Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Angebot und Annahme. Der Angebotsthread ist lediglich eine "invitatio ad offerendum" und damit nicht verbindlich. Schreibst du ihn an, dass du seine EMs zum Preis X kaufen möchtest, machst du ein Angebot. Bestätigt er dir dies, liegt eine Annahme vor. Damit hätten wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Danach richtet sich alles nach §433 ff. BGB - eine Anfechtung nach §119 ff. BGB ist natürlich nie auszuschließen.
Marty
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