Beiträge von Bembelpetzer

    Es reicht meiner Ansicht nach nicht, die Grundschuldbestellungsurkunde und das abstrakte Schuldversprechen von der Bank im Original zurückzuholen und den Tilgungsnachweis aufzubewahren. Denn im Grundbuch steht der Notar mit seiner Urkundenrolle drin. Dort liegen die Unterlagen nochmal und irgendein Schlitzohr wird es schaffen daraus einen Beutezug gegen den Grundschuldner zu konstruieren. Daher auf jeden Fall beim Notar löschen oder umschreiben lassen!

    Danke, wieder was gelernt!


    Und Danke alibaba, hatte ich vergessen...
    Neben Wohnungsrecht auch immer ein Nießbrauchrecht auf sich selbst eintragen lassen, siehe hier Thread Haus/Grundschuld ab Post #68 ff.

    Hermes 12 #1928 und #1930 , 100% d'accord und passt zu meinem Post #1920


    Es ist immer das Eine, was moralisch logisch ist und einem der Gläubiger/Bank erzählt, und zum Anderen, wie es rein rechtlich aussieht.


    Und als Ergänzung zu #1923 von Silberfalke
    "Ob die Bank noch Forderungen gegen Dich geltend machen kann, hat mit dem Bestand der Grundschuld grds. nichts zu tun. Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, d.h. sie besteht auch nach Rückzahlung des Darlehens fort." Richtig
    "Falls die Bank jedoch vollstrecken will, kann man die Rückzahlung als Einrede zum Sicherungsvertrag (Sicherungabrede) gelten machen. § 775 ZPO, als Urkunde dient die übersandte Löschungsbewilligung." auch richtig, aber...


    ... wie schon angemerkt - ich kann es nicht oft genug wiederholen - die Löschungsbewilligung (mit oder ohne Löschung im Grundbuch) ist das eine, aber die Bank hat ja noch zusätzlich das abstrakte Schuldanerkenntnis mit der sofortigen Zwangsvollstreckungsunterwerfung (meist als Teil der Grundschuldbestellungsurkunde, statt separaten Vertrag). D.h. auch ohne Grundschuld hat kann die Bank theoretisch das Gesamtvermögen (also inkl. Immobilie) verwerten. Die Bank hat sich in der Regel doppelt abgesichert, einmal durch Grundbuch und einmal über das abstrakte Schuldanerkenntnis mit sofoertiger Zwangssvollstreckungsunterwerfung.


    Klar, geht es hier um ein Extremszenario, aber im Fall der Fälle möchte ich nicht gegen die Uhr agieren müssen und gerichtlich gegen die Bank vorgehen müssen. Bis dahin ist das Häuschen zweimal versteigert. Hieraus können sich auch noch zusätzlich ganz schnell Schwierigkeiten mit anderen Vertragpartnern ergeben. D.h. man kämpft dann an mehreren Fronten gleichzeitig.
    Ich meine, wer sich mit EM, Lebensmittel & Co. auf ein Extremszenario vorbereitet, der sollte hier nicht sehenden Auges eine Flanke offen lassen.

    Wenn man keine Umschreibung der Grundschuld im Grundbuch vornimmt, wird es keine echte Eigentümergrundschuld. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, d.h. was da drinnen steht stimmt erstmal und braucht von niemanden bezweifelt werden.


    Die Formulierung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld lautet in etwa immer so...
    Zweihunderfünfzigtausend Euro
    Grundschuld für Superbank AG, Kleverstadt; 12% Zinsen jährlich plus 8% Nebenkosten; sofort vollstreckbar nach §XYZ; gemäß Bewilligung vom 01.07.2000; eingetragen am ... von Notar ...


