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Die steuerliche Betrachtung ist nicht nur bei Dividendenaktien wichtig, sondern generell. Und damit sind wir bei einem sehr wichtigen Punkt, nämlich der Teilfreistellung von Aktien-ETF (=es müssen nur 70% der Gewinne/Dividenden versteuert werden).
Leider habe ich selbst das erst vor Kurzem gelernt, was aber dazu führt, dass ich in Zukunft wenn möglich nur noch über ETF investieren werden.
Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass ein ETF die Quellensteuerthematik viel professioneller abwickeln kann als ich, wobei ich das noch verifizieren muss.
Natürlich verursacht ein ETF im Gegensatz zur Einzelaktie geringe laufende Kosten, die aber aufgrund der Steuerthematik deutlich überkompensiert werden.
Gruß
goldlatte
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Aus den o.g. Gründen habe ich mir heute folgenden ETF gekauft:
Invesco Morningstar US Energy Infrastructure MLP UCITS ETF
WKN A1T96S
ISIN IE00B8CJW150
Dividendenrendite (FWD) 7,55 %, vierteljährlich
Anlageschwerpunkt: Der Fonds investiert in sogenannte Master Limited Partnerships (MLPs). Dies sind in der Regel US-amerikanische Unternehmen aus dem Energiesektor, die Pipelines, Speicher und andere Infrastruktureinrichtungen betreiben und hohe, beständige Ausschüttungen generieren.
Zielgruppe & Ertrag: Der Fonds ist ausschüttend. Er richtet sich an Anleger, die von den regelmäßigen und oft hohen Dividendenausschüttungen (Cashflows) der US-Energieinfrastruktur profitieren wollen, ohne selbst Anteile an amerikanischen Einzel-MLPs halten zu müssen.
Leider wird es uns erschwert, direkt in MLPs zu inverstieren. Hier hilft dann dieser ETF weiter.
Wie werden die Ausschüttungen steuerlich behandelt ?
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KI:
Die Ausschüttungen des Invesco Morningstar US Energy Infrastructure MLP UCITS ETF (WKN: A1T96S / ISIN: IE00B8CJW150) unterliegen in Deutschland der regulären Investmentbesteuerung, profitieren jedoch von einem wichtigen steuerlichen Vorteil.
30 % Teilfreistellung: Obwohl der ETF in US-amerikanische Master Limited Partnerships (MLPs) investiert (die rechtlich keine klassischen Aktiengesellschaften sind), ist der Fonds als Aktienfonds eingestuft. Das bedeutet: 30 % jeder Ausschüttung sind für Sie komplett steuerfrei.
Abgeltungsteuer: Nur die verbleibenden 70 % der Ausschüttung werden mit der deutschen Kapitalertragsteuer von 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt. Kein US-Quellensteuer-Formular nötig: Da es sich um einen in Irland aufgelegten, UCITS-konformen ETF handelt, müssen Sie sich nicht mit der komplizierten US-Quellensteuer für MLPs (die sonst bis zu 39,6 % betragen kann) auseinandersetzen. Die Besteuerung wird direkt über Ihre deutsche Depotbank abgewickelt.
Steuerberechnung am Beispiel:
Wenn Sie eine Ausschüttung von 100 Euro erhalten, sieht die steuerliche Abrechnung wie folgt aus:
100,00 € Teilfreistellung (30 %)
Steuerfreier Anteil - 30,00 €
Zu versteuernder Betrag Verbleibende 70 % 70,00 €
Abgeltungsteuer (25 %) 25 % von 70,00 € 17,50 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %) 5,5 % von 17,50 €0,96 €
Gesamte Steuerlast Ohne Kirchensteuer 18,46 €
Netto-Auszahlung: Was auf Ihrem Konto landet 81,54 € -
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Sehr wichtig bei Dividenden ist die steuerliche Betrachtung:
KATEGORIE 1: LÄNDER MIT 0 % QUELLENSTEUER
Diese Staaten erheben überhaupt keine Quellensteuer auf Dividenden für ausländische Anleger. Die Bruttodividende geht ohne Abzug im Heimatland an Ihr deutsches Depot.
- Großbritannien (Beispiele: Unilever, Shell, BP, HSBC, Rio Tinto)
- Singapur (Beispiele: DBS Bank, Singapore Telecommunications)
- Hongkong (Hinweis: Gilt nur für Firmen mit Sitz in HK, nicht für Festland-China)
- Brasilien (Hinweis: Gilt für reguläre Dividenden, ausgenommen Zinszahlungen/JCP)
- Vereinigte Arabische Emirate / Katar
KATEGORIE 2: LÄNDER MIT AUTOMATISCHER VERRECHNUNG (15 %)
Diese Staaten behalten 15 % Quellensteuer ein. Da dies exakt der Höchstgrenze des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entspricht, rechnet Ihre deutsche Bank diese 15 % vollautomatisch an. Es entsteht keine Doppelbesteuerung und kein Papierkram.
- USA (Beispiele: Apple, Microsoft, Realty Income)
- Bedingung: Einmalige Bestätigung des W-8BEN-Formulars bei Depoteröffnung (macht fast jeder Broker automatisch).
- Niederlande (Beispiele: ASML, ING Groep, Ahold Delhaize)
- Japan (Beispiele: Toyota, Sony, Nintendo)
- Schweden (Beispiele: Investor AB, Volvo, Atlas Copco)
- Finnland (Beispiele: Nordea, Neste, Sampo)
- Südafrika
⚠️ WARNHINWEIS: HIER DROHT BÜROKRATIE (ZUM VERGLEICH)
Bei diesen Ländern behält der Heimatstaat mehr als 15 % ein. Die deutsche Bank verrechnet nur 15 %. Den Rest müssen Sie sich mühsam per Post-Formular im Ausland zurückholen:
- Schweiz: 35 % Quellensteuer (20 % müssen aufwendig zurückgefordert werden)
- Irland: 25 % Quellensteuer (z. B. FBD Holdings – Vorabbefreiung/Rückforderung nötig)
- Frankreich / Spanien / Österreich / Italien: Hohe Steuersätze, Rückforderung oft langwierig und teuer.
Dies wird leider bei den "Empfehlungen" der Börsenzeitungen und -Briefe nicht erwähnt, dass viel Geld in den jeweiligen Staaten wie z.B. Italien und Irland verbleibt. Ich würde mir bei solchen Empfehlungen von Dividendenaktien auch immer eine steuerliche Betrachtung wünschen.Auch wenn Länder 0 % Quellensteuer für ausländische Anleger erheben, muss man das in D in der Steuererklärung angeben sonst haben sie dich am Arsch.
Zum Thema, habe seit letztes Jahr Carrefour, 7,5% Dividende, die expandieren stark, gegessen und getrunken wird immer.
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Wieso muss man das nochmal extra in der Steuererklärung angeben, wenn doch deine Depotbank die… Anmelden oder registrieren -
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Wenn sie das macht, dann ist alles erledigt. Ich ging aber davon aus, dass man eine… Anmelden oder registrieren