Enteignung wird vorbereitet

  • geh zurück in die Lehmann-Pleite Zeit. da gibs genug Beiträge und Links von Menschen, die aus allen Wolken gefallen sind, als ihre Bank unbelastete Grunsschuldtitel an Finanzhaie weiterverscherbelt hat und diese dann belastet und fällig gestellt wurden.

    Aber jeder ist seines Glückes Schmied.

    Es kann schon sein, dass die getilgte Grundschuld wertmindernd angesetzt wird,(ich weiß es nicht) aber überlege doch mal warum das so sein kann........

    Weil jemand anderes das direkte Zugriffs- und Belastungsrecht in Händen hält und das ist ein großes, ein nicht überschaubares Risiko, dem ich mich nicht aussetzen würde!!!!

    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."


    Carl Burckhardt


    Nicht Links gegen Rechts, "Regierte gegen Regierende" ist der neue Wahlkampfslogan

  • der selbe bullshit wie bei den benu "webinars"

    Was erwartet ihr denn? [smilie_happy]

    Denkt ihr, die verraten euch für umme die genauen Schritte, die man im Grundbuch vornehmen muss, um vor einem Lastenausgleich zu schützen?

    Das ist deren Geschäftsmodell, daran verdienen die.

    Ich bin da nicht stärker eingestiegen, weil es für mich nicht zutreffend ist aber irgendwas muss ja da dran sein!🤷‍♂️

    Beiträge sind persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • geh zurück in die Lehmann-Pleite Zeit. da gibs genug Beiträge und Links von Menschen, die aus allen Wolken gefallen sind, als ihre Bank unbelastete Grunsschuldtitel an Finanzhaie weiterverscherbelt hat und diese dann belastet und fällig gestellt wurden.

    Aber jeder ist seines Glückes Schmied.

    Es kann schon sein, dass die getilgte Grundschuld wertmindernd angesetzt wird,(ich weiß es nicht) aber überlege doch mal warum das so sein kann........

    Weil jemand anderes das direkte Zugriffs- und Belastungsrecht in Händen hält und das ist ein großes, ein nicht überschaubares Risiko, dem ich mich nicht aussetzen würde!!!!

    Deshalb darf man auch nicht auf die Strategie (Geldverdienen) "Angstmache" hereinfallen = typ. Strategie besonders auch der Politik - Klimaapokalypse-!

    Angst schaltet Verstand aus (das darf denen nicht gelingen). Also ich mach jetzt mal (mein) relativ konkretes Beispiel. Die Grundschuld wurde 2010 eingetragen, 2020 vollständig zurückbezahlt. Kreditgeber=örtliche Sparkasse. Im Jahr 2035 behauptet XY, die Grundschuld ist noch valutiert und fordert diese ein, i.H. von 200.000.

    Würdigung: Der Kredit wurde 2020 vollständig zurückbezahlt, die Grundschuld besteht aber nur noch formell (ohne Brief!). Die Grundschuld wurde somit zur Eigentümergrundschuld, die Kto-Auszüge usw. hab ich noch. Im Jahr 2035 fordert nun XY die mittlerweile abgetretene? Grundschuld i.H. von 200.000 und macht diese bei mir geltend.

    Ich wende ein, dass diese nicht mehr besteht und diese getilgt ist. Nun muss e r ja beweisen, dass es anders ist. D.h., er muss ja einen Geldfluss nachweisen - wie will er das machen, wenn doch nicht tatsächlich nochmal Geld geflossen ist, das ist doch nicht möglich! Und wenn er behauptet, dass die Schuld nicht getilgt worden ist, ist dies ja ein vollkommen untypischer Lebenssachverhalt, nach Jahrzehnten!!!!. Weil niemand stellt doch zins-tilgungslos Geld zur Verfügung. Das ist doch alles hahnebüchende Theorie....... Wenn jemand etwas anderes erlebt hat, bitte schildern. Ich hab sowas noch nie gehört - und ich bin wirklich ein vorsichtiger Mensch, lass mir aber auch keine Angst einjagen.


