ZitatOriginal von Meta
...so nimmt man sich das Recht die AGB jederzeit zu ändern. Das kann man dann gerne interpretieren wie man möchte...
Welche AGBs haben denn keine Änderungsklausel oder eine Einschränkung wie lange sie Gültigkeit haben???
Außerdem sind das wahrscheinlich die "allgemeinen" AGBs, also die für die Geschäftsbeziehung ansich, und nicht die eines Kreditvertrages.
Auf einen Festzinssatz in einem Kreditvertrag hat das erstmal keine Auswirkungen. Hier gilt das Kleingedruckte im Vertrag und ich glaube nicht, dass da drin steht, dass die Bank einseitig den Zins doch variabel anpassen kann, dann wäre es ja ein Kreditvertrag mit variablen Zins.
Aber die Bank hat meist das Recht (wie auch der Kunde), unter bestimmten Vorraussetzungen, einen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen...