darum heißen die ja auch Luftratten...........
sind gegen fast alles immun, aber sind die gefährlichten Überträger....... wie Ratten eben auch!
Dass die keine Überträger sind, kann ich nicht bestätigen, meine Erfahrungen zeigen das Gegenteil
15. Juli 2026, 23:07
darum heißen die ja auch Luftratten...........
sind gegen fast alles immun, aber sind die gefährlichten Überträger....... wie Ratten eben auch!
Dass die keine Überträger sind, kann ich nicht bestätigen, meine Erfahrungen zeigen das Gegenteil
darum heißen die ja auch Luftratten...........
sind gegen fast alles immun, aber sind die gefährlichten Überträger....... wie Ratten eben auch!
Dass die keine Überträger sind, kann ich nicht bestätigen, meine Erfahrungen zeigen das Gegenteil
da sie nicht in der lage sind/nicht wollen die tauben zu eliminieren sind sind sie eben keine überträger. ich denk mal, es kann alles befohlen werden.
das erste mal wunderte ich mich bei der fahne. winterbefehl und sommerbefehl ? ![]()
wieviel finger sehen sie ?
wenn Hühner mit Taubenkot in Berührung kommen, ist kurz danach die Kacke am Dampfen.
daher hab ich auf meinem Hof keine Freilandhaltung.
Wir haben´s probiert, aber da war der Tierarzt Dauergast. ![]()
Wir sind direkt neben einer Kirche und im offenen Glockenstuhl hausen diese Drecksviecher.
Wenn dann die Population zu groß wird, belagern diese die umliegenden Gebäude.
Übertragen Krankheitserreger, besonders E-Coli und Mycoplasmen ,Streptokokken, Endoparasiten, etc.
Die Rote Vogelmilbe verbreiten die auch. => Katastrophe!!! ![]()
so sehen dann die Eier aus. Kann man alle wegschmeißen..........
Die machen das jetzt überall rein, in jede Spritze, egal was.
💉 Krankenhäuser ändern Formulare:
Impfstoffe werden als „ *Biologika* " *verschleiert* – Injektionen 📍😡📍👉👉👉ohne ausdrückliche Zustimmung möglich! 🚨
🔸 Ein Whistleblower aus dem Krankenhaus-System schlägt Alarm:
Die Bezeichnung „Impfstoff" verschwindet still und heimlich aus den medizinischen Einverständniserklärungen und wird durch den vagen Überbegriff „Biologika" oder „Biogenics" ersetzt.
😡😡😡👇😡😡😡
Diese neue Klassifikation könnte es ermöglichen, dass Patienten Impfstoffe und andere biologische Produkte injiziert bekommen –
👉sogar während sie unter Narkose bewusstlos sind. 😱😡😡😡😱
🔸 Was steckt hinter dem Begriff „Biologika"? Laut der US-Gesundheitsbehörde FDA umfasst diese Kategorie eine breite Palette von Substanzen: Impfstoffe, Gentherapien, monoklonale Antikörper, Vollblut und Blutplasma, Stammzellen, Wachstumsfaktoren, Allergene, Antitoxine, rekombinante Proteine, Hormonersatztherapien, Immuntherapien und sogar Botox. Wenn ihr also ein Formular unterschreibt, das „Biologika" oder „Biogenics" autorisiert, könnt ihr dem medizinischen Personal möglicherweise das rechtliche Recht geben, euch eines dieser Produkte nach eigenem Ermessen zu verabreichen. 💉
🔸 Die Gefahr liegt im Detail der neuen Formulierungen. Patienten und Erziehungsberechtigte glauben möglicherweise, sie unterschreiben standardmäßige medizinische Einverständnisdokumente – doch die Sprache erlaubt nun eine umfassende Genehmigung aller biologischen Wirkstoffe, einschließlich Impfstoffe. Das bedeutet: Wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester es für „notwendig" hält – beispielsweise während der Grippe- oder Pneumonie-Saison – könntet ihr eine Impfung erhalten, ohne gefragt oder informiert zu werden. Und wenn ihr unter Narkose seid, habt ihr keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben. ⚠️
🔸 Nach deutschem Recht muss jede medizinische Behandlung auf der informierten Einwilligung des Patienten basieren – dies ist seit langem etabliert und wurde 2013 im BGB verankert. Ärzte müssen Patienten über Diagnose, Behandlungsverfahren, Nutzen, Risiken und Alternativen aufklären. Wahre informierte Zustimmung bedeutet eine klare Offenlegung dessen, was getan wird, warum es getan wird und welche Risiken damit verbunden sind. Doch unter diesem neuen Rahmenwerk wird die Zustimmung in juristischem Fachjargon versteckt. 📋
🔸 Experten für medizinische Ethik warnen: Durch die Verwendung von technischer Regulierungssprache erkennen durchschnittliche Personen nicht mehr, dass sie die Verabreichung von Impfstoffen und anderen experimentellen biologischen Materialien autorisieren. Patienten werden nun aufgefordert, jedes Wort von Krankenhaus- und Klinik-Einverständniserklärungen sorgfältig zu lesen. Wenn ihr die Begriffe „Biologika" oder „Biogenics" irgendwo im Dokument seht, könnte dies die Verwendung von Impfstoffen, Gentherapien oder anderen auf lebenden Organismen basierenden Behandlungen autorisieren.
