Man kann kein Gesetz rückwirkend erlassen ! !
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Das Gold, welches du VOR der gültigkeit des Gesetzes bereits hattest, dafür gilt das beim
Kauf-Zeitpunkt gültige Gesetz. Das war seinerzeit bei Aktien-Altbesitz auch so der Fall.
bmwknaz: Da täuscht du dich leider gewaltig, es gibt keine Rechtssicherheit mehr in D.
Beim Altbesitz Aktien war das zwar so, aber z.B. nicht bei Investmentfonds, die vor 2009 gekauft wurden. Hier wurden im Sommer 2016 mit dem Investmentsteuerreformgesetz der Bestandschutz einfach aufgehoben und die Wertsteigerung nach 2018 wird mit der Abgeltungssteuer belegt. Wobei es einen Freibetrag von 100.000€ je Anleger in Summe für alle betroffenen Investmentfonds gibt.
Gruß
Goldlatte