird. Was diese Mutation verursacht, welche Genabschnitte mutieren müssen und auf welche Weise sie das tun müssen, ist allerdings vollkommen unklar – und wird auch nicht erforscht.
Damit beinhaltet jeder Ausbruch das Risiko, ein hochpathogener zu sein oder zu werden – was stets zu umfassenden Sicherheitsmassnahmen in betroffenen Betrieben führt. In Deutschland ist es rechtlich vorgeschrieben, betroffene Tiere zu töten und zu beseitigen. Der «Nachweis» der Vogelgrippe in einem Betrieb führt dann dazu, dass schnell mal tausende von Tieren getötet werden. So auch jetzt. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern in nur zwei Betrieben 150 000 Tiere getötet, in Brandenburg 9 000. Von einem Versterben der Tiere durch den Erreger ist bei solchen vermeintlichen Ausbrüchen auch nie die Rede. Die Tiere werden bei dem kleinsten Hinweis auf eine vermeintliche Vogelgrippe sofort massenhaft geschlachtet – ohne, dass sie überhaupt krank sein müssen.
Das Problem ist, dass die Vogelgrippe zunächst anhand der Symptomatik diagnostiziert wird. Diese beinhaltet eine Abgeschlagenheit der Tiere, verringerte Eierproduktion, Fieber, Müdigkeit, Atemnot oder den sofortigen Tod. Die Vogelgrippe kann aber auch ganz ohne Symptome ablaufen – womit die Tiere faktisch gesund sind. Die Symptomatik ist also hochgradig unspezifisch und überschneidet sich zudem mit einer ganzen Reihe anderer Krankheiten, dem Befall mit Parasiten – die bis zu einem gewissen Grad vollkommen normal sind – sowie sogar dem natürlichen Prozess der Mauser. Da Heilversuche gesetzlich verboten sind und Verstösse mit hohen Geldbussen geahndet werden, führt daher jedes dieser Symptome zum Ergreifen von einschneidenden Massnahmen.
Die letztliche Diagnose wird dann mittels PCR-Test durchgeführt. Dieser Test, der schon in der Corona-Inszenierung zur Anwendung kam, weist bei der Vogelgrippe dieselben Probleme auf wie bei Corona.
So kann der Test nicht zuverlässig zwischen einzelnen Erregern unterscheiden, ist nicht in der Lage, lebendes von totem Erregermaterial zu unterscheiden, und kann damit keinen Infektionsnachweis erbringen. Zudem ist es möglich, dass Tiere, die mit ihren Schnäbeln in der Erde scharren, dort Erreger aufweisen, die aber keinen Einfluss auf ihre Gesundheit haben.
Der Test unterscheidet damit nicht zwischen Kontamination und Infektion. Letztlich ist nicht einmal klar, was der Test tatsächlich misst. Denn der Test wird auf nur wenige Gensequenzen eingestellt, die nicht notwendigerweise spezifisch für einen bestimmten Erreger sein müssen. Doch selbst, wenn, dann bedeutet das Vorliegen dieser Sequenzen – die von der WHO auf nur wenige Sequenzen begrenzt werden – noch nicht das Vorliegen eines ganzen Virus.
Zudem werden keine Negativproben erhoben, das Testergebnis also nicht mittels gesichert negativen Proben validiert – weshalb unklar ist, ob die Testergebnisse valide sind. Eine solche Praxis ist, wie das FLI auf Anfrage selbst schreibt, auch gar nicht notwendig. Kontamination wird damit schlicht mit Infektion gleichgestellt, woraufhin sofort Massnahmen ergriffen werden – die schnell in der Keulung tausender Tiere kulminieren.
-
Der Krankenwagen hat sich verändert. Junge Patienten, bis dahin ohne körperliche Probleme und mit gesundem Lebensstil, bekommen plötzlich Krebs diagnostiziert. Sie haben meist etwas gemeinsam, berichtet ein amerikanischer Sanitäter.
Harry Fisher dokumentiert aus dem Patientenraum eines Krankenwagens den „amerikanischen Genozid“ und berichtet, wie sich sein Alltag in den letzten Jahren verändert hat.