    Die Inanspruchnahme des Vermögens durch die Sozialisten=das i s t die drohende Gefahr. Der ist zu begegnen. Und da ist m.A. nach die einzige Strategie eine Wertminderung des Vermögens.

    Einmal editiert, zuletzt von DMS ()

  • Wie ist die Zugriffsmöglichkeit der Banken oder des Raubstaates, wenn die Grundschuld ohne Brief zwar noch eingetragen ist aber eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung der Bank vorliegt? Diese Konstellation ist in meinem Freundeskreis gerade aktuell.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • DMS lies Dir diese PDF

    https://goldseiten-forum.com/wcf/attachment/257088-abstrakte-schuldversprechen-pdf/

    doch mal genau durch. Du versteht das Problem nicht.


    Aus dem Grundbuch gelöscht?

    Schon das ist ziemlich Angst einflößend. Noch erschreckender ist: Selbst wenn die Grundschuld

    bereits aus dem Grundbuch gelöscht wurde, also nicht mehr existiert, besteht das

    Vollstreckungsrecht aus dem abstrakten Schuldversprechen weiter. Denn es ist eine eigenständige

    Vereinbarung, die unabhängig neben der Grundschuld besteht.

    Für den Kreditnehmer werden solche möglicherweise uralten Abmachungen zum Problem, sobald

    Meinungsverschiedenheiten mit der Bank auftreten. Ist er etwa der Ansicht, sein Institut stellt

    ungerechtfertigte Forderungen, hat er schlechte Karten. Die Bank kann mithilfe des abstrakten

    Schuldversprechens seine Konten pfänden oder ihn unter Druck setzen, indem sie ihm den

    Gerichtsvollzieher vorbeischickt. Dem Kunden bleibt nur, dagegen zu klagen, d. h. eine sogenannte

    Vollstreckungsgegenklage einzuleiten. Dazu fehlt ihm in der Situation häufig das Geld. Außerdem

    trägt er, und nicht die Bank, die Beweislast.

    Prof. Karl-Joachim Schmelz, Bankrechtler, Richter a.D. und zuletzt Professor für

    Rechtswissenschaften, beobachtet, dass die üblichen Verträge Banken in die Lage versetzen,

    massiven Druck auszuüben:

    "weil eben aus dem abstrakten Schuldversprechen jederzeit vorgegangen werden kann, ohne dass

    eine gerichtliche Kontrolle stattfindet. Das schafft einen Machtspielraum für die Bank, den sie

    durchaus ausnutzt, um Zahlungen oder Zustimmung zu sonstigen Maßnahmen zu erlangen, die sie

    vor Gericht nie durchsetzen könnte."

    Und diesen Titel kann eine Bank z.B auch weiter verkaufen..........und irgend eine Drecksackfirma kann diese dir belasten und fällig stellen, ganz egal ob das mit irgend einem Derlehen zusammen hängt, oder nicht, oder wenn die Bank Pleite geht, gehört so ein Titel zur verwertbaren Insolvenzmasse.

    2008 reihenweise geschehen!!!!!

    So damit belasse ich es . Verstehe es..... oder auch nicht!

    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."


    Carl Burckhardt


    Nicht Links gegen Rechts, "Regierte gegen Regierende" ist der neue Wahlkampfslogan

    2 Mal editiert, zuletzt von aurora II ()

  • Also ich lass mich ja gern vom Gegenteil überzeugen...... Ich hab mir das pdf nun durchgelesen und seh da schon, dass unliebsame (verbrecherische) Banken (ausländische?) da Ärger machen können. Aber so ganz ohne Rechte ist man ja hier (noch?) nicht ganz. So versteh ich das Ganze. Ja, die können Ärger/Druck machen - aber zur Eigentumsumschreibung/nochmaliger Zahlung der getilgten Grundschuld ist es dennoch schon ein weiter Weg. Also da wird auch wieder nur ominös Angst gemacht. Nix für ungut, ich geb schon zu wenn ich auf dem falschen Weg bin, aber so weit, dass man seine Häuschen zweimal zahlen muss, ist es dennoch noch nicht. Der Artikel ist da zu unkonkret und oberflächlich.

