Beiträge von carokann

    Es wird nicht richtiger, wenn Du es wiederholst. Private Veräußerungsgeschäfte sind nur dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs handelt. (Ist ja auch logisch, ansonsten kaufst Du Dir zu Beginn des Jahres ein Auto und verkaufst es mit Wertverlust am Ende des Jahres und rechnest den Verlust steuerlich gegen)


    Das ist bei Gold nicht so. Die Regel ist, Du versteuerst, die Ausnahme ist, Du verkaufst es außerhalb der Spekulationsfrist.


    Kannst es ja gern drauf ankommen lassen… ist nicht mein Problem.

    .

    Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen.


    Wenn das Finanzamt geltend macht, dass innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde, muss es den Beweis dafür führen!

    Dem ist nicht so. Läuft unter dem Schlagwort Objektive Beweislast:


    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Steuergläubiger und für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N.).


    Das Finanzamt müsste beweisen, dass Du überhaupt verkauft hast. Der Beweis wäre mit der Angabe im Rahmen der ESt-Erklärung erbracht. Dann müsstest Du beweisen, dass aber in dem Fall ein steuermindernder Tatbestand vorliegt, also der Verkauf nach der Spekulationsfrist statt gefunden hat. Wenn Du Den Verkauf nicht angibst, das Finanzamt es jedoch rausbekommt, dass Du verkauft hast und Du dann noch nicht Mal in der Lage bist, den Nachweis zu führen, dass das außerhalb der Spekulationsfrist war, ist der Weg zur Konstruktion eines Steuerbetrugsverfahrens nicht weit…


    Klingt komisch, iss aber so…


    Bitte nächstes Mal wenigstens ein bißchen eigenes Research, bevor Du mir mit Ausrufezeichen widersprichst.


    Wie immer gilt: bitte fragen Sie im konkreten Sachverhalt Ihren Anwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens.


    Ich kl8nk mich jetzt hier aus, hab ohnehin schon zu viel zu dem Mist hier geschrieben.

    Bank 1 lässt einen vor zum schliessbereich, dort verschafft man sich Zutritt mittels bankkarte und Pin


    Bank 2 trägt das old School in eine Liste ein, die man gegenzeichnet.


    Falls das nette Fragen nicht hilft, entweder eine Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten anfragen oder im Falle des Prozesses gerichtlich die Herausgabe von diesen entlastenden Beweismitteln anordnen lassen.

    Was man tun kann um die Ein-Jahres-Spekulationsfrist zu beweisen, habe ich gehört:

    - Du eröffnest ein Bankschliesfach

    - Du gehst vorbei und legst Deine Münzen rein und einen Zettel mit einer Inventarliste und machst ein Foto mit einem Datumsstempel

    - Du lässt das Zeug ein Jahr und ein Tag schlafen (und gehst vorher nicht mehr ans Schlissfach)

    - Du nimmst die Münzen wieder raus.


    Banken registrieren Schliesfachzugänge und - voila - da ist der Beweis, dass die Dinger mindestens ein Jahr in Deinem Besitz sind. Die Drogengeschichte ist natürlich nicht aus der Welt… über wieviele Zentner Gold reden wir denn?


    Laienmeinung, keine Rechtsberatung, im Zweifel konsultieren Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater…

    Und was denkst Du, wie die gemäßigten sich entscheiden, wenn die „Fundamentalreligiösen Drecksidioten“ sie vor die Wahl stellen? „Bist Du für uns oder für die Ungläubigen?“

    Vermutlich das gleiche, was Du oder ich wahrscheinlich machen würden, wenn jemand mit geladener Waffe auf Dich und Deine Kinder gerichtet fragt, ob Du für die Gläubigen oder für die Ungläubigen bist. Worauf zielt Deine Frage ab?

    Wie viele drängeln sich heute dort? ( >5 Millionen, und Israel hat auch >9

    Ja, und nochmal doppelt so viele in anderen Ländern, davon 2,5 mio direkt nebenan in Jordanien.


    Das ist ein Alleingang der Hamas, wäre die Fatah mit drin, wären die 2,5 mio sofort von der andern Seite mit über die Grenze marschiert.


    Fundamentalreligiöse Drecksidioten. Es leidet das eigene Volk, die Hamas ist nicht Palestina!

    So viel zum Schutz des Eigentums. Das Eigentum ist so lange geschützt, so lange kein öffentliches Verlangen danach herrscht. Und was das bedeutet, kann man sich ausmalen...

    … und die passende Norm, die genau das rechtfertigt und beliebig weit ausgelegt werden kann steht in Art 14 (2) GG, der (3) macht’s kaum besser.


