- Betragshöhe der GS beachten. Lautet die GS auf 10.000 DM, die Immo ist indes >500.000 € wert, übersteigt das Vermögen eine etwaige Forderung um ein Vielfaches, zu einer Zwangsversteigerung wird es somit niemals kommen.
Wenn die Forderung nicht beglichen wird und Du anderweitig kein Geld auftreiben kannst , kann sehr wohl auch in die Immobilie vollstreckt werden.
Es liegt also im Eigeninteresse, dem Gegner jedes mögliche Werkzeug aus der Hand zu nehmen, auch wenn es zunächst teuer erscheint.