Zitiert aus der heute erhaltenen Steuer-Info der IHK-Siegen:
Keine Mehrwertsteuerreform bis zur Bundesttagswahl
Koalitionsvertrag sah Reform vor
Reform abgesagt
Hintergrund
Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 hatten sich Union und FDP die
Überprüfung des inzwischen kaum noch durchschaubaren Katalogs der
ermäßigt zu besteuernden Waren und Dienstleistungen auf die Fahnen
geschrieben. Die dazu einberufene Kommission verschob anbe-raumte
Treffen jedoch immer wieder; letztlich ist sie bis heute nicht
zusammengetreten.
Nach Gerüchten, der ermäßigte Steuersatz solle zur
Haushaltskonsoli-dierung abgeschafft werden, teilte die Bundesregierung
Anfang Januar 2013 nun mit, dass es in dieser Legislaturperiode keine
Initiative in Sachen Mehrwertsteuer geben werde. Damit ist die
angekündigte Re-form der Ausnahmen vom Regelsteuersatz bis zur
Bundestagswahl im September 2013 vom Tisch.
Bei der Umsatzsteuer gibt es eine Vielzahl von Sachverhalten, bei de-nen
statt des Regelsteuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuer-satz
von 7 Prozent anzuwenden ist. Dies führt häufig zu
Abgrenzungs-schwierigkeiten, einer oftmals nicht nachvollziehbaren
Differenzierung vergleichbarer Produkte und erheblichen
Befolgungskosten. Eingeführt wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz 1968
mit dem Ziel, das Exis-tenzminimum zu schonen. Insgesamt umfasst die
Liste ermäßigt zu besteuernder Waren und Dienstleistungen rund 50 Punkte
mit teilweise vielen weiteren Unterpunkten.
Fazit: Die Überarbeitung der Ausnahmeregelungen beim Mehrwertsteu-ersatz
wird wohl noch weiter auf sich warten lassen. Auf politischer Ebene ist
es ein heißes Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte.
Wegen fehlender Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat hatte auch das
Bundesfinanzministerium die Hoffnung auf eine grund-legende Reform schon
vor Monaten aufgegeben. (Ng)