    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Ja fünf Jahre ab Mitteilung ist die Haftung… glaubst aber doch nicht ernsthaft, dass die Pfeiffe das auf dem Schirm hat. Und Du glaubst doch auch nicht ernsthaft, dass es da bei Frau Stehle (oder so) im Fall der Fälle was zu holen gäbe…

    da du in deinem Besipiel 2x "hättest" benutzt ist es sowieso hinfällig...

    Aha… wenn Du‘s sagst… Und Dein „in den letzten 10 Jahren…“ beinhaltet kein implizites ‚hättest‘? Mal kurz Nachdenken vorm Schreiben hilft…


    Zur Not durch eine Anzeige im Landwirtschaftlichen Wochenblatt… Gebote per Chiffre schicken lassen, fertig.


    carokann

    Natürlich vergleiche ich das so, weil das der richtige Vergleich im Real Life für Otto Normal ist, der 2008 die Wahl hatte sein EK in die Immo-Finanzierung zu stecken oder in Gold. Es wäre mir Neu, dass Banken 80% einer Goldanlage finanzieren, auch noch zu Baufi Konditionen.

    Wer Erbsen zählt sollte die Miete die der Goldbug ausgegeben hat,

    Falls es Dir aus eigenem Erleben nicht bekannt ist: Banken finanzieren alles, wenn die Finanzbasis und der erwartete Cash-in stimmt. BTW: Warum eigentlich grad 2008?

    Diese Immobilie ist zwar "nur" um 220% gestiegen, aber insgesamt . Auf das gehebelte EK von 20% ist die Rendite 5*220%. Falls dir das nicht klar ist, kann ich gerne ausführen.

    Du vergleichst also 100% EK-finanziertes Gold mit 5-fach gehebelten Immobilienassets? Respekt, Du hast die Finance-Basics echt verstanden….


    Mal als kleine Trockenübung für Dich: Wie viel Rendite hättest Du auf Gold wenn Du mit einem identischen Leverage investiert hättest? … Na? …. richtig!


    (Falls es Dir nicht klar ist, kann ich gerne ausführen.)


    PS: Soll keine Pro von-Positionierung für oder gegen Immobilien sein… Ist mir Wurscht, was Ihr macht. Aber dummes Zeug sollte hier keines stehen.

    Nicht ganz richtig bzw. Vollständig. Mifid ii regelt vor allem auch die Rollen von Finanzdienstleistern hier im speziellen auch kundenseitige Risikotragfähigkeitsbetrachtungen Solche Fragestellungen könnten nach mifid auch dazu dienen zu belegen, dass der Kunde evtl. Verluste tragen kann (und das Geld nicht etwa auf Krediten o.ä. stammt)

    Wahre Worte. Genau so einer bin ich auch. Ich will die Immobilie bewohnen, die gerade auf meine Lebenssituation passt. Bin handwerklich unbegabt, habe kein Sinn für Design und Gestaltung und auch kein Bock auf Nervereien mit Handwerkern. Von der von mir als durchaus hoch eingeschätzten Gefahr des staatlichen Zugriffes mal ganz abgesehen. Bin bestens damit gefahren, mein Geld hat nicht schlechter gearbeitet in der Zwischenzeit als wenn ich mir die Immobilie gekauft hätte.


    Ich hab auch null Probleme damit, dass mein Vermieter Geld an mir verdient, soll er. Er nimmt mir dafür auch einiges ab (siehe oben).


    Und mit nem vernünftigen Einkommensnachweis und ner sauberen Schufa kannst Du alles überall bekommen. Hatte schon mal irgendwann geschrieben: Der Markt an sauberen Mietern ist auch knapp…

    H-Gas: Brennwert (Ho) ca. 11,3 kWh/m3, Russland, Norwegen

    L-Gas: Brennwert (Ho) ca. 10 kWh/m3, Niederlande, inländische Produktion (historisch…)

    Räumlich: H-Gas komplett Süddeutschland und Ostdeutschland, NRW, RLP, Niedersachsen und S-H sowohl H- als auch L-Gas


    Biomethan ist nahezu irrelevant. In L-Gas Leitungen fließt immer noch L-Gas, in H-Gas Leitungen H-Gas.


    Thermen/Kessel et al. sind eigentlich einfach umstellbar, brauchst aber eine Fachkraft oder riskierst ggf. Versicherungsschutz. Ähnlich wie wenn Du an Deinen Stromleitungen rumpopelst. Fachkräfte? manchmal schwierig…