Beiträge von Bluesbeobachter

    Wenn ich dich richtig verstehe, ist das Amtsgericht zuständig?

    Die sollten eine Beratungsstelle für Klageanliegen haben, sollten deren Beratungskenntnisse nicht ausreichen oder verfügbar sein, haben Gerichte die Möglichkeit einen Beratungsschein auszustellen damit du einen Fachanwalt aufsuchen kannst, der darüber abrechnen kann.

    Prinzipiell dürfen Gerichte keine Rechtsberatung vornehmen.

    Zur vermeidbaren Anwaltspflicht: die gilt nicht für alle Klagefälle, und wenn, dann auch nur erstinstanzlich.

    Hast du also die Situation, daß du z.B. mit einem Urteil, daß du dir selbst erstritten hast, unzufrieden bist und du möchtest höherinstanzlich weitermachen, bist du spätestens ab diesem Punkt anwaltspflichtig. Und dann wirds gern teuer, weil du im Streitfall ja prinzipiell immer unterliegen kannst.

    Dann kommen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten auf dich zu.

    Mach dich also vorher schlau, ob dir eine Rechtsberatung zusteht, ob die finanziert wird, ob dein lokales Amtsgericht sowas anbietet, eventuell eine Verbraucherzentrale in deiner Nähe ist, die kostenlose Beratungen anbieten im Verbund mit Fachkräften.

    Benötigst du Prozeßkostenbeihilfe, klär das ab.

    Eventuell kannst du bei Langeweile versuchen rauszubekommen, ob es schon vergleichbare Fälle gab und wie dort entschieden wurde, wenn du KI zur Recherche nutzt, fokussier dich auf deine Fragestellung, Einmalzahlung statt Dauerleistung, ob es prinzipiell möglich ist, wenn ja, in welchen Fällen.

    Durchforsch das Netz nach Fällen, wo dein Gegner involviert war unter vergleichbaren Fragestellungen.

    Nutze sämtliche kostenlosen Instanzen, die dir geboten werden zur Informationsbeschaffung.

    Vorsicht mit juristischen Beurteilungen durch Dr. Claude, Dr. Gemini etc, die Dinger sind nicht zuverlässig, die Betreiber weisen auch darauf hin, daß deren Systeme fehlerbehaftet sind und weisen auf Haftungsausschluß hin.

    Aber zur Recherche unter gezielter Fragestellung sind die Dinger echt hilfreich.


    Grüße Bb

    taheth ,

    mach dich erstmal kundig welches Gericht für dein Anliegen zuständig ist.

    Beim Amtsgericht gibts eventuell Beratungsstellen oder Berechtigungsscheine für eine Rechtsberatung beim Anwalt/Notar.

    Sozialgerichte entscheiden in der Regel grundsätzlich Fälle aus den SGB1- 14 Regelungen.

    Könnte sein, daß dein Fall primär Vertragsrecht berührt, das ist BGB, Kombinationen mit anderen Regelungen sind möglicherweise entscheidend.

    Sicher dich ab, insbesondere wenn Prozeßkosten/Anwaltskosten entstehen können.


    Grüße Bb

    Hab meinen am 24. bekommen. Vier Monate zu spät quasi. Gibt ne gute Nachzahlung. Bin auch zufrieden.

    Ist ein interessantes Feeling.


    Grüße Bb

    Meine letzte Angelegenheit in ähnlicher Sache, aber mit offiziellen Institutionen als Gegenpartei, landete vorm Sozialgericht.

    Innerhalb von 8 Stunden bekam ich einen positiven Bescheid von der Gegenseite, innerhalb von zwei Tagen waren meine Forderungen auf dem Konto.

    Bis dahin wurde mein Begehren drei Monate verschleppt.

    Aufgeben ist nicht.

    Diesen Faktor, der vielleicht für einen Großteil der Bevölkerung zutrifft, kann man bei mir knicken.

    Und bisher bin ich damit gut gefahren, nicht immer ganz rund, aber angekommen bin ich immer.


