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Am 28. August entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Revision des ehemaligen Weimarer Familienrichters Christian Dettmar. Das Gericht prüft dabei, ob es Rechtsfehler im Urteil des Landgerichtes Erfurt (LG Erfurt) vom 23. August 2023 sieht.
Dettmar wurde durch das LG Erfurt wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Verteidigung forderte damals einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Dettmars Verteidiger Gerhard Strate kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Erfurt an, Revision einlegen zu wollen.
Hintergrund ist, dass der damalige Familienrichter des Amtsgerichts Weimar im April 2021 – also während der Corona-Zeit – per einstweiliger Anordnung den Schulleitungen und Lehrkräften zweier Schulen die Durchführung einzelner Corona-Maßnahmen untersagte, weil er das Kindeswohl gefährdet sah.
Dabei ging es um das Maskentragen, das Einhalten von Mindestabständen und das Durchführen von Corona-Schnelltests.
Entscheidung des Familiengerichtes sorgte für Aufsehen
Die Entscheidung des dreifachen Familienvaters sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Auch die anschließenden Hausdurchsuchungen bei Dettmar und mindestens acht Personen seines Umkreises beziehungsweise den Prozessbeteiligten sorgten in der Anwaltschaft, Richterschaft und unter Rechtsgelehrten für Aufsehen.
So sahen einige ein Novum in der Rechtsgeschichte und befürchteten eine Aufweichung der Unabhängigkeit der Richterschaft durch staatlich verfügte, in ihren Augen unverhältnismäßige, Durchsuchungen.
„Wir sind entsetzt“, sagte ein Sprecher des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte gegenüber „Tichys Einblick“. „Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Durch diese Maßnahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Entscheidung zu treffen, die in diese Richtung geht.“