‼️Ihr habt das Recht, diese Genehmigungen schriftlich abzulehnen ‼️✍️
🔸 Was könnt ihr tun?
1) : Gebt eine klare *schriftliche* *Erklärung* ab: ⚠️„Ich stimme der Verabreichung von Biologika oder Biogenics NICHT zu"⚠️.
2): Besorgt euch eine *Papierkopie* eurer unterzeichneten Ablehnung, besonders wenn diese elektronisch auf einem Tablet ausgefüllt wurde.
3) : Erinnert das medizinische Personal *verbal* daran, dass ihr keinen Injektionen oder Infusionen dieser Art zustimmt.
⚠️Jeder Patient, jedes Elternteil und jede Betreuungsperson muss zum eigenen Fürsprecher werden und jedes Formular und jede Zeile Kleingedrucktes prüfen. ⚠️🛡️
🔸🗃 Quelle: https://thepeoplesvoice.tv/hos…jections-without-consent/
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 202/2025 vom 05.11.2025
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.
Sachverhalt:
Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-CoV-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.
Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Störungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsstörungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.
Bisheriger Prozessverlauf:
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Berufungsgericht die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.
Vorinstanzen:
Landgericht Mainz - Urteil vom 21. August 2023 - 1 O 192/22
Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 18. September 2024 - 5 U 1139/23
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 84 AMG
[...]
§ 84a AMG
[...]
Alles anzeigenDie machen das jetzt überall rein, in jede Spritze, egal was.
💉 Krankenhäuser ändern Formulare:
Impfstoffe werden als „ *Biologika* " *verschleiert* – Injektionen 📍😡📍👉👉👉ohne ausdrückliche Zustimmung möglich! 🚨
🔸 Ein Whistleblower aus dem Krankenhaus-System schlägt Alarm:
Die Bezeichnung „Impfstoff" verschwindet still und heimlich aus den medizinischen Einverständniserklärungen und wird durch den vagen Überbegriff „Biologika" oder „Biogenics" ersetzt.
😡😡😡👇😡😡😡
Diese neue Klassifikation könnte es ermöglichen, dass Patienten Impfstoffe und andere biologische Produkte injiziert bekommen –
👉sogar während sie unter Narkose bewusstlos sind. 😱😡😡😡😱
🔸 Was steckt hinter dem Begriff „Biologika"? Laut der US-Gesundheitsbehörde FDA umfasst diese Kategorie eine breite Palette von Substanzen: Impfstoffe, Gentherapien, monoklonale Antikörper, Vollblut und Blutplasma, Stammzellen, Wachstumsfaktoren, Allergene, Antitoxine, rekombinante Proteine, Hormonersatztherapien, Immuntherapien und sogar Botox. Wenn ihr also ein Formular unterschreibt, das „Biologika" oder „Biogenics" autorisiert, könnt ihr dem medizinischen Personal möglicherweise das rechtliche Recht geben, euch eines dieser Produkte nach eigenem Ermessen zu verabreichen. 💉
🔸 Die Gefahr liegt im Detail der neuen Formulierungen. Patienten und Erziehungsberechtigte glauben möglicherweise, sie unterschreiben standardmäßige medizinische Einverständnisdokumente – doch die Sprache erlaubt nun eine umfassende Genehmigung aller biologischen Wirkstoffe, einschließlich Impfstoffe. Das bedeutet: Wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester es für „notwendig" hält – beispielsweise während der Grippe- oder Pneumonie-Saison – könntet ihr eine Impfung erhalten, ohne gefragt oder informiert zu werden. Und wenn ihr unter Narkose seid, habt ihr keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben. ⚠️
🔸 Nach deutschem Recht muss jede medizinische Behandlung auf der informierten Einwilligung des Patienten basieren – dies ist seit langem etabliert und wurde 2013 im BGB verankert. Ärzte müssen Patienten über Diagnose, Behandlungsverfahren, Nutzen, Risiken und Alternativen aufklären. Wahre informierte Zustimmung bedeutet eine klare Offenlegung dessen, was getan wird, warum es getan wird und welche Risiken damit verbunden sind. Doch unter diesem neuen Rahmenwerk wird die Zustimmung in juristischem Fachjargon versteckt. 📋
