Beiträge von Bembelpetzer

    Langfristig werden sich Euroland-Anleihen oder EU-Anleihen wohl nicht vermeiden lassen.


    Und wenn es soweit kommt, dann könnte ich es nur unter den Bedingungen akzeptieren, dass
    1. sie analog den Bund-Länderanleihen teilschuldnerisch emittiert werden
    2. sie vorrangig zu nationalen Anleihen bedient werden müssen
    3. das Gesamtvolumen auf einen niedrigen Prozentwert des europäische BIP begrenzt wird
    4. das Geld zum Wohle gesamteuropäischer Zwecke eingesetzt wird, und hierfür jeder nationale Finanzminister/Regierungschef seinen Teil freigeben muss


    Dadurch hat Deutschand zumindest zu einem Teil die Hand drauf, haftet nicht voll und die nationalen Anleihen von Ländern geringerer Bonität spüren den Credit Spread.

    https://www.bundesbank.de/Reda…4_10_goldausstellung.html


    Bundesbank eröffnet Ausstellung "Gold. Schätze in der Deutschen Bundesbank"


    Die Deutsche Bundesbank eröffnet in ihrem Geldmuseum eine Sonderausstellung zum Thema Gold. "In der Ausstellung ‚Gold. Schätze in der Deutschen Bundesbank‘ zeigt die Notenbank erstmals verschiedene Goldbarren der breiten Öffentlichkeit", sagte Vorstandsmitglied Carl-Ludwig Thiele anlässlich der Eröffnung.


    Für die Ausstellung wurden repräsentative Barren aus dem Bundesbank-Tresor ausgewählt. Die Auswahl reiche vom ältesten bis zu den jüngsten Goldbarren und ermögliche einen außergewöhnlichen Einblick, der sonst aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei, so Thiele. Die Ausstellung zeigt zudem bedeutsame Raritäten aus der numismatischen Sammlung der Bundesbank, vom Solidus über die Dukaten bis hin zu den Goldmünzen der Gegenwart. Die historische Bedeutung von Gold als Zahlungsmittel, die Eigenschaften des Edelmetalls, dessen weltweites Vorkommen, die Gewinnung und Weiterverarbeitung werden in der Ausstellung ebenso dargestellt wie die Hilfsmittel zur Echtheitserkennung der Goldbarren aus dem täglichen Einsatz in der Bundesbank.


    "Die Sonderausstellung rundet die Transparenzoffensive der Bundesbank zum Gold ab. Gleichzeitig setzt sie das Thema Gold in einen weiteren Rahmen", sagte Thiele. Ziel sei es, Besucher umfassend über das Gold und die deutschen Goldreserven zu informieren.


    Die Ausstellung dauert vom 11. April 2018 bis zum 30. September 2018 und kann während der Öffnungszeiten des Geldmuseums von Montag bis Freitag sowie Sonntag von 9:00 bis 17:00 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei. Das Museum ist barrierefrei.





    https://www.bundesbank.de/Reda…ur_sonderausstellung.html


    Führungen zur Sonderausstellung
    Zu unserer neuen Sonderausstellung bieten wir offene Führungen für Jedermann an. Treffpunkt ist jeweils die Infotheke im Foyer des Geldmuseums.


    Diese Führungen finden an folgenden Terminen statt:
    Datum Uhrzeit
    Mo, 14.04. 11:00 Uhr
    Fr, 20.04. 15:30 Uhr
    Di, 24.04. 15:00 Uhr
    Fr, 27.04. 11:00 Uhr
    Mo, 30.04. 11:00 Uhr
    Di, 08.05. 15:00 Uhr
    Fr, 11.05. 15:00 Uhr
    Di, 15.05. 11:00 Uhr
    Fr, 18.05. 15:00 Uhr
    Do, 24.05. 15:00 Uhr
    Di, 29.05. 11:00 Uhr
    Fr, 01.06. 15:00 Uhr
    Mo, 04.06. 11:30 Uhr
    Do, 07.06. 15:00 Uhr
    Di, 12.06. 11:30 Uhr
    Do, 14.06. 15:00 Uhr
    Di, 19.06. 11:00 Uhr
    Fr, 22.06. 15:00 Uhr


    Adresse
    Geldmuseum der Deutschen Bundesbank
    Wilhelm-Epstein-Straße 14
    60431 Frankfurt am Main


    Kontakt
    Geldmuseum
    069 9566-3073
    E-Mail

    Nach den BFH-Urteilen von 2015, dass Gewinne nach einem Jahr nicht steuerbar sind, nun ein weiteres BFH-Urteil, dass auch die Auslieferung innerhalb der Jahresfrist nicht steuerbar ist:


    https://www.rechtslupe.de/steu…3A+Rechtslupe+(Rechtslupe)


    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen – und ihre Einlösung
    15. März 2018 | Einkommensteuer (privat)


    Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, unterliegt nicht der Einkommensteuer.


    Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere. Diese gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu handeln. Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche war die Inhaberschuldverschreibung jederzeit durch physisch eingelagertes Gold zu mindestens 95 % gedeckt.


    In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erwarben die Anleger Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und ließen sich das verbriefte Gold innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb physisch aushändigen. Das Finanzamt besteuerte die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.


    Die dagegen erhobene Klage war vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht erfolgreich1. Der BFH bestätigte dieses Urteil und wies die dagegen gerichtete Revision des Finanzamtes als unbegründet zurück.


    Nach dem Urteil des BFH haben die Anleger durch die innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfolgte Einlösung mit Auslieferung des physischen Goldes keine Veräußerung i.S. des § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwirklicht. Es fehlt an der entgeltlichen Übertragung der angeschafften Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, weil die Anleger lediglich ihren verbrieften Anspruch auf Lieferung des Goldes eingelöst und gegen Rückgabe der Inhaberschuldverschreibungen ihr Gold empfangen haben. Hierdurch habe sich ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gesteigert, da sie auch danach das Risiko eines fallenden Goldpreises trugen. Das ausgelieferte Gold befand sich im Eigentum der Anleger und wurde in ihrem Bankdepot verwahrt. Eine Veräußerung des gelieferten Goldes habe nicht stattgefunden. Die zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung physischen Goldes eingetretenen Wertsteigerungen führten auch nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen, da die Schuldverschreibungen keine Kapitalforderungen verbrieften, sondern Ansprüche auf die Lieferung physischen Goldes.
    [...]

    Ihr glaubt auch dass der Osterhase gefärbte Eier legt.


    cu DL....so blöd und gutgläugig wie hier einige Unterwegs sind.....einfach geil


    Natürlich nicht ...


    §5 Abs. (1) Der Einleger hat im Entschädigungsfall gegen das Einlagensicherungssystem, dem das CRR-Kreditinstitut angehört, einen Anspruch auf Entschädigung [...]
    §9 Abs. (2) Für Streitigkeiten über Grund und Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Zivilrechtsweg gegeben.


    ... und das Einlagensicherungssystem ist gefüllt bis oben hin mit tollen bunten werthaltigen Eiern ;)

    Woher hast Du denn diese Information? Quelle?
    Ich konnte dazu nur
    folgendes finden.

    "Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Jedes Land hat jedoch eigene Sicherungssysteme für den Fall einer Bankenpleite."


    Dann frag Ihn doch mal bitte, ob er das irgendwie belegen kann.

    Ich habe mal nach dem dazugehörigen Gesetz gesucht und würde verstehen pro Kunde und Bank


    EinSiG - Einlagensicherungsgesetz
    https://www.gesetze-im-interne…JNR078610015BJNE000100000
    [...]
    Teil 2 - Entschädigung der Einleger
    Kapitel 1 - Entschädigungsanspruch
    [...]
    § 7 Umfang und Berechnung des Entschädigungsanspruchs
    (1) Der Entschädigungsanspruch des Einlegers richtet sich nach dem Umfang seiner entschädigungsfähigen Einlagen und ist der Höhe nach auf die Deckungssumme nach § 8 begrenzt.
    [...]
    (3) Die Deckungssumme nach § 8 bezieht sich auf die Gesamtforderung des Einlegers gegen das CRR-Kreditinstitut
    [...]
    § 8 Deckungssumme
    (1) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungssumme).

    ist ja eingeschlafen hier...


    Weiß nicht ob es jemand aufgefallen ist, aber Griechenland, quasi immer noch pleite, kann sich für 3,68% für 10jährige Staatsanleihen und 1,43% für 2jährige günstig verschulden...


    Naja, ist ja nichts Neues, war ja schon das dritte Mal, dass Griechenland den Kapitalmarkt testet:
    1. Apr 2014: 3 MrdEUR, Emissionsrendite 4,750%, Laufzeit 5 Jahre, Nachfrage 20 MrdEUR
    2. Jul 2017: 3 MrdEUR, Emissionsrendite 4,625%, Laufzeit 5 Jahre, Nachfrage 6,5 MrdEUR
    3. Feb 2018: 3 MrdEUR, Emissionsrendite 3,500%, Laufzeit 7 Jahre, Nachfrage 7 MrdEUR


    Die 3,68% ist lediglich eine rechnerische Rendite für 10jährige Anleihen, aber dafür wurde nichts platziert.


    Griechenland muss sich mittlefristig in etwa für 18 MrdEUR am Kapitalmarkt refinanzieren können, um finanziell unabhängiger von der EU zu werden.

    @Nebelparder
    Ja, dass sind die von mir oben angesprochenen Tick-Size.


    Einen Einstieg in die allgemeine Regelung findet man hier (auf deutsch):
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32017R0588&from=EN
    inkl. einer Matrix am Ende mit den von der ESMA vorgeschlagenen Liquiditäts- und Preisbandbreiten


    Die einzelnen europäischen Börsen haben jeweils eigene leicht abweichende Tabellen und die sollten theoretisch im Internet auf den Börsenseiten unter den Handelsparametern zu finden sein.

    Auf der Kreditseite heißen die Regelwerke Wohnimmobilienkreditrichtlinie und AnaCredit.
    Zu diesen gab es hier im Forum auch schon einige Posts.

    Du nimmst Bezug auf die Deutschen Wirtschaftsnachrichten und postest einen Link zu DasInvestment von 2014???


    Bzgl. MiFID II solltest Du ausreichend Lesestoff von Deiner Depotbank bekommen haben. Hast Du diese Unterlagen gelesen?
    In erster Linie geht es um Anlageberatung. Wer sich bzgl. seiner Anlagen nicht beraten lässt, für den ist MiFID II nur indirekt relevant. Ich habe noch keine Auswirkungen feststellen können, außer, dass ich die veränderte Tick-Size bei der Aufgabe von Limit-Order zu berücksichtigen habe.
    Hier ein paar gut lesbare und kompakte Erstinformation zu diesem Thema.
    https://bankenverband.de/newsr…-dem-312018-mit-mifid-ii/
    https://bankenverband.de/facht…mifid-ii-was-andert-sich/
    Ansonsten ist das Netz seit Monaten voll von detaillierteren Informationen.


    Viel mehr Einfluss auf Privatanleger als MiFID II / MiFIR (ab 03.01.2018) sollten die Auswirkungen des "Investmentsteuerreformgesetz" (InvStRefG) (ab 01.01.2018) und die "Payment Service Directive 2" ( PSD2 ) (ab 13.01.2018) haben. Auch zu diesen Themen solltest Du ausreichend Informationen von Deiner Bank bekommen haben.