ZitatOriginal von Wolf99
Bei DAB und DIBA geht das ohne Probleme.
Nein, bzw. das geht auch dort nur mit Finanztermingeschäftsfähigkeit.
Das ist aber auch alles kein Problem, dann füllt man halt den Wisch aus und schon kann man auch entsprechende Produkte handeln.
Soweit ich weiss ist das gesetzlich vorgeschrieben das die Kunden über das höhere Risiko aufgeklärt werden müssen.