Beiträge von carokann

    Ei, das sind ja mal gute Nachrichten zum Jahresende!


    Danke, Lucky, für Deine jahrelange, sehr ausgewogene Tätigkeit als Moderator!


    Herzlichen Glückwunsch, lieber Währungshüter, ich wünsch Dir eine ruhige Hand und ein starkes anervenkostüm. Bin mir sicher, dass Du beides hast.

    da hat doch tatsächlich einer von euch Margin-Erhöhung gesagt...

    ich hol schon mal den Eimer mit der blauen Farbe...#lach

    Ehrlich...ich mag H.Z., schätze ihn + sein Fachwissen, wieso aber M.erhöhungen nur Looongs betreffen sollen - erschliesst sich mir nicht.

    Mir erschließt sich das auch nicht - weil es schlicht dummes Zeug ist. Dass margin requirements bei hoher Volatilität erhöht werden, ist vollkommen normal. Wenn überhaupt, sind Shorts aktuell sogar stärker betroffen, da die margin-Konten der Longs aufgrund der Variation Margin prall gefüllt sein dürften.


    Die Krone der Absurdität wird erreicht, wenn diejenigen, das Mantra der physischen Knappheit beten, anfangen zu weinen, wenn die spekulativen Long-Futures vermeintlich ausgebremst werden… wenn ich physisch will, kann ich mir einen Kontrakt auch einen Tag vor delivery kaufen und dann ausüben. ‚Dann Verliere‘ ich Margining für genau einen Tag. Die Kohle sollte ich haben, denn ich muss ja am nächsten Tag 100% bezahlen können.


    Hat sich eine schöne Meinungsblase gebildet hier, getrieben von den ggf. durchaus eigeninteressengesteuerten (max.) Semi-Pros, die im Heimstudio diverse selbstreferienziellen Filmchen am Band produzieren und die hier zuverlässig wiedergekäut werden.


    Ihr seid doch sonst nicht so naiv.

    Hallo Ente,


    Was die Bank da macht, empfinde ich erstmal als vollkommen normal. Ich würde mich als Kreditgeber mit den Informationen auch schwer damit tun, Dir einen Kredit zu geben. Die anderen Informationen hat die Bank ja nicht. Und das was Du beschreibst, ist nicht ‚etwas mehr Risiko‘ sondern ‚substantiell mehr Risiko‘ aus Sicht der Bank.


    Ich würde Richtung Option 1 gehen. Wenn es geht, dann halt nur mit einer Teilmenge.


    - Hast Du Standardunzen, ist der Ak/Vk- Spread bei etwa 1% (einmalig), das sollte durch ein besseres Risikoprofil nebst günstigerer Verzinsung locker drin sein

    - das mit der Adresse… ziemlich theoretisch aus meiner Sicht. Da halt ich es für wahrscheinlicher, dass Dir beim letzten Händlerkauf einer vorm Laden aufgelauert hat und Dich unbemerkt bis nach Hause verfolgt hat

    - die 2000 Euro - dann kaufst Du halt keine Unze, sondern 6 Vreneli


    Wenn Du die Differenz zwischen der 3%-Finanzierung und der 6,5% Finanzierung in den letzten 10 Jahren konsequent in Gold gesteckt hast, solltest Du einen durchschnittlichen Einstandspreis von 1500-1600 Euro haben. Damit sollte die Immobilie mittlerweile vollständig finanziert sein. Warum zeigst Du der Bank nicht einfach den Finger?

    Würd gern bis zu 1.000 Oz Ag Bullion in Au tauschen (Standardmünzen)


    Anhaltspunkte für Tausch:

    Verrechnungspreis Silber: Günstigste 1 Oz Bullion VK auf Gold.de ./. 3,50 Eur


    Verrechnungspreis Gold: Spot


    Raum A plus 100 km pers. Übergabe

    Die 10% MArginerhöhung trägt gewollte Frühte....wielange? [smilie_denk]

    Also nach allem was ich über Kapitalmärkte weiß, trägt eine Erhöhung des Initial Margin dazu bei, spekulative Positionen tendenziell abzubauen… Keinenfalls inzentiviert sie Short-Positionen…


    Was meinst Du mit ‚trägt Früchte‘?

    SirVival :

    Ich bin persönlich kein Fan von Erbbaurechten. Da werden auf 100 Jahre Sachen geregelt, die man nicht so lange regeln kann, weil sich die Zeit verändert.


    Ein paar Hinweise (Keine Rechtsberatung, im Zweifel konsultieren Sie Ihren Anwalt…)


    - Bitte begutachte das Erbbaugrundbuch genau. Das ist ein separates Blatt, welches das Erbbaurecht regelt. Da ist auch gerne mal auf den Erbbaurechtsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem verwiesen, inkl. Rechte und Verpflichtungen (z.B. Instandhaltung, etc.).


    - Den kaufst Du in aller Regel mit. Hier ist idR auch der ‚Heimfall‘ geregelt, also unter welchen Umständen das Erbbaurecht an den Erbbaugeber zurückfällt. Da automatisch das Gebäude als Bestandteil des Grundstücks mit auf den Grundstückseigentümer übergeht, sind (da solltest Du drauf achten) Kompensationsregeln für das Gebäude vereinbart (z.B. 2/3 vom Verkehrswert). Diese Regelungen sind entscheidend für den Wert des Erbbaurechtes. (Hier droht im Übrigen der meiste Ärger/Streitpotential, wenn es wirklich mal so weit ist).


    - Wichtig: Schau, dass eine Preisanpassungsklausel für den Zins vereinbart ist; anderenfalls ist eine Sonderanpassung (Wegfall der Geschäftsgrundlage) möglich (Die Voraussetzungen dürften hier gegeben sein).


    - Der Erbbaugeber hat in aller Regel ein Vorkaufsrecht, am besten vorher regeln, ob er davon Gebrauch machen will und den Erbbaugeber mit zum Notar nehmen, dass er sofort den Verzicht erklären kann.