Ich hab bei meinem Haus 2 Gläubiger bei den Grundschulden. Die Diskussion hat mich jetzt dazu bewogen, die eine löschen zu lassen, Termin nächste Woche beim Notar (die Löschungsbewilligung habe ich schon seit Jahren, die verfällt nicht) 😊.
Die andere lass ich aber bestehen, falls ich einen Kredit brauche zum H e b e l n, also sollte der Zins mal wieder politisch sehr niedrig sein (weil Staaten sonst Pleite wegen Zinsbelastung), nehm ich dann Kredit auf und brauch ja nicht wieder Grundschuld eintragen zu lassen. Ich mache also ein Mischmodell. Mit dem "billigen" Geld kauf ich dann Sachwerte oder was, was mehr Rendite bringt als es Zinsen kostet = hebeln.
Noch kurz zum Lastenausgleichsgesetz von 1952:
Da wurde zwar die Grundschuld dann besteuert, also 90% musste dann an den Staat bezahlt werden. Vorher war der Schuldner aber auch begünstigt-bereichert, weil Währungsumstellung von Reichsmark auf DM. Sollte man nicht ganz in seiner Berechnung vergessen. Aber ja, eine Schweinerei war das natürlich trotzdem, statt der Bank musste man dann trotzdem den Staat seinen Kredit abzahlen, obwohl der Staat ja für die Währungsreform verantwortlich war 🤮.