    Grüße Bb

    Mit schhhhaaaaaffff vielleicht, aber ohne Ayran. 🤣


    Wegen 25€ würde ich mir gar keinen Kopf machen. Abhaken und Schwamm drüber, das Geld kann man vergessen, es ist die Mühen schlicht nicht wert.


    Der zuständige Mitarbeiter oder Chef hat sich damals bei Vertragsabschluss die Taschen voll gemacht, das war das Ziel und es wurde erreicht.

    Warum aufgeben?

    Keiner weiß was genaues, und für eine 5stellige Summe mach ich mir sowas schonmal gern zum Hobby.

    Man sollte keine überzogenen Erwartungen haben und seinen Aufwand anpassen, aber von vornherein aufgeben?

    Nö!

    Ein bißchen Korrespondenz hier, eine Nachfrage da, ein bißchen nerven und stochern, alles ok, kann sogar Spaß machen.

    Man muß ja nicht gleich mit Inkasso Moskau um die Ecke kommen oder anwaltliche Drohungen provozieren.


    Grüße Bb

    Es ist zumindest aktenkundig, dass ich vor Renteneintritt Einmalzahlung gefordert habe, denn bei Fristversäumnis geht dann tatsächlich nichts mehr.

    Wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Arbeitgeber dies ausgeschlossen hätte.

    Habe den Nachweis darüber angefordert, da wurde am Telefon herumgeblubbert, dass man mir schließlich nicht den ganzen Kollektivvertrag schicken könnte.

    Der Passus würde mir reichen meinte ich, aber den fordere ich ein.

    Man gibt es weiter, so die Antwort.

    Hak nochmal nach.

    Halte schriftlich fest, wann du den Antrag auf Einmalzahlung gestellt hast.

    Kommuniziere SCHRIFTLICH oder per MAIL, also irgendwie dokumentierbar!

    Wenn Telefonat, mach eine Notiz mit Datum, Gesprächspartner, Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis, telefoniere nur im Notfall.

    Schreib eine Mail, daß du verwundert darüber bist, daß dir keine umfassende Vertragseinsicht gewährt wird. Man nähme dir die Möglichkeit die Statthaftigkeit deren Vorgehensweise angemessen zu beurteilen.

    Ist der Vertragsstandort Deutschland, welche Region?

    Welchen Rechtsnormen unterliegt die ganze Sache?

    Wieso hat dein Arbeitgeber diese Ausschlussklausel festgelegt?

    Könnte er sie im Einzelfall ausschließen lassen?

    Die sollen dir sämtliche Vertragsbestandteile zuschicken, die deinen Fall betreffen, schriftlich UND per Mail zur vorherigen Kenntnisnahme, damit keine Fristen deinerseits versäumt werden können, sofern welche existieren.

    Setze eine Erledigungsfrist von 14 Tagen, mit dem Hinweis, daß sämtliche vertragsrelevanten Ansprüche deinerseits mit deinem ersten Bescheid geltend gemacht sind, sollten wegen Unkenntnis dich betreffender Klauseln des Vertrags dir Nachteile oder Gegenforderungen durch Fristversäumnis entstehen, werden sie gegebenenfalls überprüft und entsprechend beantwortet.

    Sei nett aber klar im Umgangston 🧐,

    nutze Formulierungen wie:

    gemeinsames Interesse der Klärung des Sachverhaltes,

    Vermeidung von strittigen oder mißverständlichen Sachverhalten,

    eine zügige Klärung ist deinerseits erwünscht, …

    Lege fest, daß keine weiteren Telefonate außer im Notfall erwünscht sind.

    Beharre auf schriftliche, dokumentierbare

    Kommunikation.

    Wenn die eine Rechtsabteilung haben, und die haben sie, werden die reagieren oder dir erklären müssen, daß du dich mit deinen Forderungen ganz oder teilweise an deinen (Ex?)-Arbeitgeber wenden musst. Dann sollten sie aber auch begründen können, warum sie nicht zuständig sind.

    Das ist Hinhaltetaktik, die grad gespielt wird.

    Der trittst du entgegen mit Fristsetzung und schriftlicher Kommunikation.