Am Sonntag schreibt er:
ZitatEin weiterer Tag im Krankenwagen. Patient unter 35. Gerade mit Krebs diagnostiziert. Sanitäter/Ich: „Wann wurde die Diagnose gestellt?“ Patient: „Vor ein paar Wochen.“ Ich: „Rauchen Sie? Trinken Sie?“ Patient: „Nein.“ Ich: „Gibt es noch andere gesundheitliche Probleme?“ Patient: „Nein.“ Ich: „Haben Sie den COVID-Impfstoff genommen?“ Patient: „Ja, die ersten beiden, aber danach keines mehr.“
Früher hat mich dieses Gespräch schockiert. Heute ist es Routine. Ein weiterer Anruf/Arbeitstag. Ein weiterer Patient, dessen Körper sich ohne erklärbaren Grund gegen ihn gewandt hat. Die Ärzte sind immer noch „verwirrt“. Ich sehe diese Patienten. Ich schaue ihnen in die Augen. Ich höre die Angst in ihrer Stimme. Ich sehe, wie junge Leben auseinanderbrechen, und ich kann es nicht vergessen. Das sind keine Zahlen, das sind leidende Menschen. Opfer eines Systems, das Vertrauen in die Wissenschaft fordert, die Zeugen aber zum Schweigen bringt. Wenn Sie jemals für die Kranken gebetet haben, schließen Sie diese Seelen mit ein, die noch kämpfen, die die Hoffnung verlieren, die nach Antworten rufen, die scheinbar nie kommen. Dies sind Mordopfer, die einfach noch nicht gestorben sind.
Wenige Stunden zuvor teilt er einen „Offenen Brief aus dem hinteren Teil des Krankenwagens“ mit der Welt:
ZitatAn alle, die durch die Covid-Shots jemanden verloren haben: Ich verstehe euch. Ich sehe euch.Alles anzeigen
Ich war auf den Böden, auf denen eure Lieben fielen, in den Häusern, in denen die Luft viel zu schnell still wurde. Ich habe die Angst in ihren Augen gesehen, den Schock, als die Diagnose kam: aggressive Krebserkrankungen, Blutkrankheiten, plötzliche, unverständliche Verfallserscheinungen. An manchen Abenden sehe ich ihre Gesichter noch lange nach meiner Schicht. Ihr seid nicht allein und ihr seid nicht verrückt. Ich wünschte, wir lebten in einer Welt, die ehrlich genug wäre, dasselbe zu sagen. Ich liebe euch, Leute. Die Welt mag sich anfühlen, als wäre sie nur voller Hass, aber die Liebe existiert noch. Dafür kämpfen wir. Die beste Liebe, die einzige Liebe, ist die ehrliche.
An diejenigen, die mich mit Beleidigungen und der Forderung angreifen, ich solle mir „einen anderen Job suchen“.
Du sitzt hinter Bildschirmen und zitierst Argumente, ich stehe über Leichen. Du wiederholst, was man dir sagt, ich dokumentiere, was ich sehe. Du verwechselst Gehorsam mit Intelligenz und Schweigen mit Tugend. Das ist keine Medizin und schon gar kein Mitgefühl. Früher nannten wir es Wissenschaft, wenn wir Notizen verglichen und nach Mustern suchten. Heute gilt: Passt das Muster nicht in die Erzählung, wird es als „Fehlinformation“ abgestempelt. Aber das Blut, die Tumore, das Herzversagen – das sind keine Fehlinformationen. Es geschieht in lebendigen Farben. Sie können mich verspotten, so viel Sie wollen, es wird weder ein einziges Diagramm, noch einen einzigen Puls, noch eine einzige Sterbeurkunde auslöschen. Wenn mich das Aussprechen der Wahrheit Freunde, Anerkennung oder sogar meine Karriere kostet, dann ist das eben so. Meine Loyalität gilt den Patienten, den lebenden und den toten, und nicht den Komitees, die entscheiden, welche Wahrheiten ich gefahrlos aussprechen darf.
An alle Trauernden: Steht aufrecht. Ihr habt jedes Recht, nach Antworten zu suchen.