🔸 Experten für medizinische Ethik warnen: Durch die Verwendung von technischer Regulierungssprache erkennen durchschnittliche Personen nicht mehr, dass sie die Verabreichung von Impfstoffen und anderen experimentellen biologischen Materialien autorisieren. Patienten werden nun aufgefordert, jedes Wort von Krankenhaus- und Klinik-Einverständniserklärungen sorgfältig zu lesen. Wenn ihr die Begriffe „Biologika" oder „Biogenics" irgendwo im Dokument seht, könnte dies die Verwendung von Impfstoffen, Gentherapien oder anderen auf lebenden Organismen basierenden Behandlungen autorisieren.
‼️Ihr habt das Recht, diese Genehmigungen schriftlich abzulehnen ‼️✍️
🔸 Was könnt ihr tun?
1) : Gebt eine klare *schriftliche* *Erklärung* ab: ⚠️„Ich stimme der Verabreichung von Biologika oder Biogenics NICHT zu"⚠️.
2): Besorgt euch eine *Papierkopie* eurer unterzeichneten Ablehnung, besonders wenn diese elektronisch auf einem Tablet ausgefüllt wurde.
3) : Erinnert das medizinische Personal *verbal* daran, dass ihr keinen Injektionen oder Infusionen dieser Art zustimmt.
⚠️Jeder Patient, jedes Elternteil und jede Betreuungsperson muss zum eigenen Fürsprecher werden und jedes Formular und jede Zeile Kleingedrucktes prüfen. ⚠️🛡️
🔸🗃 Quelle: https://thepeoplesvoice.tv/hos…jections-without-consent/
Sorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.
In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.
Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..
Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.
Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.
Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.
In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.
Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.
Ich halte den Artikel für übertrieben und für eine übersensibilisierte Reaktion auf die Corona Katastrophe.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.
Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.
Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.
Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.
Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.
Grüße Bb
Alles anzeigenBundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 202/2025 vom 05.11.2025
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.
Sachverhalt:
Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-CoV-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.
Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Störungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsstörungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.
Bisheriger Prozessverlauf:
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Berufungsgericht die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.
Vorinstanzen:
Landgericht Mainz - Urteil vom 21. August 2023 - 1 O 192/22
Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 18. September 2024 - 5 U 1139/23
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 84 AMG
[...]
§ 84a AMG
[...]
Hallo Bembelpetzer,
das ist eine juristische Fachdiskussion.
Möglicherweise muss die Klägerin sich ziemlich genau überlegen was sie möchte und sich mit ihrem Hausjuristen eine Strategie überlegen, die funktionieren kann.
Der Pharmakonzern kann die Dame über die Rechtsabteilung am langen Arm verhungern lassen, das haben die in ihrem Risikoportfolio längst eingepreist.
Persönlich sehe ich nur die Chance, daß der Impfarzt verklagt wird, der ja im Nachhinein zum staatlichen Erfüllungsgehilfen klassifiziert wurde.
Hier tritt der Staat stellvertretend in die Haftung ein und kann sich im Zuge des Regress die Kohle vom Arzt wiederholen, der dann natürlich den Hersteller verklagen könnte, wegen fehlenden Materials zur Aufklärung usw. usf..
Sie hätte dann möglicherweise ihre Entschädigung und den ganzen Schuld-, Folgen- und Verursacher-, Haftungskram weitergereicht.
Denn ohne irgendeine richtungsweisende Rechtsprechung werden sich die zuständigen deutschen Rechtsinstanzen schwer hüten Schadensersatzforderungen nachzugeben.
Dann dürften tausende Klagen nachkommen.
Ich rechne in 5-10 Jahren mit einem zufriedenstellenden Urteil.
Bb
Grippeschutz 1960 😁
Ganz nach unserem Geschmack und sicher wirkungsvoller als die Angebote der Pharmaindustrie !
Folgt uns auf: t.me/freiesth
Alles anzeigenSorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.
In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.
Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..
Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.
Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.
Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.
In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.
Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.
Ich halte den Artikel für übertrieben und für eine übersensibilisierte Reaktion auf die Corona Katastrophe.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.
Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.
Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.
Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.
Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.
Grüße Bb
Herzlichen Dank für Deine fachlich fundierte Einordnung des Ganzen lieber Bluesbeobachter.
![]()
Wir dürfen nie vergessen, dass auch in den alternativen Informationskanälen Meinungen gemacht und gesteuert werden, denn auch dort gilt, "Fear sells". Umso schöner ist es, wenn man Rückkopplung von Leuten aus der Praxis erhält. Wenn sie dann noch so sachlich und ruhig dargelegt werden wie von Dir, umso besser.
Ach nee:
Nicht vergessen: Die Testergebisse haben die Inzidenz bestimmt, mit allen daraus abgeleiteten Folgen ![]()
Alles anzeigenSorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.
In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.
Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..
Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.
Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.
Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.
In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.
Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.
Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.
Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.
Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.
Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.
Grüße Bb
Erstmal vielen Dank für Deinen tollen, detaillierten Bericht !
Sollte vielleicht irgendwo im Vordergrund angepinnt werden,
Ich halte den Artikel auch für übertrieben, eher Effekthascherei.
Du schreibst:
"Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen..."
Das ist mir neu, aber umso interessanter..
Gibt es dazu einen Gesetzestext / Paragraphen ??
Oder ist das eher so Usus, der Medizinethik entsprechend unter Ärzten?
Alles anzeigenSorry, aber das hör ich jetzt zum ersten Mal, im offiziellen Sprachgebrauch über Medikamente, Medikamentenbezeichnungen, Klassifizierungen oder Versand-/Apothekenlisten ist mir eine derartige Bezeichnung noch nicht untergekommen.
In der Regel unterliegen Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Substanzen bestehen oder hergestellt werden dem Transfusions- oder Transplantationsgesetz und werden gesondert dokumentiert, mit Herstelldatum, Rückverfolgbar bis zum Spender und Herstellerbetrieb ( DRK-Blutspendedienst GmbH etc.) und werden ziemlich pingelig mit Chargennummer usw. erfasst.
Ich hab noch nicht erlebt, daß bei Patienten gegen ihren ausdrücklichen Willen Blutprodukte oder vergleichbare Substanzen verabreicht wurden, auch nicht in juristischen Streitfällen z.B. Zeugen Jehovas o.ä..
Etwas anders siehts im Notfall aus, da ist die medizinische Versorgung gedeckt über den juristischen Begriff: Geschäftsführung ohne Auftrag, d.h. man geht davon aus, daß ein Notfallpatient in der Regel ein vitales Interesse an seinem Überleben und seiner Gesundheit hat, ethische Diskussionen betreffs Suizidpatienten, infauste Prognosen, Therapien die eine Leidensverlängerung statt Linderung bewirken mal außen vorgelassen.
Richtig ist, dass es Medikamente gibt, die gentechnisch hergestellt werden, als Beispiel sei hier Insulin genannt, ein Hormon zur Glukoseverstoffwechselung,welches früher zB. aus Schweinedarmmucosa, vom Pferd, Schaf oder Rind stammen konnte. Gentechnisch wird Insulin oft zB. aus geklonten E Coli Bakterien hergestellt, also uabhängig von irgendeinem Tier. Das hat den Vorteil, daß die Resistenzentwicklung gegen Insuline spürbar abgenommen hat. Diabetiker die spritzen müssen, wurden noch vor nicht allzulanger Zeit regelmäßig auf andere Insulinsorten umgestellt, da die applizierten tierischen Sorten regelmäßig als Fremdeiweiße vom Immunsystem erkannt wurden und entsprechende Antikörper produziert wurden, ein Alptraum jedes Diabetikers.
Es gibt da einige Medikamente die aus menschlichen oder tierischen Bestandteilen ( Harn trächtiger Stuten😬etc) gewonnen werden/ wurden, die mittlerweile gentechnisch hergestellt und/ oder modifiziert werden, oft Hormone oder hormonartige Substanzen.