    Deshalb bleibe ich dabei, lieber der anstehenden? Zwangsabgabe ein Schnippchen schlagen. Die Gefahr, dass da eine verbrecherische Bank was geltend macht, ist da m.A. nach weitaus geringer, wenn nicht sogar theoretischer Natur. Ja, das ganze Leben bedeutet Gefahr, aber man muss immer die Nerven behalten.

    Und auch gegen eine sofortige Zwangsvollstreckung gibt es ja Rechtsmittel. Also das Eigentum kann einem so schnell auch noch nicht abgenommen werden (auch wenn man ja z.Z. nix mehr für unmöglich hält). Aber sollte das kommen, ist ja alles aus.


    Also deutlich: Ich würde das sogar s e h r g e r n löschen lassen, halts aber für besser es stehen zu lassen, weil eben der Staat pleite ist und deshalb die Wahrscheinlichkeit höher ist, da an den Staat -wenn das Häuschen unbelastet ist- nochmal Geld zu bezahlen. Ich freu mich sogar, wenn jemand konkret schreibt, welche Gefahr dennoch droht........ Dann kann ichs ja doch löschen lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von DMS ()

  • [...] Zwangsabgabe ein Schnippchen schlagen. [...]

    Hast du meine Anmerkung weiter vorne gelesen, dass meines Wissens nach auf Basis des damaligen LAG du zwar für die Immobilie eine geringere Vermögensabgabe hättest zahlen müssen (unverzinste Rate), aber im Gegenzug auf die Grundschuld als eigener Vermögenswert eine Hypothekengewinnabgabe (Zweiter Abschnitt des LAG), die als Schuldnergewinn "verzinst" wurde, da Betrag und Zins berücksichtigt wurde?

    Nach meinem Verständnis hättest du in der abzugebenden Vermögesaufstellung die Eigentümergrundschuld als separaten Vermögensgegenstand angeben müssen, wenn du diese bei der Immobilie wertmindernd in Ansatzgebracht hättest (analog den aufführ- und abziehbaren Kriegsschäden).


    Oder hast Du andere Informationen oder verstehst zu das LAG anders?
    Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

  • Ich habs gelesen und damals machte das dann doch einen Unterschied, weil ja die Grundschuld im Verhältnis 10:1 abgewertet worden ist, und dann 90% des Grundschuldwertes als "Gewinn" dann über die Hypothekengewinnabgabe an den Staat (nochmal) bezahlt werden musste.

    Im Gegensatz dazu musste 50% des Wertes der Immobilie (Vermögen) nochmal an den Staat bezahlt werden. Und die Einheitswerte basierten ja auf den niedrigen Werten von 1914/1935. Der tatsächliche Wert wich stark vom Einheitswert ab. Und angeblich wurden die Reichsmark-Einheitswerte für die Berechnung dann auch 10:1 umgestellt. Also grundsätzlich war man dann mit (eingetragener) Grundschuld dann doch nicht besser drann, aber ob das dann künftig auch so geregelt werden wird, das kann noch keiner wissen. Ja, leider ist das keine einfache Entscheidung, ob löschen lassen oder nicht. Aber rückblickend auf die Vermögens-Hypothekengewinnabgabe wärs wohl richtig gewesen. Danke, dann überleg ich mir jetzt doch, das zu löschen. Vielen Dank !

    3 Mal editiert, zuletzt von DMS ()

  • Werden hier zwei Sachen vermischt?

    So wie ich das verstehe ist die eingetragene Grundschuld eine Sicherheit für die Bank für einen gewährten Kredit auf einen Immobilienerwerb.

    Soweit erstmal gut.

    Allerdings handelt es sich rechtlich um zwei unabhängig voneinander juristische Konstruktionen!

    Mit jeweils eigenen rechtlichen Konsequenzen.