    Laut Grundbuch darf die Superbank also sofort 250.000 nebst Zinsen von 12% seit dem 01.07.2000 plus 8% Nebenkosten jederzeit ohne "Prozess" aus dem Grundstück vollstrecken (durch Zwangsversteigerung). Im Fall der Fälle musst Du erstmal unter Zeitdruck beweisen, dass das Grundbuch nicht mehr aktuell ist, du von der Bank die Löschungsbewilligung hast (die du nicht verwendet hast), sowie das Original der dazugehörigen Bestellungsurkunde mit der sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung (und dem abstrakten Schuldanerkenntnis).


    Wenn Du meinst, dass es soweit nie kommen wird und Du im Fall der Fälle schneller Dein Recht in einem Prozess durchsetzen kannst, als die Bank ohne Prozess die Zwangsvollstreckung, dann kannst Du alles so lassen wie Du willst.


    Mit der Löschungsbewilligung kannst Du die Grundschuld löschen lassen, oder auf Dich umschreiben lassen (=Eigentümergrundschuld). Beides sollte gleich viel kosten. Im zweiten Fall jedoch, besetzt Du den ersten Rang. Wenn Dir einer eine Zwangsgrundschuld reindrückt gehst Du erst mal vor, möchtest Du aber erneut das Grundstück belasten oder verkaufen, musst Du zu erneuten Kosten die Eigentümergrundschuld löschen lassen.

    Wir sind eben dabei, ein Haus auf unseren Sohn zu überschreiben.
    Die Grundschuld lassen wir stehen, diese geht automatisch auf unseren Sohn über. Dann kann er damit machen, was er will.

    Ist er als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch eingetragen???

    Aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus die eingetragene Grundschuld zu reduzieren folgt einer gewissen Logik - sofern da die Bank mitspielt.


    Das Löschen/Reduzieren einer Grundschuld ist aber immer nur die eine Hälfte. Du hast Deiner Bank gegenüber bestimmt ebenso ein abstraktes Schuldversprechen (du haftest mit Deinem Komplettvermögen - nicht nur mit der Immo - für alle Verbindlichkeiten - also Immo haftet umgekehrt auch für den Dispo) und eine sofortige Vollstreckungsunterwerfung (können ohne langwierige Erwirkung eines gerichtlichen Titels über Dein Gesamtvermögen vollstrecken) gegeben. Schau mal in Deine Unterlagen.


    Angehängt noch zwei pdf zur Abrundung des Bildes.


    Der Themenkomplex wurde auch hier schon mal mehr oder weniger aufgegriffen. Habe mir nicht alles nochmal durchgelesen, aber vielleicht findest Du da noch weitere Hinweise zur Unterstützung für Deine Entscheidung.
    Haus / Grundschuld
    Gold oder Immo? (> Post #1800)

    Kurze Info für die Sparda-Genossen unter uns: Erstmals seit Jahrzehnten plant die Sparda-Bank die Dividende zu reduzieren. Statt der üblichen 5,6% wird der Vorstand in der Vertreterversammlung eine Bardividende von 3,5% vorschlagen. Grund seien die "erodierten Erträge durch das Niedrigzinsumfeld".

    Welch reißerischer Artikel von Herrn Wolf ("Er arbeitete in diversen Berufen, u.a. als Journalist, Dolmetscher und Drehbuchautor.")


    Ich möchte nichts beschönigen, aber "Fast unbemerkt" ist relativ. Ab Ende November bis Mitte und Ende Dezember war das in mehreren Mainstream-Medien ein Thema ... aber halt nicht die Topmeldung in der Tagesschau oder den RTL-II-News. Im Netz sind heute noch Artikel aus Welt, FAZ und Co. aus dieser Zeit zu finden.


    In Italien hat kein Sparer Geld verloren. "Lediglich" Halter von Nachranganleihen (teilweise mit "attraktiven" Kupons) und ggf. Aktionäre haben sich verzockt. Besonders wird hier immer auf die Banco Etruria verwiesen, aber diese Bank wurde bereits Anfang 2015 schon offiziell unter Zwangsverwaltung gestellt und gestützt, da sie damals schon pleite war. Generell waren alle vier kleinen Regionalbanken seit Jahren sehr wackelig. Sorry, aber von solchen Banken zeichnet/kauft man einfach keine Nachranganleihen, auch wenn da ein super Kupon drauf steht, teilweise bis 7% (warum wohl? ).


