Zitatquote='Dr_Meyer',
Das Geld von Giro-Konten und Tagesgeld-Konten wird ja bekanntlich dem Eigenkapital der Banken zugerechnet:
b) eine Nachranganleige bei der Bank wird in Deutschland dem Eigenkapital zugerechnet. wie nennt man das Kundengeld dann korrekt?
Au weia, Herr Doktor ! Sichteinlagen gehören doch nicht zum Eigenkapital einer Bank. Umgekehrt steht die Bank im Insolvenzfall mit bis zu 30% ihres Haftungskapitals für die Sichteinlagen ein. Außerdem sind Kundeneinlagen wie Girokonto, Sparbücher, Sparbriefe und Termingelder zumindest auf dem Papier durch zusätzliche Staatsgarantien und diverse Einlagensicherheitsfonds geschützt. Natürlich kommt man an diese im Insolvenzfall nicht über Nacht heran, bei systemischer Pleite/Kollaps dann ohnehin nicht.
Dass eine nachrangige Anleihe zumindest teilweise zum Eigenkapital gerechnet wird, ist kein Geheimnis - und deswegen gibt es auch hohe Zinsen für dieses Risiko, das aber wohl jedem bekannt sein dürfte, der eine solche zeichnet. Ähnliches gilt z.T. für manche Genussscheine, die unter bestimmten Umständen (Laufzeiten, etc.) dem Eigenkapital zugerechnet werden können.
Sichteinlagen wie ein Girokonto gehören zum FREMDKAPITAL mit täglicher Fälligkeit.
Grüße
auratico