Unter ausdrücklicher Bestärkung des von Währungshüter geschriebenen meine 2 ct:
- Schenkungen der eigenen Familie gehören nicht zum ehelichen Zugewinn, wohl aber die Erträge hieraus; heißt: Wenn Du 100k geschenkt bekommst, dann werden die rausgerechnet, evtl. Zinsen auf die 100 k nicht. Wenn Du ein Haus geschenkt bekommst im Wert von 500k, dann wird das rausgerechnet, die Mieten und (vor allem auch) evtl. Wertsteigerungen sind teil des Zugewinns.
- Wenn der Wert der Schenkung sich nicht genau bestimmen lässt (z.B. eben bei einer Immobilie) kann es sinnvoll sein, gemeinsam einen Wert zu vereinbaren, den man im Fall der Fälle ansetzt (Notar!), um sich dann nicht mehr drüber streiten zu müssen, was z.B. die Immobilie vor 1, 15, 2 Jahren zum Zeitpunkt der Schenkung wert war
- Ich würde in der Konstellation ggf. darüber nachdenken, gleich eine Generation zu überspringen und die Kinder beschenken lassen (Steuerfreibeträge der Kinder nutzen ins. wenn die Schwenkung noch Folgeerträge generiert); das ist natürlich insb. dann sinnvoll, wenn Ihr als Ehepaar ohnehin finanziell saved seid und Ihr Euch sicher seid, auf das Vermögen nicht mehr zugreifen zu müssen und die Kinder es ohnehin irgendwann bekommen.