An die Hasser: Eines Tages werdet ihr erkennen, dass Schweigen Mittäterschaft ist und Gleichgültigkeit eine eigene Art von Gewalt darstellt.
Ich erwarte keinen Applaus. Ich möchte nur Ehrlichkeit – für die Familien, für die Gefallenen und für das Gewissen eines Berufsstandes, der seine Seele verliert.
Gott segne die Lebenden, die Sterbenden und diejenigen, die noch mutig genug sind, nach dem Warum zu fragen.
Harry Fisher, Sanitäter
Ein offener Brief aus dem KrankenwagenDer Krankenwagen hat sich verändert. Junge Patienten, bis dahin ohne körperliche Probleme und mit gesundem Lebensstil, bekommen plötzlich Krebs diagnostiziert.…tkp.at -
-
Autism Study By McCullough Foundation Begins New Era of Free Scientific InquiryThe reign of mercenary, obscurantist controllers of autism discourse is over.open.substack.comAutism Study By McCullough Foundation Begins New Era of Free Scientific Inquiry
The reign of mercenary, obscurantist controllers of autism discourse is over.
A picture is worth a thousand words.[Blockierte Grafik: https://substackcdn.com/image/…113cdf4f3dc3_1200x834.png]When asked what is causing this breathtaking spike of autism that began shortly after Congress granted vaccine manufacturers liability protection in 1986—resulting in the rapid proliferation of vaccines on the childhood schedule—CNN medical correspondent, Sanjay Gupta, said, “We don’t know what causes autism, but we know that vaccines do not.”
The McCullough Foundation is pleased to announce that vaccine industry propagandists like Gupta, with their obscurantist fallacies, can no longer control the discourse on autism. With today’s publication of our landmark paper, Determinants of Autism Spectrum Disorder, we are inaugurating a new era of open scientific inquiry about this public health matter that now adversely affects all of society and threatens the future of our civilization.
Mehr im Link ...
[Blockierte Grafik: https://substackcdn.com/image/…b5cb3eff9d19_1048x556.png] -
Auch sehr kurios: Tauben genießen Immunität gegen die Vogelgrippe.
Für Tauben gibt es eine Besonderheit: Für sie bestand im Tierheim Mainz bereits vor dem aktuellen Ausbruch der Vogelgrippe ein Aufnahmestopp, da die Kapazitäten „völlig ausgeschöpft“ seien.
Laut Friedrich-Loeffler-Institut gelten Tauben zudem nicht als Überträger der Krankheit. Sie können zwar in seltenen Fällen selbst erkranken, eine Verbreitung durch sie ist nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht gegeben.
Vogelgrippe: Tierheim Mainz und Wildpark verhängen AufnahmestoppDie hochansteckende Vogelgrippe breitet sich aus. Das Tierheim Mainz und der Wildpark Gonsenheim reagieren mit einem Aufnahmestopp für Vögel, um die eigenen…merkurist.de -
Vor zwei Tagen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ein Positionspapier veröffentlicht, in dem ein sofortiges Ende der Behandlung mit den neuartigen und nicht langzeiterprobten Stoffen gefordert wird.
Corona: Nach Warnungen von Wissenschaftlern wegen Risiken – BSW fordert Stopp der mRNA-"Impfungen"Der Herbst ist da, und mit der kalten und nassen Jahreszeit erscheinen auch allenthalben Plakate, die zum Impfen auffordern. Doch zumindest was die…rtde.press -
Mittlerweile haben wir bald das Jahr 2026 und es gibt zahlreiche Erkenntnisse zu den falschen Behauptungen von Politik und Pharmaindustrie während der „Pandemie”. Dennoch geht die Lügerei weiter. Sogar in der ach so liberalen WELT:
So stark erhöht die Grippe das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall
Laut Dr. P. Harma (oder so ähnlich
) haben Personen, die mit Grippe oder Corona infiziert sind, ein um ein Vielfaches höheres Risiko, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Die Lösung? Na, habt ihr's erraten? Impfen natürlich! 
In diesem Zusammenhang:
-
die mit Grippe oder Corona infiziert sind, ein um ein Vielfaches höheres Risiko, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Die Lösung? Na, habt ihr's erraten? Impfen natürlich!

