Beiträge von Wayne Schlegel


    Danke vonnullaufnix. Die einfachsten Lösungen sind die Besten, fallen im Dickicht der Juristerei aber oft nicht auf. Allerdings muss dann wohl noch ein wenig Dreisatz gerechnet werden. Denn der Münzpreis zum damaligen Schadenszeitpunkt (endgültige Verweigerung der Vertragserfüllung) weicht von dem logischerweisen späteren Zeitpunkt eines Ersatzkaufes ab, denn es gibt da bestimmt andere Tagespreise. Also ist etwas Mathe angesagt.

    und dafür die Gerichte bemühen !!


    Aber ich hätte anders argumentiert: der Verkäufer ist einen Vertrag eingegangen, und den soll er bitte erfüllen.


    Der Käufer ist ja auch bereit, (und verpflichtet), seinen Teil zu leisten, nämlich persönlich vorbeizukommen und
    das Geld abzuliefern (im Tausch gegen die Ware) .. ich hätte die Sache entweder gleich abgehakt, oder aber statt zum
    Anwalt mal beim Verkäufer geklingelt .. (ich gehe davon aus, dass man wegen 180 Euro nicht vorhatte, eine Tankfüllung
    zu verfahren, sondern dass man in der Nähe wohnt)


    Hallo juergen,
    genau darum geht es, der gültige Vertrag ist zu erfüllen. Der Käufer wollte natürlich die Münzen abholen und bar zahlen, wie es auch ursprünglich vereinbart war. Aber der Verkäufer hat das rigoros abgelehnt, hat also nicht erfüllt. Und wer gültige Verträge vorsätzlich nicht erfüllt, dem droht natürlich rechtliches Unheil. Nachdem sich herausstellte, dass der Verkäufer nicht mal unter seinem Namen und Adresse, sondern unter einem anderen Namen in ibäh agierte (dem Mädchenname seiner Schwester) und auch noch andere Mäzchen des Verkäufers hinzukamen, die immer mehr in Richtung versuchter Betrug deuteten, hat der Käufer sich entschlossen, den Kasus durchzuzuiehen. Da der Fall gewonnen ist und es nur noch um die konkrete Schadensbemessung geht hat doch der Richtige "einen eingeschenkt" bekommen und darf sich auf nette Prozesskosten freuen. Ich finde das eigentlich richtig und gut und helfe dabei, wo ich kann.


    Deshalb auch die Fallschilderung hier und die Frage, nach sachdienlichen Argumenten bzgl. der Schadenshöhe.


    Gruß


    jo... find ich auch... unglaublich ...
    und Wayne Schlegel bist Du da nicht Dein eigener Freund ? ;)


    Ich bin weder in dem Fall mein eigener Freund, noch überhaupt ein G-Freund, noch kaufe ich Hochwertiges über ibäh. Genau aus dem Grund, weil ich keine Lust habe, mich mit Verkäufern, die einem übers Ohr hauen wollen, rumzuärgern.


    Wieso unglaublich? Hast Du den Fall nicht verstanden? Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt der Verlierer der Chose, also der betrügerische Verkäufer (geschätzt 500 EURO, wird sich der Mensch künftig dreimal überlegen, andere (euch? ) zu betrügen. Und gönnt doch der Rechtspflege auch mal ihr Brot. Die habens schwer genug mit gierigen Scheidungsparteien und können sich ruhig auch einmal mit etwas Edlem beschäftigen.


    Bitte aber ausschließlich um konstruktive und fachkundige Antworten und nicht um heiße Luft von Zeitgenossen, denen nur langweilig zu sein scheint und die ohnehin nix verstehen.

    Folgender interessanter Ausgangsfall:


    Ein Freund hat bei ibäh 2 V-renelis ersteigert. Weil er einem Versand von vorneherein mißtraut hat, hat er bei dem privaten Verkäufer zuvor per Mail angefragt, ob er im Erfolgsfalle diese und andere eingestellte Münzen abholen könne. Der Verkäufer bejahte und es kaum zu dem für den Käufer sehr günstigen Kaufpreis von 185 EURO (damaliger Bankverkaufspreis 256 EURO. Der Verkäufer wollte aber dann von seiner Zusage nichts mehr wissen und bestand aus fadenscheinigen Gründen auf Vorkasse und Versand.
    Der Käufer argwöhnte, dass er bei Versand allenfalls 1 Münzen erhalten würde und klagte auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen Ersteigerungspreis und Bankkaufpreis - rund 70 EURO


    Das Gericht gab dem Kläger in einem Hinweisbeschluss insoweit recht, als eine Abholung gegen Barzahlung nicht verweigert werden durfte.


