Beiträge von Bembelpetzer

    Kleine und mittelgroße Fächer waren schon immer knapp bis gar nicht verfügbar. Teilweise hat es den Anschein, dass diese in der Familie vererbt werden.
    Einige haben auch mehr wie nur ein Fach, da es manchmal günstiger ist als ein großes Fach, oder weil der Inhalt getrennt sein soll.
    Viele verwahren darin auch nur Urkunden jedweder Art.

    Ich würde das ganze nicht so hoch spielen und möchte noch mal auf mein Posting vom 21.07. verweisen:
    Die meisten Automaten haben gerade mal drei Geldfächer. Wenn Ihr sagt, dass Ihr 5-EUR-Scheine bekommen habt, dann ist der größte Schein im Automaten meist ein 20er.
    Was passiert nun, wenn man bei einer Dorffiliale die Freitags um 13 Uhr schließt, am Sonntagabend versucht, nach dem alle Ihr Gehalt übers WE abgeholt haben, Geld abzuheben? Man bekommt nur noch kleine bis gar keine Scheine. :D

    Es handelt sich dabei um ein Stück Blech.
    In den 90ern kamen zu Silvester/Neujahr massenhaft kleine Glücksschweinchen aus Messing auf den Markt, in dessen Rücken ein messingfarbenes 1-Pfennigstück steckte. Meine Eltern haben so eines noch in der Vitrine stehen. Diese "Münzen" waren nie Zahlungsmittel, sind aber trotzdem teilweise in Umlauf geraten.
    Das Schweinchen sah ungefähr so aus wie auf dem beiliegenden Bild.

    Zitat

    Original von anton_66


    schuldscheine ist das nicht kredit ?(
    und wer nimmt die nach der banken pleite
    ich würde dan bescheit sagen und dir welche zukommen lassen
    bitte bm mit adresse an mich zahle auch prämie


    Der größe Batzen an Schuldscheinen wird zwischen zwei Kontrahenten abgesprochen. Die Banken machen dann nur noch die Securitisation (im nachhinein) und nehmen Depot- und Abwicklungsgebühren, aber diesen Part kann man auch etwas teurer effektiv via Notar machen.

    Zitat

    Original von anton_66
    ?(


    aber wie ohne kredit ohne banken ?(


    Schuldscheine kann (fast) jeder ausgeben, jeden Tag geschieht das in Mrd-Höhe

    Zitat

    Original von mesodor39
    Statt 17 Mrd. sind es nun 65 Mrd bei der Sachsen-LB:


    17 Mrd war der kurzfristige Kredit und 65 Mrd ist das Engagement
    Für mich sind das (derzeit noch) zwei unterschiedliche Sachen.

    Zitat

    Original von GOLD_Baron


    Es wird sehr viel um den heißen Brei geredet.
    Mehr konkrete Antworten würden mich eher freuen! :)


    - Du behälst das Auslieferungsrecht an den Werten in Deinem Depot (bei Banken gibt es nur die Depotform ???)
    - Als Nachweis gilt Dein Depotauszug. Aufträge werden nach wie vor angenommen, aber die Schnelligkeit der Ausführung könnte evtl. ein Problem werden.

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    Original von Fundistephan82
    Weiss jemand genaueres über den Wahrheitsgehalt dieser Meldung von Eichelburg?
    Er spricht davon, dass dieses Limit bei einer gewissen Bank in Brisbane sein soll. Aber darüber, ob dieses Limit bei allen Banken in ganz Australien sein soll, spricht er nicht.
    Hat wer einen Link, wo diese Meldung von seriösen Medien bestätigt wird??


    gucks du hier, ist was ganz normales...
    http://www.goldseitenforum.de/thread.php?threadid=6259


    ( ...hat aber nichts mit Informationen und Vermutungen zu Gold und Silber zu tun ;) )

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    Original von py-ro
    Hm, ich hatte schon seit Wochen keine Münzbarren mehr bei Argentarius gesehen!? ?( Dachte schon, er führt die gar nicht mehr...


    In der Alchemie steht Gold für die Sonne und Silber für den Mond.
    Wenn ich sehe, dass um 01:30 Cooks vorrätigwaren und um 08:00 nicht mehr... vielleicht kann man das "Mondmetall" nur nachts kaufen... ;) :D :D

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    Original von Don Salieri


    Ich habe einige ausländische Aktien; diese werden per Wertpapierrechnung verwahrt. Wenn meine Depotbank (comdirect) plötzlich insolvent sein sollte, gehen meine Aktien dann in die Konkursmasse, oder sind dies Sondervermögen, und somit geschützt?


    Dein "schuldrechtlicher Anspruch auf Lieferung von Wertpapieren der selben Art und Zahl" an diesen Beständen sorgt dafür, dass Du vorrangig bedient wirst. Deine Rechte gehen vor den Rechten der anderen Gläubiger.


    Auch sollte Deine Depotbank von der Lagerstelle (Drittbank) eine sogenante Dreipunkteerklärung für deren Depot bei denen eingeholt haben. Mit diesem Dokument erklärt die Lagerstelle Deiner Depotbank gegenüber, dass sie anerkennt,
    - dass es sich um ein Depot handelt, in dem Kundenbestände und keine Eigenhandelsbestände verwahrt werden,
    - dass sie keine Pfand-, Zurückbehaltungs- und Veräußerungsrechte gelten macht im Zweifel der Zahlungsunfähigkeit o.ä. Deiner Depotbank,
    - dass sie die Papiere selbst und innerhalb der Grenzen des jeweiligen Landes verwahrt.

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    Original von Pauli
    ... Übrigens hat der Mensch in der Rechtsabteilung meiner Bank gemeint, ich sei der Erste, der das in all den Jahren wissen wollte. ...


    Bitte nicht persönlich nehmen, aber soweit mir das bekannt ist, sollte das doch alles in den AGB zur Depotverwahrung (bzw. die Verwahrart auf dem Depotauszug) stehen, oder? Aber wer ließt sich das schon alles genaustens durch? Ich habe Sie mir ehrlich gesagt auch nicht so richtig angeschaut.

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    Original von Pauli
    ... Die Anleger behalten Eigentum und Besitz an diesen Titeln. ...


    Das ist so nicht ganz richtig. Generell gilt...


    Depotverwahrung über Streifband oder Girosammel:
    - Depotbank hat den Besitz an den Titeln
    - Depotinhaber hat das Eigentum an den Titeln


    Depotverwahrung über Wertpapierrechnung:
    - Eine Drittbank hat den Besitz an den Titeln
    - Depotbank hat das Eigentum an den Titeln
    - Depotinhaber hat eine Schludrechtliche Forderung gegenüber der Depotbank


    Dies ist der Standard, daneben gibt es natürlich noch jede Menge Verpfändungsmöglichkeiten z.B. als Sicherheiten für einen Geldkredit oder für einen Lombard-Kredit.