Und was macht die Impfung ?

Sie simuliert die Infektion im Körper.

Der folgende Schlaganfall ist dann auch nur simuliert - lass liegen, ist nen Simulant, kann weg.

-
-
Alles anzeigen
https://www.rechtslupe.de/verw…3A+Rechtslupe+(Rechtslupe)
18. August 2020
Corona-Pandemie – und keine verbindliche Triage-Regelung für den NotfallDas Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers abgelehnt, der auf die Einsetzung eines Gremiums zur verbindlichen Regelung der Behandlungsentscheidung im Rahmen der Covid19-Pandemie auf Grundlage der Triage zielte.
Die Verfassungsbeschwerde
Die sieben Beschwerdeführenden wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers, der keine Vorgaben für eine Situation der sogenannten Triage gemacht habe, die aufgrund von Kapazitätsengpässen im Rahmen der Covid19-Pandemie entstehen könne. Sie leiden unter verschiedenen Behinderungen sowie Vorerkrankungen und gehören nach der Definition des Robert-Koch-Instituts zu der Risikogruppe, bei der im Falle einer Covid19-Erkrankung mit schweren Krankheitsverläufen zu rechnen ist. Im Fall knapper Behandlungsressourcen fürchten sie, aufgrund ihrer Behinderung schlechtere Behandlungsmöglichkeiten zu haben oder gar von einer lebensrettenden medizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden.
Neben formaljuristischen Ergüssen, wieso ein Antrag auf einer einstweiligen Abordnung keinen Erfolg hatte wird ausführlich dargelegt. Sachlich interessant ist jedoch nur dieser Satz …
„[…] Das zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt erkennbare Infektionsgeschehen und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten lassen es in Deutschland nicht als wahrscheinlich erscheinen, dass hier die gefürchtete Situation der Triage eintritt. […]“
Verfassungsgericht kippt Triage-Regelungen
04.11.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt. [...] Ärztinnen und Ärzte obliege im Rahmen therapeutischer Verantwortung auch die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Heilbehandlung. Ein gesetzlicher Eingriff des Bundes sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Bund habe hier keine Gesetzgebungskompetenz.[...] Nun sind die Bundesländer gefordert, die nach Auffassung des Verfassungsgerichts die Verantwortung für Regelungen dieser Art tragen. Sie müssen eigene Landesregelungen zur Triage auf den Weg bringen. [...] In der Corona-Krise [...] beschloss der Bundestag ein Gesetz, nach dem über die medizinische Versorgung "nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" zu entscheiden ist - ausdrücklich nicht nach Lebenserwartung oder Grad der Gebrechlichkeit. [...]
-
Alles anzeigen
Auch sehr kurios: Tauben genießen Immunität gegen die Vogelgrippe.
Für Tauben gibt es eine Besonderheit: Für sie bestand im Tierheim Mainz bereits vor dem aktuellen Ausbruch der Vogelgrippe ein Aufnahmestopp, da die Kapazitäten „völlig ausgeschöpft“ seien.
Laut Friedrich-Loeffler-Institut gelten Tauben zudem nicht als Überträger der Krankheit. Sie können zwar in seltenen Fällen selbst erkranken, eine Verbreitung durch sie ist nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht gegeben.
Ich wusste schon immer dass Tauben keine Vögel sind.
-
darum heißen die ja auch Luftratten...........
sind gegen fast alles immun, aber sind die gefährlichten Überträger....... wie Ratten eben auch!
Dass die keine Überträger sind, kann ich nicht bestätigen, meine Erfahrungen zeigen das Gegenteil
-
darum heißen die ja auch Luftratten...........
sind gegen fast alles immun, aber sind die gefährlichten Überträger....... wie Ratten eben auch!
Dass die keine Überträger sind, kann ich nicht bestätigen, meine Erfahrungen zeigen das Gegenteil
da sie nicht in der lage sind/nicht wollen die tauben zu eliminieren sind sind sie eben keine überträger. ich denk mal, es kann alles befohlen werden.
das erste mal wunderte ich mich bei der fahne. winterbefehl und sommerbefehl ?

