Alles anzeigenSorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.
In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.
Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..
Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.
Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.
Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.
In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.
Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.
Ich halte den Artikel für übertrieben und für eine übersensibilisierte Reaktion auf die Corona Katastrophe.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.
Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.
Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.
Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.
Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.
Grüße Bb
Herzlichen Dank für Deine fachlich fundierte Einordnung des Ganzen lieber Bluesbeobachter.
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Wir dürfen nie vergessen, dass auch in den alternativen Informationskanälen Meinungen gemacht und gesteuert werden, denn auch dort gilt, "Fear sells". Umso schöner ist es, wenn man Rückkopplung von Leuten aus der Praxis erhält. Wenn sie dann noch so sachlich und ruhig dargelegt werden wie von Dir, umso besser.