    Bei der Schadenersatzbemessung führt das Gericht in dem Hinweisbeschluss wie folgt aus:
    Auch wenn grds. von einem Anspruch des Klägers auf SchadE wegen Nichterfüllung auszugehen ist, bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich einer abstrakten Berechnung des SchadE. Denn die Möglichkeit der abstrakten Schadensberechnung steht im Rahmen des § 281 BGB lediglich Kaufleuten und Gewerbetreibenden offen. Soweit der Kläger die Differenz zw. vereinbartem Kaufpreis u. dem anderweitig zu zahlenden Kaufpreis (Marktpreis bei Ankauf) ersetz verlangt, bezieht sich dies auf ein hypothetisches Deckungsgeschäft, also auf einen unterstellten Ersatzkauf der Münzen, so dass eine abstrakte Schadensberechnung gegeben wäre. Im Rahmen der konkreten Schadensberechnung kann auch eine ausbleibende Vermögensmehrung geltend gemacht werden (Palandtz Vorbem. § 249 Rn 50). Dabei ist jedoch zugrunde zu legen, welcher WErt dem Vermögen des Klägers bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung zugute gekommen wäre, abzüglich dessen was der KLäger als Gegenleistung hätte zahlen müssen.Danach ist aber im Rahmen der konkreten Schadensberechnung der vereinbarte Kaufpreis ins Verhältnis zu setzen zum Marktwert der MÜnzen, der nicht mit dem Marktpreis der MÜnzen identisch ist. Dies ergibt sich bereits daraus, dass es An- und Verkaufspreise gibt.


    Wie kann meinem Freund agumentativ geholfen werden, sodass er seinen eigentlichen Schaden von 71 EURO erhält? Oder muss er sich einen Mittelwert Bankankaufs-/Verkaufspreis als sein Schaden gefallen lassen. Wer weiß juristischen Rat?


    Danke und Grüße


    Hallo CrystalClear,


    das oben zitierte halte ich bisher für Deinen besten Beitrag. Ich habe mir Deine letzten zwei Dutzend Beiträge nochmal zu Gemüte geführt und muss sagen, sie bringen nichts. Nebelkerzen kannst Du woanders werfen. Also hier mein Wunsch: Bitte CrystalClear keine Kritik üben.


    Und Tschüß!


    Hey Chrystal,


    Du hast doch versprochen, umgehend zu verschwinden, wenn jemand den Wunsch äußerst, dass Du keine Kritik üben sollst. Also nochmal: Ich äußere den Wunsch, dass Du keine Kritik üben sollst. Ist das angekommen?


    Und jetzt halte Dich bitte an Dein Versprochen - oder Du bist ein gemeiner Lügner. Quod erat demonstrandum.


    Ciao


    Hallo CrystalClear,


    das oben zitierte halte ich bisher für Deinen besten Beitrag. Ich habe mir Deine letzten zwei Dutzend Beiträge nochmal zu Gemüte geführt und muss sagen, sie bringen nichts. Nebelkerzen kannst Du woanders werfen. Also hier mein Wunsch: Bitte CrystalClear keine Kritik üben.


    Und Tschüß!



    Okay okay Crystalclear - und was empiehlst Du uns in Abgrenzung zu Eichelburg für die nächsten Wochen


    a) für den Fall, dass man 1.000 EURO frei verfügbares Kapital hat?


    b) für den Fall, dass man 10.000 EURO frei verfügbares Kapital hat?


    c) für den Fall, dass man 100.000 EURO frei verfügbares Kapital hat?


    Danke für eine konstruktive und nachvollziehbare Empfehlung


    Wayne behauptet: Wer ein Risikolebensversicherung abgeschlossen hat und nicht stirbt, hat einen riesen Fehler gemacht.