wieviel finger sehen sie ?
-
wenn Hühner mit Taubenkot in Berührung kommen, ist kurz danach die Kacke am Dampfen.
daher hab ich auf meinem Hof keine Freilandhaltung.
Wir haben´s probiert, aber da war der Tierarzt Dauergast.

Wir sind direkt neben einer Kirche und im offenen Glockenstuhl hausen diese Drecksviecher.
Wenn dann die Population zu groß wird, belagern diese die umliegenden Gebäude.
Übertragen Krankheitserreger, besonders E-Coli und Mycoplasmen ,Streptokokken, Endoparasiten, etc.
Die Rote Vogelmilbe verbreiten die auch. => Katastrophe!!!

so sehen dann die Eier aus. Kann man alle wegschmeißen..........
-
-
Die machen das jetzt überall rein, in jede Spritze, egal was.
💉 Krankenhäuser ändern Formulare:
Impfstoffe werden als „ *Biologika* " *verschleiert* – Injektionen 📍😡📍👉👉👉ohne ausdrückliche Zustimmung möglich! 🚨
🔸 Ein Whistleblower aus dem Krankenhaus-System schlägt Alarm:
Die Bezeichnung „Impfstoff" verschwindet still und heimlich aus den medizinischen Einverständniserklärungen und wird durch den vagen Überbegriff „Biologika" oder „Biogenics" ersetzt.
😡😡😡👇😡😡😡
Diese neue Klassifikation könnte es ermöglichen, dass Patienten Impfstoffe und andere biologische Produkte injiziert bekommen –
👉sogar während sie unter Narkose bewusstlos sind. 😱😡😡😡😱
🔸 Was steckt hinter dem Begriff „Biologika"? Laut der US-Gesundheitsbehörde FDA umfasst diese Kategorie eine breite Palette von Substanzen: Impfstoffe, Gentherapien, monoklonale Antikörper, Vollblut und Blutplasma, Stammzellen, Wachstumsfaktoren, Allergene, Antitoxine, rekombinante Proteine, Hormonersatztherapien, Immuntherapien und sogar Botox. Wenn ihr also ein Formular unterschreibt, das „Biologika" oder „Biogenics" autorisiert, könnt ihr dem medizinischen Personal möglicherweise das rechtliche Recht geben, euch eines dieser Produkte nach eigenem Ermessen zu verabreichen. 💉
🔸 Die Gefahr liegt im Detail der neuen Formulierungen. Patienten und Erziehungsberechtigte glauben möglicherweise, sie unterschreiben standardmäßige medizinische Einverständnisdokumente – doch die Sprache erlaubt nun eine umfassende Genehmigung aller biologischen Wirkstoffe, einschließlich Impfstoffe. Das bedeutet: Wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester es für „notwendig" hält – beispielsweise während der Grippe- oder Pneumonie-Saison – könntet ihr eine Impfung erhalten, ohne gefragt oder informiert zu werden. Und wenn ihr unter Narkose seid, habt ihr keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben. ⚠️
🔸 Nach deutschem Recht muss jede medizinische Behandlung auf der informierten Einwilligung des Patienten basieren – dies ist seit langem etabliert und wurde 2013 im BGB verankert. Ärzte müssen Patienten über Diagnose, Behandlungsverfahren, Nutzen, Risiken und Alternativen aufklären. Wahre informierte Zustimmung bedeutet eine klare Offenlegung dessen, was getan wird, warum es getan wird und welche Risiken damit verbunden sind. Doch unter diesem neuen Rahmenwerk wird die Zustimmung in juristischem Fachjargon versteckt. 📋
🔸 Experten für medizinische Ethik warnen: Durch die Verwendung von technischer Regulierungssprache erkennen durchschnittliche Personen nicht mehr, dass sie die Verabreichung von Impfstoffen und anderen experimentellen biologischen Materialien autorisieren. Patienten werden nun aufgefordert, jedes Wort von Krankenhaus- und Klinik-Einverständniserklärungen sorgfältig zu lesen. Wenn ihr die Begriffe „Biologika" oder „Biogenics" irgendwo im Dokument seht, könnte dies die Verwendung von Impfstoffen, Gentherapien oder anderen auf lebenden Organismen basierenden Behandlungen autorisieren.
‼️Ihr habt das Recht, diese Genehmigungen schriftlich abzulehnen ‼️✍️
🔸 Was könnt ihr tun?
1) : Gebt eine klare *schriftliche* *Erklärung* ab: ⚠️„Ich stimme der Verabreichung von Biologika oder Biogenics NICHT zu"⚠️.
2): Besorgt euch eine *Papierkopie* eurer unterzeichneten Ablehnung, besonders wenn diese elektronisch auf einem Tablet ausgefüllt wurde.
3) : Erinnert das medizinische Personal *verbal* daran, dass ihr keinen Injektionen oder Infusionen dieser Art zustimmt.
⚠️Jeder Patient, jedes Elternteil und jede Betreuungsperson muss zum eigenen Fürsprecher werden und jedes Formular und jede Zeile Kleingedrucktes prüfen. ⚠️🛡️
🔸🗃 Quelle: https://thepeoplesvoice.tv/hos…jections-without-consent/
-
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 202/2025 vom 05.11.2025
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.
Sachverhalt:
Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-CoV-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.
Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Störungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsstörungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.
Bisheriger Prozessverlauf:
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Berufungsgericht die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.
Vorinstanzen:
Landgericht Mainz - Urteil vom 21. August 2023 - 1 O 192/22
Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 18. September 2024 - 5 U 1139/23
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 84 AMG
[...]
§ 84a AMG
[...]
-
Alles anzeigen
Die machen das jetzt überall rein, in jede Spritze, egal was.
💉 Krankenhäuser ändern Formulare:
Impfstoffe werden als „ *Biologika* " *verschleiert* – Injektionen 📍😡📍👉👉👉ohne ausdrückliche Zustimmung möglich! 🚨
🔸 Ein Whistleblower aus dem Krankenhaus-System schlägt Alarm:
Die Bezeichnung „Impfstoff" verschwindet still und heimlich aus den medizinischen Einverständniserklärungen und wird durch den vagen Überbegriff „Biologika" oder „Biogenics" ersetzt.
😡😡😡👇😡😡😡
Diese neue Klassifikation könnte es ermöglichen, dass Patienten Impfstoffe und andere biologische Produkte injiziert bekommen –
👉sogar während sie unter Narkose bewusstlos sind. 😱😡😡😡😱
🔸 Was steckt hinter dem Begriff „Biologika"? Laut der US-Gesundheitsbehörde FDA umfasst diese Kategorie eine breite Palette von Substanzen: Impfstoffe, Gentherapien, monoklonale Antikörper, Vollblut und Blutplasma, Stammzellen, Wachstumsfaktoren, Allergene, Antitoxine, rekombinante Proteine, Hormonersatztherapien, Immuntherapien und sogar Botox. Wenn ihr also ein Formular unterschreibt, das „Biologika" oder „Biogenics" autorisiert, könnt ihr dem medizinischen Personal möglicherweise das rechtliche Recht geben, euch eines dieser Produkte nach eigenem Ermessen zu verabreichen. 💉
🔸 Die Gefahr liegt im Detail der neuen Formulierungen. Patienten und Erziehungsberechtigte glauben möglicherweise, sie unterschreiben standardmäßige medizinische Einverständnisdokumente – doch die Sprache erlaubt nun eine umfassende Genehmigung aller biologischen Wirkstoffe, einschließlich Impfstoffe. Das bedeutet: Wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester es für „notwendig" hält – beispielsweise während der Grippe- oder Pneumonie-Saison – könntet ihr eine Impfung erhalten, ohne gefragt oder informiert zu werden. Und wenn ihr unter Narkose seid, habt ihr keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben. ⚠️
🔸 Nach deutschem Recht muss jede medizinische Behandlung auf der informierten Einwilligung des Patienten basieren – dies ist seit langem etabliert und wurde 2013 im BGB verankert. Ärzte müssen Patienten über Diagnose, Behandlungsverfahren, Nutzen, Risiken und Alternativen aufklären. Wahre informierte Zustimmung bedeutet eine klare Offenlegung dessen, was getan wird, warum es getan wird und welche Risiken damit verbunden sind. Doch unter diesem neuen Rahmenwerk wird die Zustimmung in juristischem Fachjargon versteckt. 📋
🔸 Experten für medizinische Ethik warnen: Durch die Verwendung von technischer Regulierungssprache erkennen durchschnittliche Personen nicht mehr, dass sie die Verabreichung von Impfstoffen und anderen experimentellen biologischen Materialien autorisieren. Patienten werden nun aufgefordert, jedes Wort von Krankenhaus- und Klinik-Einverständniserklärungen sorgfältig zu lesen. Wenn ihr die Begriffe „Biologika" oder „Biogenics" irgendwo im Dokument seht, könnte dies die Verwendung von Impfstoffen, Gentherapien oder anderen auf lebenden Organismen basierenden Behandlungen autorisieren.