    Der übliche Weg ist ja wohl der, daß ein Kreditnehmer seinen Kredit zurückzahlt und nach Beendigung des Kredites glaubt, alles wäre in Butter.

    So isset aber nich!

    Der Grundschuldeintrag existiert unabhängig vom Kredit einfach erstmal weiter!

    Und ist für die Bank ein vollstreckbarer Zugriff, völlig egal ob der Kredit erledigt ist oder nicht.

    Geht man zur Bank und fragt nach ob der Grundschuldeintrag gelöscht ist, wird man vermutlich ein Nein hören, warum sollten sie auch auf einen vollstreckbaren Titel verzichten.

    Warum man diese Rechtskonstruktion in dieser Form überhaupt erfunden hat, ist mir sowieso ein Rätsel. Im normalen Bilanzverhalten ist das Aufrechnen von Schulden verboten. Eine Bank kann aber hingehen und im Falle eigener finanzieller Probleme solche Sicherheitstitel an ihre Gläubiger " verkaufen ", um sich finanziell besser zu stellen. Diese merkwürdige Trennung vom Kredit und diesem Grundschuldeintrag scheint vielen nicht klar zu sein.

    Ich kann nur jedem empfehlen, der derartige Konstruktionen in seinem Vermögen hat, einen Notar zu konsultieren, der finanzielle Aufwand dafür ist bedeutend geringer als spätere Folgezahlungen.

    Da sind mehr juristische Fallen drin, als wir hier diskutieren können.

    Letztendlich geht es darum Banken einen Hebel zu geben, ihre Kunden in einem verpflichtenden Schuldverhältnis zu halten.

    Grob gesagt, hast du deinen Kredit abbezahlt solltest du deinen Grundschuldeintrag löschen lassen, denn das war überhaupt der Grund für dessen Existenz.

    Die Kritik an dieser Konstruktion, und damit kommen wir zum Threadthema, liegt meiner Meinung darin, daß der Staat sich mittlerweile verhält wie eine Bank und über seine Verhältnisse lebt, sich quasi verschuldet wie doof und als Sicherung den Fiskus nutzt, um an Kohle zu kommen. Und der Fiskus hat gewaltige Macht im Staate.

    Am oben aufgeführten Vergleich der nachkriegsbedingten Sonderabgabe für Vermögende/Immobilienbesitzer konnte man das sehr gut erkennen.

    Der Staat erläßt eine Sonderabgabe, verkleidet sie als Steuerschuld und hat damit juristischen Zugriff auf das Vermögen seiner Untertanen.

    Des is einfach so.

    Das ist zwar moralisch vielleicht verwerflich, stellt aber in der Finanzwelt keinen Hinderungsgrund dar. Und wie man an den Regierenden sieht, machen sie von ihren Möglichkeiten fleißig Gebrauch.


    Grüße Bb

  • Ich weiß nicht ob es hier richtig ist, geht aber auch um die Vorbereitung von Enteignungen. Heute erhielt ich von flatex einen Serienbrief mit dieser Überschrift und folgendem Inhalt:



    Information zur Umstellung der Verwahrart für bestimmte ausländische Wertpapiere in Deutschland


    1. Worum geht es?

    Die Clearstream Europe AG (CEU) ist als Zentralverwahrer in Deutschland die zentrale Stelle, über die Wertpapiere in

    Sammelverwahrung gehalten und Wertpapiergeschäfte - insbesondere inländische Börsengeschäfte - technisch

    abgewickelt werden. In dieser Rolle verwahrt CEU ausländische Wertpapiere teilweise unmittelbar bei ausländischen

    Zentralverwahrern. CEU hat entschieden, ausländische Wertpapiere aus verschiedenen Herkunftsländern künftig nur

    noch unter Einbindung lokaler Zwischenverwahrer in den jeweiligen Ländern verwahren zu lassen. Ab Juni 2026 gilt dies

    auch für Wertpapiere aus den USA, Kanada und der Schweiz.


