Weil ich direkt angeschrieben worden bin, wiederhole ich gerne nochmal unter A) ein altes Posting und gebe unter B) weiter Literaturhinweise für alle Immo-Interessierten und -Besitzer.
A)
Kauf einer selbstgenutzten Immobilie - Risiken auf den Punkt gebrachtJeder, der sich mit Kaufgedanken trägt, sollte eine persönliche/familiäre Risikoabwägung machen.
1. Kauf mit 100% Eigenkapital:
a) Es besteht kein existenzielles Risiko.
b) Risiko besteht nur als Wertverlustrisiko (im Falle sinkender Immo-Preise), was nur im Verkaufsfalle relevant (scheidungsbedingt, berufswegzubedingt, krisenwegzugbedingt) wird und im Falle des dauerhaften Selbstbewohnens irrelevant ist
c) Ein überschaubares Restrisiko besteht im Krisen- bzw. anschließenden Wiederaufbauszenario, wenn der Staat Zwangshypotheken eintragen läßt (hierzu gibt es ein Vorbild in der dt. Geschichte und man das schon bezahlte nochmals (teilweise) bezahlen muss. Auch das Risiko einer Komplettenteignung ist gering und nur im Extrem-Sozialsmus denkbar
2. Kauf mit Fremdkapital:
Zu den Risiken unter 1. treten folgende existenzielle Risiken (!) hinzu:
a) Risiko, dass Zins- und Tilgung aus dem laufenden Einkommen nicht bezahlt werden können. Gründe: Einkommensverlust/-rückgang oder das verfügbare Einkommen wird für andere Dinge benötigt (im Krisenszenario z.B. für Lebensmittel oder im Falle einer Ehescheidung oder im Falle einer ernsthaften Erkrankung eines Familienmitgliedes).
b) Risiko, dass der Kreditgeber aus sonstigen Gründen den Vertrag kündigt und sofortige Rückzahlung der Kreditsumme verlangt. Dies kann er laut Vertrag tun,
1. wenn die Gefahr besteht (Gefahr reicht laut Kreditbedingungen aus - bitte genau lesen), dass die Immobilie den Kredit nicht mehr besichert, also der Immo-Wert in Richtung Restschuldhöhe sinkt
2. wenn sonstige wichtige Gründe vorhanden sind (Verträge genau lesen!). Zum Beispiel, wenn bei einsetzender Hyperinflation die Gefahr besteht, dass sich der Kreditnehmer einfach entschulden könnte. Das will der Kreditgeber natürlich verhindern, denn er hat schließlich gutes Geld kreditiert und will nicht schlechtes Geld zurück. Er will dann lieber die Immobilie haben als eine Schubkarre voll wertlosen Geldes. Da der Kreditgeber den Vertrag vorgibt, hat er sich natürlich für diesen Fall jurist. abgesichert.
Folge von a) und b) jeweils: Wegen der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ziemlich rascher Verlust der Immobilie und in der Regel Verlust des eingesetzten Eigenkapitalanteils sowie jahrelang bestehen bleibende persönliche Haftung
Ergo: Jeder sollte diese Risiken kennen und sie nüchtern mit dem meist emotionalen Immokaufwunsch abwägen.
B)
Schulden in der Hyperinflation
verfasst von tradi, 29.11.2008, 01:52
Interessante Leserzuschriften bei Eichelburg
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http://hartgeld.com/verschuldung.htm - 28.11.2008 - 22:00 Uhr
Nachdem hier einige Fragen aufgetaucht sind versuche ich die einigermaßen zu beantworten, soweit das möglich ist. Was genau passieren wird kann niemand sagen ,weil die Entscheidungen hierzu rein politischer Natur sind und von zukünftigen politischen Machtverhältnissen in der Krise abhängen, die jetzt noch niemand sicher voraussehen kann.
Zunächst muß man sauber drei Stadien unterscheiden :
1. die Situation während laufender Hyperinflation.