In der Regel werden Patienten über ihre Therapie aufgeklärt, Kliniken, MVZ usw. sichern sich mittlerweile ziemlich ab, bevor sie tätig werden. Eine generelle Zustimmung die ein derartiges Spektrum wie das oben erwähnte abdeckt, gibt es in der BRD nicht! Selbst Medikamente in der Erprobungsphase ( oft Chemotherapeutika) oder Off Label Applikationen werden gesondert aufgeklärt und dokumentiert, da zB bei neuen Medikamenten oft nur ein bestimmter Personenkreis tätig werden darf und bestimmte protokollarische Vorschriften befolgen muss, die personell nicht delegierbar sind.
Woher der Informant, offensichtlich aus dem Angloamerikanischen Raum stammend, seine Informationen hat konnte ich nicht nachvollziehen und hab auch diesbezüglich im deutschsprachigen Raum nichts gefunden.
Ich halte den Artikel für übertrieben und für eine übersensibilisierte Reaktion auf die Corona Katastrophe.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich jeder sich gut überlegen was er oder sie sich pharmakologisch zumutet und Fragen stellen, wenn irgendwas unklar ist. Falls Unklarheiten zB im Aufklärungsgespräch ( das kann auch im Rahmen einer normalen Anamnese, Diagnoseerhebung sein) auftauchen, sollte man darauf bestehen dass persönliche Fragen und Antworten mitprotokolliert werden. Bekommt man lediglich einen Aufklärungsbogen in die Hand gedrückt und soll den dann unterschrieben abgeben ist der Aufklärung noch lange nicht genüge getan. Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen und dem Patienten muss nachweislich Gelegenheit gegeben werden im Rahmen seiner Möglichkeiten eine für ihn sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Die Aufklärungsnummer auf dem Parkplatz vor dem Zelt mit anschließender Spritze und einem kumpelhaften Klaps ist nicht unbedingt rechtsgültig und könnte möglicherweise juristisch angefochten werden. Nur so als Negativbeispiel.
Im übrigen applizieren Pflegekräfte Medikamente auf Anordnung und entscheiden selbstständig diesbezüglich schon mal gar nichts.
Dahingehend informiert der Artikel auch fehlerhaft.
Jeder kann übrigens eine Kopie seiner Behandlungsunterlagen für den privaten Gebrauch, persönliche Krankenunterlagen, verlangen. Der öfters genannte Hinweis, daß das unüblich ist, stimmt zwar, ist aber kein juristischer Hinderungsgrund. Der Verweis auf E-Briefe, die eine komprimierte Zusammenfassung darstellen, ist nett, den nimmt man auch gerne, aber eine Kopie ist einforderbar. Ausgenommen sind persönliche Aufzeichnungen der therapierenden Ärzte und Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen. Das kann im Fall eines psychiatrischen Aufenthaltes sein, wenn man Patienten mit entsprechender Genese nicht mit Informationen belasten möchte, die eine Zustandsverschlechterung bewirken können oder fehlinterpretiert werden können.
Oder wenn die Gefahr besteht, daß Dritte Zugriff auf höchstpersönliche Daten bekommen, kommt regelmässig zB bei Schwangerschaftsabbrüchen vor, die in der Familie nicht bekannt werden dürfen, da greifen aber Sonderregelungen.
Grüße Bb
Der einzige Fabrikationsfehler den Deutsche haben, dass sie sich die Kranken Aktionen des Steuerungsapparats einfach nicht vorstellen koennen.
Schau mal hier auf der Webseite "Biologics" https://resilience.com
Das ist das Unternehmen das Schöning immer erwähnt hat mit denen die Psychos hoffen die nächsten Plandemie zu starten. Im Übrigen wurde OpenAIs Vorstand gerade aufgeblasen.
Ein Vorstandsmitglied ist von Resilience. Verbinde die Fäden.
Es kaum jemand bisher kapiert wieso die ChatGPTs und Co gerade jetzt auf einmal so verbreitet wurde und was das mit der Impfung zu tun hat.
Neo, bist du wirklich aus der Matrix erwacht oder wirst du daran noch von diversen "Programmen" gehindert? ![]()
Alles anzeigenErstmal vielen Dank für Deinen tollen, detaillierten Bericht !
Sollte vielleicht irgendwo im Vordergrund angepinnt werden,
Ich halte den Artikel auch für übertrieben, eher Effekthascherei.
Du schreibst:
"Zwischen Aufklärung und Entscheidung sollen mindestens 24 Stunden liegen..."