    Kann sein, daß du diesbezüglich einen langen Atem brauchst, also etwas mehr Geduld als üblich, aber das wäre so mein persönlicher laienhafter Rat in der Vorgehensweise, um Infos zu bekommen.

    Aber ich ersetze natürlich keine Rechtsberatung oder sowas!

    Das beschreibt nur meine perönliche Vorgehensweise der Vergangenheit umgemünzt auf deine Frage.

    Vielleicht hat ja jemand noch einen ergänzenden Tip oder sieht Fehler in meinen Ausführungen. Ich stelle mich gern weiteren Diskussionen.


    Grüße Bb

    Danke für die Ausführungen allerseits. Die werden heute garantiert von mir hören.

    25 bei 15.000 ist lächerlich

    Im wesentlichen geht es mir darum, weshalb die sich mit Händen und Füßen gegen Einmalzahlung wehren.

    Bei solchen Kleckerbeträgen sind die Verwaltungskosten nicht verhältnismäßig.

    Wenn die Anlageform und die Vertragsbedingungen das so vorsehen, dann ist das so, dann kannst du möglicherweise über Sonderklauseln den Auszahlungsmodus ändern.

    Deswegen ist der vertragliche Hintergrund wichtig.


    Grüße Bb

    Hm, wir reden hier über möglicherweise verschiedene Dinge und die gilt es grundsätzlich erstmal zu klären.

    Handelt es sich um eine freiwillige Leistung des AG, um eine Versicherung oder ein wie auch immer zustandegekommenes Investitionsportfolio, ein Sparkonto, Omas Kopfkissen?

    Solange das nicht feststeht kann ich keinen Vergleich ziehen oder überhaupt die mathematischen Grundbedingungen festlegen.

    Ich geh aber mal davon aus, daß den meisten Foristen hier Finanz-, Wirtschafts- und Versicherungsmathematik und grundlegendes Vertragsrecht bekannt ist, zumindest aber Grundkenntnisse in Zinsrechnung sollten vorhanden sein.

    Die Aufdröselung von Finanztransaktionen in Nullsummenspiele und statistische/stochastische Ergebnisse und Argumentketten kann Spaß machen, braucht aber den Rückbezug zur Realität.


    Alle Menschen haben im Durchschnitt weniger als zwei Augen!

    😉


    Grüße Bb

    Jungs und Mädels,

    ihr müßt eure Verträge und alles andere lesen, was mit Geld zu tun hat und in eurem Namen rechtswirksam ist!

    Das ist wie in der Politik,

    bei Geld gibt es keine Moral, nur Interessen!

    taheth, es MUSS irgendwo ein vertragsähnliches Schriftstück oder zumindest eine Mitteilung darüber geben, um was es sich dabei genau handelt.

    15.000,00€ Kapitalstock von was, bei wem wo angelegt, Verwendungszweck, Zugriffsmöglichkeiten, Haftungsfragen, Sicherungsfragen, Risikofragen, usw.

    In solchen Angelegenheiten hab ich gerne mit der Gegenseite kommuniziert und bei Unklarheiten und schwammiger Information mit völlig überzogenen Forderungen und Rechtsansprüchen argumentiert! Bin dabei aber immer sachlich und nett geblieben im Ton, mit freundlichem Gruß und so.

    Bei Nichtreaktion hab ich Fristen gesetzt, bei fehlenden Unterlagen diese nachgefordert, mit dem Hinweis auf Überprüfung und Rechtssicherheit beider Vertragsparteien.

    In der Regel klappt das ganz gut.

    Ich kann zB. grad nicht erkennen, wer da was warum abgeschlossen hat, du oder dein Arbeitgeber, und wessen Rechtsansprüche woraus bedient werden.

    Kannst du da nachhaken?


    Grüße Bb

    KI-Halluzinationen in Schriftsätzen: US-Richterin legt Prozess auf Eis
    In den USA ist ein Gerichtsprozess geplatzt, weil die Anwälte beider Parteien zum Verfassen ihrer Schriftsätze KI genutzt und darin Urteile zitiert hatten, die…
    www.beck-aktuell.de


    Wenn man sich auf KI verläßt…😃

    ohne zu prüfen, was die als Ergebnis produziert.