2. die Situation eines evtl. Währungsschnittes
3. die Situation bei Währungsreform
Zu 1.) a) Während der Hyperinflation 1923 hat das Reichsgericht in Leipzig gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich aufgewertet, also zum Beispiel war für eine Wohnungsmiete 50 RM zu entrichten, die in der laufenden Hyperinflation nicht einmal mehr für eine Brezen gereicht haben, weil diese schon ein paar Millionen gekostet hat. Hier hat das Reichsgericht die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelt und eine proportionale Anpassung der Miete an die Inflation verlangt.
Dies gab einen Aufschrei in der Politik und sofort kamen Mieterschutzgesetze die die Anpassung zumindest deckelten, womit die Vermieter die Dummen waren. Also ist die Frage ob in einer Krise mehr rote Politik gemacht wird oder nicht. Da in Deutschland 66% der Menschen in irgendeiner Form vom Staat leben hat sich die Frage schon beantwortet…..
b) Die Banken haben alle in ihren AGBs Klauseln, - wonach sie aus wichtigem Grund innerhalb eines Monats kündigen können - und /oder eine Nachbesicherung von Immobilien verlangen können
SCHULDEN SIND DAHER TÖDLICH, SOBALD DIE INFLATION EXTREM WIRD, denn ganz abgesehen davon, dass die Einkommen nicht so schnell steigen wie die Lebenshaltungskosten (wenn man nicht gleich direkt arbeitslos wird) , WEIL DIE BANK IMMER AM LÄNGEREN HEBEL SITZT !!
Kredite verfaulen nicht mit der Hyperinflation, sie werden fällig gestellt ab einem gewissen Zeitpunkt !!!!
Zu 2.) Bei einem Währungsschnitt werden Guthaben z.B. 1:4 abgewertet, Schulden, vor allem private Schulden, wurden aber immer 1:1 stehengelassen also aufgewertet !! So zuletzt 2001 in Argentinien oder 2005 in der Türkei . Meist versprechen die Regierenden den Schuldnern einen Aufschub und eine spätere Sonderbehandlung der Schulden um diese ruhig zu halten, die dann aber nie kommt. Betriebliche Schulden werden aus volkswirtschaftlichen Gründen meist besser behandelt. Bargeld bleibt beim Währungsschnitt im Gegensatz zur Währungsreform erhalten.
Zu 3.) Bei einer Währungsreform wird meist Bargeld nicht oder nur sehr beschränkt umgetauscht. Sodann wird Sachvermögensbesitzern ein irgendwie gearteter „ Lastenausgleich „ aufgebrummt, d.h. sie müssen eine Sondersteuer auf Sachvermögen bezahlen, wie z.B. 1948.
Firmen- und Privatvermögen werden wieder getrennt behandelt. Während 1948 Schulden auf Firmen vom zu versteuernden Firmensachwert abgezogen werden konnten – also weniger Lastenausgleich zu zahlen war – besteht die Gefahr, dass eine rote Regierung vor allem Schulden auf Privatvermögen nicht berücksichtigt ( es sind dann Schulden und Lastenausgleich zu zahlen !!) oder sogar bereits zurückgezahlte Schulden ab einem bestimmten Stichzeitpunkt VOR der Währungsreform als wertsteigernd zum versteuernden Wert hinzurechnet !!!
ES GILT DAHER SCHULDEN ZAHLEN , SCHULDEN ZAHELN UND NOCHMALS ZAHLEN !!!!
Hugo Stinnes , einer der reichsten Männer des Deutschen Reiches, u.a. Inhaber der RWE, sagte 1923 auf dem Totenbett zu seinen Söhnen:
„Was für mich Verbindlichkeiten sind, sind für euch Schulden ! Ihr musst Schulden zahlen, Schulden zahlen, Schulden zahlen…“
Weitere Lektüre:
a) Das Risiko von Schulden in der Hyperinflation: http://www.hartgeld.com/filesa…in-der-Hyperinflation.pdf
b) Risiken bei Vermietungs-Immobilien siehe: Landlords: http://www.hartgeld.com/filesa…df/Anonymus-Landlords.pdf