    2. Was ändert sich in Ihrem Depot?

    Die oben beschriebene Anpassung der Verwahrung durch CEU wirkt sich auf die Art und Weise aus, wie eine Bank die

    betroffenen Wertpapiere für ihre Kundinnen und Kunden verwahrt. Auf diese Umstellung hat die Bank keinen Einfluss.

    Sofern Sie Wertpapiere halten, die von der Umstellung erfasst werden, ändert sich die sogenannte Verwahrart:

    - von Girosammelverwahrung

    - auf Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift).

    Bei der Girosammelverwahrung hält die Bank für den Kunden Miteigentumsanteile am Sammelbestand beim

    Zentralverwahrer und weist diesen (Mit-)Eigentumsanteil über die Depotgutschrift aus.

    Bei der WR-Gutschrift hält der Zentralverwahrer das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren - oder eine

    andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsposition - treuhänderisch für die Banken und erteilt ihnen Gutschriften

    BLZ 101 308 00 / BIC: BIWBDE33XXX - Societas Europaea, Sitz Frankfurt - Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 141330)

    Vorsitzender des Aufsichtsrats: Hans-Hermann Lotter - Vorstand: Oliver Behrens (Vorsitzender), Dr. Benon Janos (stellv. Vorsitzender),

    Evgeni Kaplun, Jens Möbitz, Christiane Strubel0113023240000202

    2000005966075750

    über den jeweils für sie gehaltenen Bestand. Die Banken wiederum halten diese Rechtsposition treuhänderisch für ihre

    Kunden und weisen sie über die Depotgutschrift unter Angabe des Lagerlands aus.


    3. Welche Hinweise/Risiken sind bei Auslandsverwahrung und WR-Gutschrift allgemein zu beachten?

    Die nachfolgenden Punkte stellen allgemeine Hinweise zur Auslandsverwahrung/WR-Gutschrift dar:

    Rechtsordnung am Verwahrungsort: Bei Auslandsverwahrung und WR-Gutschrift richtet sich die rechtliche Ausgestaltung

    der Verwahrung nach dem Recht und den Usancen des Lagerlands sowie nach den Bedingungen innerhalb der

    Verwahrkette. Anders als bei der Girosammelverwahrung (regelmäßig Miteigentum am Sammelbestand) besteht bei der

    Wertpapierrechnung typischerweise ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber der Depotbank.

    Insolvenz-/Zugriffsrisiken bei ausländischen Verwahrern: Im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines ausländischen Verwahrers

    bestimmen sich die Rechtsfolgen nach lokalem Recht. Maßnahmen wie Pfändungen/Zwangsvollstreckungen oder sonstige

    Eingriffe können dazu führen, dass der Zugriff vorübergehend eingeschränkt ist oder nicht möglich wird; außerdem sind

    damit verbundene Prozessrisiken zu berücksichtigen.

    Deckungsbestand bei WR-Gutschrift: Auslieferungsansprüche aus WR-Gutschriften sind aus dem im Ausland geführten

    Deckungsbestand zu erfüllen. Wirtschaftliche und rechtliche Nachteile/Schäden, die den Deckungsbestand anteilig

    betreffen, können die Inhaber von WR-Gutschriften treffen.

    Höhere Gewalt/hoheitliche Eingriffe: Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Krieg, Naturereignisse oder

    staatliche/hoheitliche Maßnahmen werden allgemein als Risikofaktoren genannt.


    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

  • Der Staat erläßt eine Sonderabgabe, verkleidet sie als Steuerschuld und hat damit juristischen Zugriff auf das Vermögen seiner Untertanen.

    Soweit ich weiß war die Vermögensabgabe 1952 keine Steuer!

    Kann das jemand bestätigen?

    Damit werben ja diese ganzen Firmen wie BENU und siehe oben, weil es eben keine Steuer Schuld darstellt, kann der Staat zum Beispiel in Liechtenstein nicht darauf zugreifen.

    Wäre es eine Steuer und man verweigert diese, ist es eine Straftat. In dem Falle würde eine liechtensteinische Bank Amtshilfe geben.

    Beiträge sind persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    Einmal editiert, zuletzt von goldie08 ()

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