Das ist mir neu, aber umso interessanter..
Gibt es dazu einen Gesetzestext / Paragraphen ??
Oder ist das eher so Usus, der Medizinethik entsprechend unter Ärzten?
Hallo schuchris ,
die in der BRD geltenden Vorschriften bzgl. Aufklärung sind:
§§ 630a-h,BGB
speziell § 630e betrifft die Aufklärungspflicht,
§ 630c betrifft die Konkretisierung der Einwilligung;
in der Muster-Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte definiert § 9
die Aufklärung;
die EU-Grundrechtecharta, dort Artikel 8 definiert das Recht auf Privat- und Familienleben und impliziert damit das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten,
die ständige Rechtsprechung durch zB.
BGH, BVerfG, OLGs gibt diverse Hinweise, die sich an grundsätzlichen oder Einzelfallentscheidungen orientieren,
Bspl. BGH, Urteil vom 02.03.2005-VIII ZR
93/04 ( "Aufklärungsfrist" ).
Disclaimer:
Mein Hinweis hier ersetzt keine juristische Beratung sondern ist grundsätzliches Wissen aus meiner Tätigkeit als Krankenpfleger/ Anästesie-Intensiv, psychiatrischer Berufserfahrung.
Die aktuelle Rechtsprechung bzgl. Medizin, Patientenrechte, Patientenschutz, Haftungsrecht usw. ist ein hochkomplexes Thema und bedarf im Einzelfall einer fundierten Expertise in beiden Fachgebieten, Medizin und Jurisprudenz, um Sachverhalte und Fragen zufriedenstellend zu erklären und zu lösen.
Die hab ich nicht, sondern beschreib hier im Forum lediglich die geübte Praxis wie ich sie aus dem Berufsalltag kenne, geb hier also meinen persönlichen Eindruck oder eine Meinung wieder.
Danke für Euer Feedback,
es ist ein spannendes Thema.
Grüße Bb
Hier mal ein netter Bericht über Alena Buyx, die nachfolgenden Artikel von connections.news sind ebenfalls gut zu lesen.
Grüße Bb
Finanziert wurde das deutsche Team mit Fördergeldern des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Und für das Gesamtprojekt gab es zudem Gelder vom britischen Wellcome Trust.
„Das beträchtliche Vermögen der Stiftung von insgesamt 45,77 Milliarden Euro“ so schreibt es Cornelia Stolze in ihrem Artikel für die Welt, „steckt zu einem großen Teil in Unternehmen, die Covid-19-Impfstoffe, -Medikamente und -Diagnostika herstellen. Darunter Roche, Novartis, Abbott, Siemens, Johnson & Johnson.“
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Der ganze Ethikrat verkörpert das genaue Gegenteil von Ethik.
darum heisst es ja auch ethik-rat. die raten noch welcher ethik sie sich anschliesen sollen.
Studie: PCR Test nur zu 1% positiv und davon 86% falsch-positiv
„Wer erinnert sich nicht an die im Staatsfunk heruntergebeteten „neuen Erkrankungen“ auf Basis eines positiven PCR-Tests, an die Inzidenzen und Quarantäne Verordnungen. Dabei hatte der Erfinder des PCR-Tests, Nobelpreisträger Kary Mullis, darauf hingewiesen, dass die Methode nicht zur Diagnose einer Krankheit geeignet ist. (…)
❗️Weiter zeigen die Ergebnisse, dass „ein Viertel der deutschen Bevölkerung bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 IgG-Antikörper aus natürlichen Infektionen im Blut hatte.““
"Die vergiften uns im Krankenhaus. Alles legal mit unserer Unterschrift.
CBER – Center for Biologics Evaluation and Research
Dort werden „Biological Products (Biologics)“ reguliert.
Unter Biologics fallen laut FDA unter anderem:
• Impfstoffe
• Monoklonale Antikörper
• Gentherapien
• Zell- und Gewebeprodukte
• Blut & Blutbestandteile
• Allergenprodukte
• Toxine / Antitoxine
• Einige Hormone (z. B. rekombinante Proteine)
➡️ Das steht im U.S. Code of Federal Regulations, Titel 42 und Titel 21 (FDA-Regelwerk).
„Biological Products“ und „Biologics“. ⚠️"
Ist wohl leider doch so. Überall drin. Hier wird davon berichtet.
Auch in deutschen Krankenhaeusern.