    Hallo Rollo (nimm das Vorhergehende und das Folgende nicht persönlich, es geht nur um die Sache, also Pro und Contra Silberzehner),


    ich halte einen Verlust von 60% nicht für überzogen, es kommt auf die (finanz-)wirtschaftlichen Entwicklungen an. In einer deftigen Deflation und Rezession, die niemand ausschließen kann (im Moment spricht eigentlich viel mehr für dieses Szenario), kann's auch locker deutlich mehr sein. Aber geschenkt. Nehmen wir nun die Zahl 20%. Also: wie sieht es aus, wenn der Silberpreis um 20% fällt hinsichtlich der gebunkerten Silberunzen und wie hinsichtlich der gebunkerten Silberzehner?


    Auf die Aussage "Ob ich bei einer Senkung des Silberpreises um 20% ein Minus realisieren muss, hängt von meinem Kaufzeitpunkt ((Verkaufzeitpunkt gemeint?)) ab." entgegne ich: "Ob ich bei einer Steigerung des Silberpreises um 20% ein Plus realisieren kann, hängt von meinem Verkaufzeitpunkt ab."


    Will sagen, dass ich es für fatal halte zu glauben, dass die Richtung von Edelmetallen immer (von Oszillationen ohnehin abgesehen) nach Norden führt. Darauf zu setzen ist nichts anderes als eine Spekulation. Genau wie eine Spekulation in andere Assetklassen. Silberzehnern sind neben ihrer Zahlungsmitteleigenschaft allenfalls eine Spekulation mit einer reduzierten Gewinnmöglichkeit, dafür aber - im Vergleich - mit einer definitiven Verlustausschlussgarantie zu jedem gewünschten Veräußerungszeitpunkt. Können wir uns darauf verständigen?

    Rollo - wenn jetzt aber der Preis von Silber um 60% fällt, was ist dann mit den gebunkerten Silberunzen und was mit den gebunkerten Silberzehnern?


    Wer aber sicher meint, Silber könne niemals nie so tief fallen (genausowenig wie Immobilien, Aktien oder sonstiges Papierzeug), der sollte dann in Konsequenz seiner Überzeugung doch bittschön auf Kredit kaufen. Denn nur so wäre diese Logik wirklich rund. Und komme mir jetzt bitte keiner mit den amerikanischen Kredithäuslebauer - das ist doch ganz weit weg und kann niemals passieren.


    Deine Argumentation ist richtig und in sich logisch und daher so nicht bestreitbar. Ich gebe in das von mir für wahrscheinlicher gehaltenen Szenario halt noch einen Tropfen mehr "Krisenpanik" hinein und komme daher zu anderen Folgerungen. Wie ein Bank-Run nichts anderes ist als ein panischer Liquidierungsversuch, so dürften m.E. solche panischen Liquidierungsversuche auf andere Gläubiger-Schuldner-Beziehungen übergreifen. In unserem Beispielsfall auf den Autofinanzierer (und natürlich auf die Gläubiger des Autofinanzierers und deren Gläubiger - also Rückabwicklung der Kreditkaskade im Höllentempo).


    Wenn es nicht zu einem panischen Verhalten kommt, ist Dein argumentativ vertretenes Szenario das schlüssigere. Sonst wahrscheinlich nicht. Hoffen wir aber, dass beide nicht eintreffen. Mehr als eine Hoffnung bleibt allerdings nicht.


    "Wenn der gesamte Markt kollabiert, liegt es vermutlich nicht im Interesse der Finanzierer, hunderttausende von Autokrediten die regelmäßig bedient werden, zu kündigen."
    Schon richtig, aber es liegt noch weniger in deren Interesse zuzusehen, wie die Fahrzeugwerte also die Sicherheiten monatlich schwinden. Und das definitionsgemäß in dem von uns betrachteten Umfeld eines Kollaps-Szenarios.


