Beiträge von Joyson


    Der größte verfügbare Barren ist der zu 50 gr. :wall:



    OK.... ich übersah, dass Tut's Grabkammer größere Einheiten gewöhnt ist... :thumbup:


    Fangen jetzt die Millionäre da draußen an, uns auch noch die Unzen wegzukaufen? ;(


    Gruß
    Joyson


    PS: Westgold hat nur noch Ochsen und Schlangen... 8| 8|

    Das würde bedeuten, dass die Finanzkrise geplant wurde und zur Zeit gnadenlos ausgeführt wird...


    Problem – Reaktion – Lösung


    1. X generiert ein Problem und beschuldigt jemanden Dritten hierfür


    2. Y reagiert hierauf, indem X um Hilfe gebeten wird – sogar unter Inkaufnahme von erheblichen Zugeständnissen an X


    3. X bietet eine Lösung an…. welche schon lange vor der Krise geplant war.


    mathematische Preisfrage: Wer ist X und Y in dieser Formel?
    Zusatzfrage: Welche Chance hat Y in diesem Spiel?


    Gruß
    Joyson

    Tja... wieso will ich nur den HRA sehen??? Steht da bei Stammkapital etwa: 25.000 Euro?????

    Fast richtig geraten Echtsilber...

    Gruß
    Joyson


    Zitat


    Die Entschädigungseinrichtungen bestehen für jede Institutsgruppe und unterliegen der Aufsicht und Prüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.


    · Private Institute: "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH"


    · Öffentliche Institute: "Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands GmbH"
    Sparkassen und Genossenschaftsorganisationen unterliegen nicht dieser Verpflichtung, da sie einem so genannten institutssichernden System angeschlossen sind.
    Quelle


    Denn das Beste kommt noch zum Schluss:
    Die Aufgaben und Befugnisse der Entschädigungseinrichtung für die privatrechtlichen Institute wurden einer privaten juristischen Person zugewiesen, wie es auch § 7 Abs. 1 ermöglicht. Es ist dies die


    Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)


    Diese GmbH :!: ist damit ein so genannter „Beliehener“, der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, vergleichbar mit dem TÜV oder der DEKRA bei der Kfz-Hauptuntersuchung.


    Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) hat damit alle entsprechenden Rechte und Pflichten als Entschädigungseinrichtung.


    Die EdB-Mittel werden durch die Beiträge der Institute erbracht (§ 8 Abs. 1). Es werden jeweils zum 30. Juni eines Jahres hierzu Jahresbeiträge geleistet (§ 8 Abs. 2).
    Die für die Entschädigung angesammelten Mittel sind nach dem Gesichtspunkt der Risikomischung so anzulegen, dass eine möglichst große Sicherheit und ausreichende Liquidität der Anlagen bei angemessener Rentabilität gewährleistet sind (§ 8 Abs. 1 Satz 4).




    Da die EdB eine GmbH ist, ist auch § 8 Abs. 5 folgerichtig, aber sehr bemerkenswert:


    Für die Erfüllung der Verpflichtungen bei Entschädigungsansprüchen haftet die Entschädigungseinrichtung nur mit dem auf Grund der Beitragsleistungen (nach Abzug der Kosten) zur Verfügung stehenden Vermögen. :!:





    ALLES KLAR?!


    (Inhalt, Lesen und Handlungen hierzu ohne Gewähr bzw. auf eigene Verantwortung)



    Gruß
    Joyson

    Was das Einlagensicherungsgesetz wirklich bringt
    oder: Wer will schon so lange warten?


    Staatsgarantien hin oder her, von Gesetzes wegen schaut es so aus:


    Die gesetzliche Einlagensicherung


    Die Kreditinstitute sind nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) verpflichtet, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern (§ 2).


    Einlagen im Gesetzessinne sind: Guthaben bei Banken, jedoch nicht Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln (§ 1 Abs. 2).


    Anspruchsberechtigt sind insbesondere alle Privatpersonen, nicht aber Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Bund, Länder und Kommunen (u. a.).