    In Portugal mussten ebenfalls keine Spareinlagen dran glauben. Hier wurden ausschließlich institutionelle Anleger die Nachranganleihen hielten direkt zur Kasse gebeten.

    Einzelstücke oder Gesamtwert?

    Gesamtwert, wobei die Wertbestimmung erstmal allein dem Deklarationspflichtigen obliegt. Und was ist für einen Deklarationspflichtigen ein wertvoller Gegenstand und was nicht???


    Bei einer Goldkette oder Gemälde hat man da wohl noch etwas Gestaltungsspielraum, bei gängigen Edelmetallmünzen wird dieser dann wohl etwas enger, wenn man nicht in Erklärungsnot kommen möchte.
    Aber Angaben dazu, wie ein Deklarationspflichtiger genau zu bewerten hat, habe ich allerdings nicht gefunden. (Marktwert, Kaufpreis, Niederstwertprinzip, Wechselkurse ...)

    Hat jemand weitere Infos zu etwaigen neuen Gesetzen in Griechenland?

    Soweit ich das mitbekommen habe, müssen nur Bargeldbstände von mehr als 15.000 EUR und wertvolle Gegenstände (precious items) im Wert von über 30.000 EUR pro Haushalt gemeldet werden. Desweiteren gilt die Deklarationspflicht wohl ERSTMAL nur für Politiker und Staatsbedienstete.

    Nun ja, die Händler mussten ja scheinbar freiwillig bei der Studie mitmachen und auch im Nachgang Fragebögen ausfüllen. Wer weiß wer dazu alles nicht bereit war.


    Zumindest wurde hier scheinbar ein großer Kriterienkatalog zu Grunde gelegt und die Studie nicht mal eben in zwei Wochen zusammen gekloppt:


    Bei der Analyse der Anbieter wurden nicht einfach nur Konditionen verglichen. Vielmehr wurden das komplette Angebot unter die Lupe genommen, dazu die Sicherheit des Versandprozesses, die Transparenz des Anbieters sowie die Servicequalität auf unterschiedlichen Kontaktwegen. Der Grund: Vergleichsrechner oder -portale mögen Kosten und Konditionen übersichtlich im Netz zur Verfügung stellen. Was aber stets fehlt und im Zweifel entscheidend sein kann: Wie verhält sich der Anbieter, wenn es Probleme gibt? Wie kulant ist er, wie sicher kann ich dort kaufen? Kann ich im Zweifel einen kompetenten Ansprechpartner erreichen? Wird mir schnell und unbürokratisch geholfen? Nur ein Vergleich, der auch die Sicherheit und den Kundenservice bewertet, ist am Ende wirklich aussagekräftig und eine ordentliche Entscheidungshilfe für den Kunden.
    Eine Umfrage unter den Anbietern bildet die Vergleichsgrundlage. Ergänzt wurde diese durch Mystery Shopping per Telefon, E-Mail und Facebook. Darüber hinaus wurden die Internetseiten und Online-Shops der jeweiligen Händler auf ihre Usability sowie ihren Informationsgehalt untersucht.
    Insgesamt wurden im Erhebungszeitraum von August bis Ende September 2015 etwa 190 Einzelkriterien in 400 Kundenkontakten erhoben und zu den Testkategorien „Konditionen“ (30% Gewichtung), „Produktpalette“ (20%), „Sicherheit/Transparenz“ (30 %) sowie Service (20%) aggregiert.