    Wenn Du also Autofinanzierer wärst und Dir ebenfalls Gläubiger im Nacken sitzen und Du siehst, dass es bergab geht und die Sicherheiten schwinden, würdest Du dann nicht nicht nur theoretisch sondern ganz praktisch versuchen, zu retten, was zu retten ist, also so schnell es irgendwie geht, an die Werte zu kommen. Das ist wie ein Bank-run zu sehen, wer zuerst kommt, kriegt noch was (gerade noch etwas Werthaltiges/Liquidierbares), der Rest kriegt nichts mehr (immerhin aber vielleicht gepolsterte Hühnerkäfige). Und wenn Du Gläubiger/Anteilseigner des Autofinanzier wärst würdest Du dem auch sagen, er soll sich gefälligst etwas beeilen, schließlich willst Du auch noch was von der (mageren) Beute haben.


    In unserem Szenario (und nur das betrachten wir im Moment), kann ich mir sehr gut vorstellen, dass das so ablaufen wird.

    Zitat

    Original von Texasranger
    Eine Frage in die Runde:
    Was würde mit meinen Bankschulden im Falle eines Fiat-Kollaps
    geschehen ? =)


    Wurde darüber schon mal diskutiert ?


    Hallo Texas,


    das hängt von der genauen Art des Kollapses (Inflationär, Deflationär, mit/ohne Bankrun, mit/ohne Währungsreform, mehrere Währungsreformen), der Phase, in der sich "der Kollaps" gerade befindet, der genauen Art Deiner Bankschulden und eben deren zeitlicher Fälligkeit (was steht im Kleingedruckten) und dem Zahlungsverhalten ab. Und natürlich auch davon, welche (Ordnungs-)macht dann mit welchem elitären, sozialistischen, kapitalistischen oder sonstwie -istischen Ansatz für ein in deren Augen geordnetes Wirtschaftsgeschehen zu sorgen versucht.


    Merke: das Schicksal von Schulden läßt sich nicht exakt prognostizieren.


    Mag sein, dass einige wenige Schuldner genau im richtigen Moment, die richtigen Mittel und die darlehensvertraglichen Möglichkeiten (z.B. Sondertilgung) haben und das richtige tun, um sich so "billig" zu entschulden. Den allermeisten wird das aber nicht gelingen (können), denn hinter jeder Schuld steht ein Gläubiger, der wiederum alles daran setzen wird, seinen Schnitt zu machen und nicht zu den Loosern in dem Schuldenspiel zu gehören (also von den Schuldner "billig" abgespeist zu werden).


    Sieh es mal so: angenommen, Du hast jemanden 20.000 EURO geliehen. Jetzt kommt "der Kollaps". Würdest Du dann sagen, okay ich habe Dir vor Jahren gutes Geld gegeben, sehe aber ein, Du kannst jetzt nichts zurück geben, ich erlasse Dir auf immer und ewig die Schuld oder: super, ich habe zwar schon 1.000 Inflationsschein über 20.000 x-Währung aber von Dir nehme ich einen weiteren gern hinzu, mit dem kann ich einen schönen Papierflieger machen?


    Deshalb rät Dir jeder (außer den Leuten, die von Kreditvergaben leben), in unsicheren Zeiten keinerlei Schulden zu haben. Manche sagen salopp-brutal, die Schuldenparty ist jetzt vorbei, ganz bald werden die Rechnungen serviert. Und irgendjemand wird die Rechnungen bezahlen müssen.

    Zitat

    Original von Tengu1


    Hmm, solange er brav seine Raten zahlt (sofern er das dann noch kann) - was soll da passieren und auf welcher Grundlage? ?(


    Hallo Tengu1,
    da kann z.B. folgendes passieren: wenn der Marktwert des Fahrzeuges unter die Höhe der Restschuld fällt (also mit anderen Worten das Darlehen durch den Sachwert des Fahrzeuges nicht mehr gedeckt ist, ist er trotz ordnungsgemäßer Ratenzahlung das Fahrzeug los. Möglicherweise wird das Darlehen dann auch sofort in voller Höhe fällig. Muß man das Kleingedruckte lesen. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass das nie passieren wird, weil Autopreis nie heftig fallen können, weil immer auch in irgendwelchen Crash- und Krisenszenarien eine hohe Nachfrage nach Autos bestehen bleibt, kann man unbesorgt bleiben. Ansonsten nehmen die Dinge genau so ihren Lauf.