    Umfang des Entschädigungsanspruchs:


    Er richtet sich nach Höhe und Umfang der Einlagen. Der Anspruch besteht nicht bei Einlagen oder Geldern, die nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder auf Euro lauten (§ 4 Abs. 1).


    Der Höhe nach besteht eine Beschränkung auf 90 % der Einlagen und dem Gegenwert von max. 20.000,- € (§ 4 Abs. 2). Der Entschädigungsanspruch umfasst im Rahmen dieser Obergrenze auch die bis zu seiner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche.


    Diese Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung des Gläubigers gegen das Institut, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort, an dem die Konten geführt werden (§ 4 Abs. 4). Bei Gemeinschaftskonten werden – bei Fehlen besonderer Bestimmungen – im Grundsatz die Einlagen zu gleichen Anteilen den Kontoinhabern zugerechnet. Ausnahmen gibt es hierzu bei Gesellschaftern einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft oder Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins § 4 Abs. 5).




    Entschädigungsverfahren:


    Ein Entschädigungsfall tritt ein, wenn das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammen hängen, nicht in der Lage ist, Einlagen zurück zu zahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung besteht (§ 1 Abs. 5).


    Der Entschädigungsfall ist vom Bundesaufsichtsamt unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Kenntniserlangung festzustellen (§ 5 Abs. 1). Veröffentlichung: Bundesanzeiger; „unverzügliche“ Unterrichtung an die Gläubiger. Ziel: Entschädigung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalls (§ 5 Abs. 2).


    Anmeldung durch Gläubiger: Der Entschädigungsanspruch ist schriftlich binnen 6 Monaten ab Unterrichtung bei der Entschädigungseinrichtung anzumelden. Danach: grundsätzlich keine Entschädigung! (§ 5 Abs. 3)


    Prüfung durch Entschädigungseinrichtung: Unverzügliche Prüfung und Erfüllungspflicht spätestens 3 Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat. Diese Frist kann in besonderen Fällen um bis zu 3 Monate verlängert werden! (§ 5 Abs. 4)




    Rechenbeispiel für die Entschädigungsdauer im Extremfall:
    15.10.2008 Kenntniserlangung vom „Entschädigungsfall“ beim Bundesaufsichtsamt
    05.11.2008 Feststellung des Entschädigungsfalls (unter der Annahme von 21 Tagen Maximalfrist)
    12.11.2008 „unverzügliche“ Unterrichtung an den Gläubiger (Annahme: 1 Woche)
    19.11.2008 Anmeldung des Entschädigungsanspruchs durch Sparer (Annahme: 1 Woche)
    03.12.2008 „unverzügliche“ Prüfung des angemeldeten Anspruchs und Feststellung der Berechtigung (Annahme: 2 Wochen)
    03.03.2009 eigentlich: Ablauf der 3-Monats-Frist zur Auszahlung, aber Fristverlängerung wegen „besonderer Umstände“
    03.06.2009 endlich: Auszahlung der Entschädigungssumme


    -> Macht in der Summe im worst-case ca. 7,5 Monate Dauer des Entschädigungsverfahrens


    Unwägbarkeiten, die enthalten sind: Wie schnell werden die Gläubiger vom Entschädigungsfall unterrichtet und wie schnell können die angemeldeten Forderungen geprüft und festgestellt werden?


    Wie kann also jemand, der gar kein Geld hat, für jemanden bürgen, der Geld hat?


    Ganz meine Meinung Gaudibursch...


    Wenn Angie sagt: "Die Sparguthaben sind sicher", dann ist das eine rein politische Aussage.
    Aber selbst wenn wir einmal annehmen, das wäre eine Zusicherung, eine Versicherung, dann hätten wir doch folgendes Szenario:


    Der Sparer bekommt vom Bund eine Versicherung. Diese Versicherung deckt die Spareinlagen ab.
    Wenn jetzt der Versicherungsfall eintritt, muss der Bund als "Versicherer" leisten.
    Aber womit leistet er denn? Mit nichts anderem als dem durch z. B. mittels Steuern eingenommenen Geld des Sparers.