    Coole Richterin.

    Würde hier natürlich nie passieren…😂


    Grüße Bb

    Bitte jetzt doch wieder zum Thema zurück.

    Grundsatzdiskussionen sind hier doch fehl am Platze, der Frust beim Weizenbiertrinker dürfte nur so manches extra Hefe nach sich ziehen, um das alles herunterzuspülen. Armer WBT :thumbsup: [smilie_happy]

    War auch nur ein Nebenbei-Gespinst.

    Die eigentliche Diskussion würde ich als Ehrenduell unter Ehrenmännern verstehen und unter Zeugen austragen.

    Mit anschließender Siegesfeier der beiwohnenden Horde.

    Vielleicht beim nächsten inoffiziellen Treffen?

    Ich würd mich freuen.


    Grüße Bb

    Um es mal einzuordnen:

    Ich bin kein Vegetarier sondern habe das Privileg, den Bedürfnissen meiner Holden entsprechend mich als Hobbykoch und Haushaltsvorstand austoben zu können.

    In diesem Zusammenhang habe ich vegetarische Küche kennengelernt und in mein Leben eingebaut.

    Das führt bis heute dazu, daß ich überwiegend fleischlos kochen kann, ohne daß Gelüste wie McD. etc. auftreten.

    Ganz im Gegenteil.

    Und das Treffen hat nichts damit zu tun.


    Grüße Bb

    Vielleicht hilft dieser Hinweis,

    Wir verzichten auf nichts!

    Der Konsum von Fleisch ist eine Möglichkeit von Vielen, aber durchaus nicht die Einzige und der allumfassende Maßstab.


    Grüße Bb

    Es geht bei der persönlichen Einstellung zur Ernährung nicht um Beurteilung durch die Gesellschaft sondern um die persönliche Einstellung und Vervollkommnung des gustatorischen Erlebens.

    Man wird einen Bewohner des Polarkreises kaum zum Veganismus bekehren, einen Bewohner von Wüstenregionen kaum zum Verzicht von verfügbaren Proteinquellen in Form von gerösteten Spinnen, Maden oder ähnlichem Überreden können.

    Der Magen muß nur tief genug hängen, dann wird fast alles zur Delikatesse.

    Und dies ist meine persönliche Grundbeschreibung dieses Bedürfnisses.



    Grüße Bb

    So ist es …..

    Man könnte sagen, es ist All-Umfassend

    Es gibt irgendwo Upanishaden oder sonstwo, zuviel gelesen, einen Spruch:

    Du darfst bewusst nur zerstören, was Du auch wieder herstellen kannst …..

    Selbst das wäre eine Beschränkung.

    Zerstörung und Wiederaufbau,

    Tod und Leben,

    werden als Bedingtheit erfasst.


    Aber das zu erfassen und in diesen Thread zu packen dürfte den Rahmen sprengen.


    Grüße Bb

    Genauso halte ich das auch, aber ich konnte der Vorlage oben nicht wiederstehen, ist auch klar! [smilie_happy]


    Ich esse auch gerne ohne Fleisch (Blätterteig Quietsche mit Spinat/Lauch/Feta etc. , wobei da auch Speck drin sein darf, Schwarze Bohnen Soße an Nudeln, Kartoffelpuffer usw....) Aber Vegan ist jedoch völlig esoterisch für mich und ich lehne das dann auch a bisserl ab! Wissen zu müssen, ob der Kleber auf der Marmelade am Ettikett tierischen Ursprungs ist usw.... :hae: :rolleyes:

    Wir orientieren uns an der Grundlage des Tötens.

    Mit Veganismus und oder ähnlichen Denkrichtungen hat das nichts zu tun.

    Die Denke ist eher die leidenslose Verfügbarkeit.

    Es ist ein Wahrnehmungsprinzip das erfahren und in der Persönlichkeit verwirklicht werden muß, um es zu erleben.

    Und es betrifft nicht nur das Essen.


    Grüße Bb