‼️Ihr habt das Recht, diese Genehmigungen schriftlich abzulehnen ‼️✍️
🔸 Was könnt ihr tun?
1) : Gebt eine klare *schriftliche* *Erklärung* ab: ⚠️„Ich stimme der Verabreichung von Biologika oder Biogenics NICHT zu"⚠️.
2): Besorgt euch eine *Papierkopie* eurer unterzeichneten Ablehnung, besonders wenn diese elektronisch auf einem Tablet ausgefüllt wurde.
3) : Erinnert das medizinische Personal *verbal* daran, dass ihr keinen Injektionen oder Infusionen dieser Art zustimmt.
⚠️Jeder Patient, jedes Elternteil und jede Betreuungsperson muss zum eigenen Fürsprecher werden und jedes Formular und jede Zeile Kleingedrucktes prüfen. ⚠️🛡️
🔸🗃 Quelle: https://thepeoplesvoice.tv/hos…jections-without-consent/
Sorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.
In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.
Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..
Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.
Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.
Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.
In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.
Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.
Ich halte den Artikel für übertrieben und für eine übersensibilisierte Reaktion auf die Corona Katastrophe.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.
Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.
Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.
Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.
Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.
Grüße Bb
-
Alles anzeigen
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 202/2025 vom 05.11.2025
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.
Sachverhalt:
Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-CoV-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.
Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Störungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsstörungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.
Bisheriger Prozessverlauf:
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Berufungsgericht die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.
Vorinstanzen:
Landgericht Mainz - Urteil vom 21. August 2023 - 1 O 192/22
Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 18. September 2024 - 5 U 1139/23
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 84 AMG
[...]
§ 84a AMG
[...]
Hallo Bembelpetzer,
das ist eine juristische Fachdiskussion.
Möglicherweise muss die Klägerin sich ziemlich genau überlegen was sie möchte und sich mit ihrem Hausjuristen eine Strategie überlegen, die funktionieren kann.
Der Pharmakonzern kann die Dame über die Rechtsabteilung am langen Arm verhungern lassen, das haben die in ihrem Risikoportfolio längst eingepreist.
Persönlich sehe ich nur die Chance, daß der Impfarzt verklagt wird, der ja im Nachhinein zum staatlichen Erfüllungsgehilfen klassifiziert wurde.
Hier tritt der Staat stellvertretend in die Haftung ein und kann sich im Zuge des Regress die Kohle vom Arzt wiederholen, der dann natürlich den Hersteller verklagen könnte, wegen fehlenden Materials zur Aufklärung usw. usf..
Sie hätte dann möglicherweise ihre Entschädigung und den ganzen Schuld-, Folgen- und Verursacher-, Haftungskram weitergereicht.
Denn ohne irgendeine richtungsweisende Rechtsprechung werden sich die zuständigen deutschen Rechtsinstanzen schwer hüten Schadensersatzforderungen nachzugeben.
Dann dürften tausende Klagen nachkommen.
Ich rechne in 5-10 Jahren mit einem zufriedenstellenden Urteil.
Bb
-
Grippeschutz 1960 😁
Ganz nach unserem Geschmack und sicher wirkungsvoller als die Angebote der Pharmaindustrie !
Folgt uns auf: t.me/freiesth
-