    Wozu braucht der Sparer dann aber eine Versicherung, wenn er die Zeche am Ende in jedem Fall selbst zahlen muss? :thumbdown:
    Auf eine solche Versicherung zu vertrauen wäre nur eines: Selbstbetrug.


    Gruß
    Joyson

    "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag in Berlin. "Auch dafür steht die Bundesregierung ein." Die Garantien soll eine Summe von 568 Mrd. Euro umfassen.


    Das sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), dem "Handelsblatt".

    Heute kamen in der ARD sowohl Michi Glos (bei Anne Will) als auch Peer Steinbrück (Tagesthemen) zu Wort:
    Einhelliger Tenor von beiden sinngemäß (unabhängig voneinander): Die Äußerung von Merkel ist eine politische Kundgabe.


    Dies ist also bis dato in keinster Weise eine rechtlich verbindliche Willenserklärung.
    Wenn die also damit sowas meinen wie die Wahlversprechen vor Wahlen :boese: , dann soll das eine ad-hoc-Beruhigungspille sein, nicht mehr und nicht weniger... :evil:


    Heute wird der Masse ein Alternative geboten?! :P


    RTL Heute 22.25 Spiegel-TV.: Run auf Gold

    RTL bewies heute Abend ebenfalls: einen Gold-Run gibt's so noch lang nicht.
    Wenn in dem 7minütigen Beitrag beim Zusehen was hängen geblieben ist, dann zweierlei:
    1. Das Rheingold existiert - man kann im Breisgau im Rhein nach Gold schürfen
    2. Der Wert des Goldschmucks ist so gestiegen, dass man es ja jetzt gern in Fiat umtauschen kann.


    Zum Abschluss natürlich noch ein Statement, dass der Goldpreis ja gefallen ist.... Das impliziert beim unbedarften Zuseher sicher wieder, dass Gold ja ein unsicheres Investment ist... :thumbup:


    Gruß
    Joyson


    (...) Sarko plant für die Neuordnung des Welfinanzzsystems eine Anbindung an Gold, man sei sich da einig 8)


    Ich hab das mit dem verlinken nicht so drauf, steht in der FTD.


    Zitat

    aus der FTD:
    In den kommenden Wochen oder Monaten solle es einen "Gipfel der am meisten betroffenen Staaten zur Neugründung des Weltfinanzsystems" geben, sagte Sarkozy. "Wir sind alle darin einig»" Deutsche wie Franzosen, EU-Kommission wie EZB. Er wolle eine Neugründung des Systems wie einst auf der Konferenz von Bretton Woods, bei der 1944 ein Währungssystem mit festen Wechselkursen und Goldbindung beschlossen worden war. Quelle

    Gruß
    Joyson

    Hallo,


    Da der Vatikan Europa zurückerobern will mein TIPP:
    Seehofer Parteichef und bayr. Ministerpräsident. Bundesminister Söder :D ;)


    Nicht zu vergessen: Einen Personenkult um sich herum aufzubauen so wie FJS, das wäre dem Södi auch noch zuzutrauen... :thumbup:


    Gruß
    Joyson

    Zitat

    von Allesklar:


    Parteichef Huber und seine Sekretärin sind schon weg, Beckstein ist eine Frage der Zeit.


    Treffende Analyse von gestern Nachmittag, alles klar!


    Und die Frage der Zeit hat sich in Sachen Beckstein auch geklärt. Einer neuen Regierung wird er laut heutiger Pressekonferenz nicht mehr voranstehen.