    Im Reiter "Ergebnisse" sind ja auch Einzelergebnisse aufgeführt, welche eine differenziertere Betrachtung zulassen.
    http://www.dk-institut.de/eige…bester-goldhaendler-2015/

    http://www.faz.net/aktuell/fin…dArticle=true#pageIndex_2


    FAZ: Selbst ein Sparbuch ist nicht sicher
    Deutsche Sparer sollen bald für alle Sparer Europas haften. Dabei reicht schon die deutsche Einlagensicherung nicht besonders weit.


    [...]
    So kann man auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen, wie viel Geld die privaten Banken in ihrer Entschädigungseinrichtung Ende 2014 angespart hatte: 1,1 Milliarden Euro. Mittlerweile dürfte es mehr sein. Die Sparkassen und Landesbanken sollen 1,6 Milliarden Euro haben. Die öffentlichen Banken hatten Ende 2014 65 Millionen Euro.
    Wenn man überlegt, wie viel Geld die Sparer bei Deutschlands Banken liegen haben, dann sind diese Summen klein. Die Europäische Kommission hat ausgerechnet, dass im Jahr 2011 in allen Töpfen der deutschen Banken zur Absicherung der Sparer bis 100.000 Euro rund 3 Milliarden Euro lagen. Dieses Geld sicherte aber Spargelder in Höhe von 1,5 Billionen Euro ab. In den Fonds lagen also gerade einmal 0,2 Prozent der gesicherten Spargelder.
    [...]

    http://www.bundesbank.de/Redak…2015/2015_11_25_buch.html


    Anbei ein Auszug aus dem Redebeitrag der Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Claudia M. Buch anlässlich der Vorstellung des Finanzstabilitätsbericht 2015 der Deutschen Bundesbank


    "[...] Finanzkrisen werden häufig von Übertreibungen auf Immobilienmärkten ausgelöst. Bislang gibt es in Deutschland keine makroprudenziellen Instrumente, die direkt an der Kreditbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner ansetzen. Deshalb hat der Ausschuss für Finanzstabilität der Bundesregierung im Juni dieses Jahres empfohlen, die Rechtsgrundlage für neue Instrumente im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung zu schaffen. Dazu gehören eine Obergrenze für das Kreditvolumen im Verhältnis zum Wert einer Immobilie und eine Begrenzung für den Schuldendienst im Verhältnis zum Einkommen des Immobilienkäufers. Unsere Arbeiten an diesen Instrumenten bedeuten nicht, dass sie in nächster Zeit zum Einsatz kommen werden. Wir müssen aber möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken können. [...]"



    Wie die gewünschten Beleihungsgrenzen und Verschuldungsquoten für Immokäufer ausschauen sollen bleibt vorerst im Dunkeln, aber ich denke, dass dann so mancher Immowunsch für so manchen Immokäufer nicht umsetzbar ist. Für Immoverkäufer bedeutet dies dann tendenziell einen kleineren Abnehmerkreis, was das Preisniveau eher nach unten als nach oben drücken dürfte. Dadurch reduzieren sich auch ggf. die Werte von Bestandsimmobilien, wodurch dann wiederum Beleihungsgrenzen gerissen werden könnten und Verkäufe notwendig werden. Dadurch gibt es dann noch mehr Angebote auf dem Markt und der Preisdruck erhöht sich und dann ...


    Irgendwie erinnernt mich dieses mögliche Szenario einer Spiralbildung an 2006/2007 in den USA ... aber gem. den ersten Worten des Zitats haben wir ja noch keine Übertreibung auf den Immobilienmärkten ;)

    Ich habe zwischen 2005 und 2009 Eigentumswohnungen (nur mit Eigenkapital) aus Zwangsversteigerungen gekauft.[...] eine inzwischen schon wieder verkauft,[...] auch im Wert erheblich gestiegen.


    Da es sich nicht danach anhört, dass die verkaufte Wohnung die letzten drei Jahre selbst genutzt wurde:
    Denk an die Steuererklärung für die Spekulationssteuer ... wenn Du die vergisst, können die Deine letzten 10 Steuerjahre komplett aufrollen.