    Wie kommst du aber eigentlich auf die hohe Wahrscheinlichkeit einer Monarchie? Gibts dann Kini Horst I. von Seehofer? :D

    Zitat


    Überweisungsaufträge sind innerhalb von drei Tagen auszuführen, sonst wird ein Verzugszins fällig. Verschwindet Geld auf dem Weg, muss die Bank haften.
    Allerdings müssen Kunden bei Inlandsüberweisungen zu anderen Kreditinstituten mitunter noch einen vierten Wartetag in Kauf nehmen. Der Gesetzgeber hat der Empfängerbank nämlich einen weiteren Tag zum Weiterleiten des Geldes aufs Kundenkonto zugestanden.
    Quelle


    Das heißt im Ergebnis: Normalerweise dauert eine Überweisung an eine institutsfremde Bank maximal 3 Bankwerktage.
    Sa. und So. werden dabei nicht mitgerechnet.

    Schon gut, would be..... :tired:


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    Erst Masu's Avatar, jetzt das hier... Überall nur noch Douglas. :P


    Da können wir den Thread ja gleich ändern in "Gold und Silber ... come in and find out!" :thumbup:

    Die Insolvenz der Lehman-Brothers bringt deutschen Banken nochmal Millionen-Verluste.


    Wie schon coolhand schreibt und eingangs dargestellt, kommen die Einschläge näher.


    Auch die Genossenschaftsbanken sind - entgegen früherer Behauptungen?! - mit "im Boot".
    Laut Handelsblatt sollen auch die Genossenschaftsbanken Lehman-Papiere in einem Volumen
    von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro besitzen. 8|


    Zwischen 500 und 700 Millionen sollen davon auf die rund 1 230 Volks- und Raiffeisenbanken und
    andere genossenschaftlich organisierte Kreditinstitute entfallen, etwa 300 Millionen Euro zusätzlich
    auf das Frankfurter Spitzeninstitut DZ Bank und ihre Töchter, so das Handelsblatt in der aktuellen
    Online-Ausgabe.


    "Fast alle deutschen Finanzunternehmen haben Papiere von Lehman-Brothers in ihren Depots.
    Die meisten Banken haben das Volumen dieser Papiere bisher nicht oder nur grob beziffert."


    Das nenn' ich doch mal eine gelungene Buchführung... :boese:


    Mein Vorschlag: Wenn man schon Gold und Goldforderungen gemeinsam bilanzieren kann,
    warum dann nicht auch Forderungen und notleidende Forderungen und ausfallende Forderungen
    und abgeschriebene Forderungen etc. zusammenfassen. Dann bleibts hübsch übersichtlich
    und alles ist gut. :D

    Wer solche Schwachmaten an der Spitze des Systems hat, braucht sich nicht wundern, wenn man in eine Krise schlittert...


    Diese pöhse pöhse Finanzkrise aus Amiland ist doch für Otto-Blindzeitungsleser genau der richtige Buhmann, wenn jetzt nach "Jahren" des Aufschwungs (wenn auch keiner weiß, wo er gewesen sein soll) es dummerweise wieder einmal zu einer Rezession kommen wird. Und dass es dadurch neue Arbeitslose geben wird, dafür kann dann unsere allseits geliebte und kompetente Kanzlerin nun wirklich nichts... :whistling:


    *Ironiemodus off*

    (...) Nur, bei diesen Cross-Border-Leasing-Geschäften ist uns das erst gar nicht möglich, weil diese Verträge nicht vorliegen. Die Verträge werden uns in einer Zusammenfassung, einer sehr schmächtigen Zusammenfassung, vorgestellt von nur einem amerikanischen Anwaltsbüro, das sich darauf spezialisiert hat."

    Drum merke: Wer die Verträge gestaltet und erstellt ist sowieso am längeren Hebel. Denn dann kann der Gegenpart meist nur noch an Details feilen, aber das Grobkonzept ist festzementiert.


    Im übrigen ist diese mangelnde Kenntnis (von Kompetenz sprechen wir an dieser Stelle lieber mal gar nicht) auf allen politischen Ebenen gängige Praxis.
    Schaut euch doch nur mal an, was unsere MdB's über den Lissabon-Vertrag wussten und wissen, den sie (die meisten) ja immerhin im Parlament abgenickt haben. :evil: