Beiträge von Archie-Verschnitt

    Silverbug,


    es würde Dir bestimmt großen Spaß machen, eine Goldmünze für einen Freund
    als echt zum Verkauf einzustellen, die sich hinterher als unecht entpuppt, wo
    Du Dich dann strafrechtlich wegen Betrugs verantworten und die Kaufsumme
    an den Käufer zurückzahlen musst, während der ach so gute Freund dann be-
    hauptet, Dir eine echte Münze gegeben zu haben. Wenn Du obendrein die AGB
    verletzt hast, von denen Du ja nichts hältst, sehen Deine Karten noch schlechter
    aus. Nur ein Beispiel von vielen.


    Grüße

    Wenn die zitierte Regel stimmt, ist die Bedingung, dass man sowohl das Objekt im
    Eigentum als auch im körperlichen Besitz haben muss.


    Die beiden Begriffe Besitz und Eigentum sind durch "und" verbunden.


    Es könnte sich im anderen Falle um gestohlenes Gut handeln. Geschäfte
    über Dritte, für Dritte sind also nicht erlaubt und stellen die verbotenen
    Kommissionsgeschäfte dar. Bei gestohlenem Gut könnte man noch für
    Hehlerei belangt werden als Käufer. Außerdem kann der Käufer kein Eigen-
    tum an der Sache erlangen, die der Verkäufer selbst nicht im Eigentum hat.
    Grüße


    Das mindeste, was man bei egal welchen Geschäften haben
    muss, ist eine ladungsfähige Adresse :
    z.B. in den EU-Ländern bei Firmen : postalische Adresse,
    Handelsregister-Nr., Identifikations-Nr. (die ich über die
    EU-Suchmaschine mit einer anderen geliehenen überprüfe),
    die abgekürzte Rechtsform, z.B. GmbH oder s.à r.l.,
    dazu die ausgeschriebene Form société à responsabilité
    limitée, das Kapital dieser GmbH, den Sitz der Firma, den
    identischen Auftritt dieser Firma mit allen Angaben im
    Internet.
    Mir wurde gerade eine Reise storniert durch ein Unter-
    nehmen mit ca. 20 Filialen im Land, das mich eine Bestellung
    per Fax unterschreiben lassen wollte, wo mein Vertrags-
    partner eine E-mail-Adresse gewesen wäre. Nicht einmal
    der Name der Reiseagentur stand auf dem Briefkopf. Das
    machen die schon jahrelang so, ohne dass es den Kunden
    oder dem Geschäftsführer bisher aufgefallen wäre. Auf
    meine Fax-Anfrage nach dem Absender mit kompletter
    Adresse und obigen Angaben fehlte dann immer noch die
    ausgeschriebene Rechtsform, das Kapital, der Sitz der
    GmbH, der im gelben Telefonbuch anders als im Internet
    dargestellt wurde, die HR-Nr. Dann habe ich das Kapital
    recherchiert und auf dem Formular eingesetzt, zur Freude
    der Angestellten.
    Eine belgische Firma, die mir gegen meinen Willen seit Jahren
    eine Broschüre von Büromöbeln zusendet, habe ich sowohl
    bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Steuerbehörde
    in B angezeigt. Die Recherche zu 3 unklaren Absendern hat
    mich viel Zeit gekostet.
    Als Anschauung mag der IT-Auftritt der Bank of Africa dienen:
    http://www.bank-of-africa.net/home.htm
    Die Bank gibt es überhaupt nicht, sie hat keine Adresse etc.
    Nur die Köpfe des angeblichen Direktoriums sind abgebildet.
    Von anderer Stelle bekommt man dann ein betrügerisches
    Angebot mit Bezug auf diese Bank von einem mir nicht be-
    kannten italienischen Diensteanbieter. Den habe ich auf
    dieses Betrügerkartell hingewiesen.
    Es scheint niemand zu geben, der die BoA vom Netz nimmt.
    Das Dreisteste ist noch der Verweis auf die betrügerische
    419-er Nigerian Connection !


    Grüße

    Eine Ltd. ist normalerweise keine amerikanische Rechtsform und
    sollte schon stutzig machen. Es ist ein Begriff aus Großbritannien,
    dessen Gesetze in den Cayman Islands gelten.
    Wie man eine in Denver gegründete Firma unter Chapter 11 dort
    in die Insolvenz schicken kann, ich glaube sogar mit dem "Ltd." am
    Namen, während dieselbe Firma in den Cayman Islands beheimatet
    ist, ist mir ein Rätsel.
    Diese wurde auf dieser Off-shore-Insel danach dann auch zwangs-
    liquidiert durch die englische Rechtssprechung.
    Apex Silver Mines ist weiter, bzw. wieder in den USA tätig. Die
    Nachfolgerin GOLDEN MINERALS hat angeblich alle Anlagegüter
    außer San Cristobal übernommen. Die 65% Anteil von Apex an San
    Cristobal wurde wegen deren Geldmangel für 27,5 Millionen $ Bar-
    geld übernommen, während der Anteil von 35% vorher noch für
    224 Millionen an Sumitomo verkauft werden konnte.
    Immer wenn "off-shore" im Spiel ist, kann man mindestens von
    Steuerhinterziehung ausgehen, die aber in der Regel nicht den
    Aktionären zugute kommen soll. Häufig kommt auch noch Betrug dazu,
    da die Rechtslage in solchen Steuerparadiesen wenig transparent
    ist und man kaum gerichtliche Chancen dort gegen die Leute hat.


    Wie ein solcher Fall funktioniert, ist mir ein Rätsel. Sind die
    Aktionäre der Apex enteignet worden oder sind sie es noch ?
    Laut Link hätten sie vorher benachrichtigt werden müssen.
    Der Vorstand Clavenger hat von 10-12/2007 für $ 117.857,-
    Apex-Aktien verkauft (16 Monate vor der Insolvenz) zu Preisen
    zwischen 16,78 $ und 19,60 und von 8/09 - 10/10 für $ 256.773
    Aktien der Nachfolgerin GOLDEN MINERALS zu Preisen zwischen
    3,42 und 8,90 $ gekauft, die letzte Position zu 18,50 $.


    Wer also Gewinne machen will mit solchen Aktien, der verfolge
    am besten die in den USA veröffentlichten Insiderkäufe und-
    verkäufe und mache es denen nach. Auf gar keinen Fall sollte
    man zu einer Zeit einsteigen, wenn die Vorstände schon aus-
    steigen.


    http://www.sec.gov/cgi-bin/own-disp?action=getowner&CIK=0001305268


    http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/cik.htm


    http://www.sec.gov/investor/pubs/bankrupt.htm


    Grüße

    Was haben sie denn mit euch alten Aktionären unter "chapter 11"
    gemacht ?
    Haben eure Banken euch wenigstens über die Pleite aufgeklärt
    und eure Forderungen angemeldet ?
    Wie kommen die früheren Anlagen (assets) aus der Konkursmasse
    einfach so in die neue Gesellschaft ?
    Oder war die Pleite vorgetäuscht ?


    Grüße

    Milly
    In dieser 12er-Größe finde ich meine Beiträge schneller wieder.
    Außerdem wird gleichzeitig fett gedruckt, was es für mich
    lesbarer macht. Eure hellen 10er-Schrifttypen erschweren mir
    das Lesen.


    Im Nachgang zu meinem Beitrag würde ich gern die Frage an
    dieses Forum stellen :


    Von welcher Börse oder von welchem Flohmarkt besorgen
    sich denn unsere Banken die Minenaktien aus Kanada ?


    Wie ist es möglich, dass meine Bank von welcher anderen
    vorgeschalteten Stelle mir die falsche Info über die Teilnahme-
    berechtigung an der Kapitalerhöhung durchreicht und danach
    ohne Prüfung agiert ?


    Unterliegen die Aktien aus dem Ausland nicht der deutschen
    Börsenaufsicht ?


    Grüße

    Seltsamerweise gibt es die Hochflieger immer nur bei den
    Kanadiern.
    Diese Minenaktien werden in der Regel in den USA gar nicht
    zugelassen. Sogar den ausländischen Banken wird verboten,
    diese Aktien an US-Bürger zu verkaufen - mit gutem Grund.
    Unsere Börsenkontrolle bei diesen Aktien funktioniert nicht.
    Deshalb sucht sich diese Gründerclique, deren Namen immer
    wieder in Neugründungen auftauchen, nachdem die alten
    Gesellschaften zu Pennystocks verkommen sind, die dummen
    deutschen Zocker als Opfer aus.
    Mit der geringen Anzahl frei handelbarer Aktien könnte man
    schon in diesem Forum allein den Aktienkurs manipulieren mit
    solchen Beiträgen wie diesen.
    Die gefälschten Bohranalysen werden schon betrügerisch mit
    dem Ziel veröffentlicht, den Kurs zu treiben. Das sind nie
    neutrale Berichte, sondern die der Vorstände, die keine
    Behörde kontrolliert. Wer geht auch in unwegsame Regionen
    in den Anden z.B., um das wahrscheinlich inexistente Schürf-
    gut zu analysieren und zertifizieren ?


    Wer sich an den kriminellen Machenschaften beteiligen will,
    nur zu.
    Wer nicht allzu gierig ist und beim doppelten Kurs verkauft
    und nicht auf den dreifachen und vierfachen wartet, kann
    gute Geschäfte machen, natürlich immer auf Kosten vieler
    deutscher Opfer am Ende der Manipulationen, während sich
    die kanadische Clique die Taschen vollstopft.
    Man muss wahrscheinlich nicht einmal die Leerverkäufe für
    die Kurstreiberei bemühen.
    Ich habe selbst eine dieser Firmen über meine hiesige Banken-
    aufsicht bei der kanadischen Aufsichtsbehörde wegen Fälschung
    und Unregelmäßigkeiten angezeigt. Selbst die im Netz einge-
    stellte Bilanzprüfung einer renommierten Wirtschaftsprüfungs-
    gesellschaft war ohne Unterschriften der Prüfer, was hier in
    Luxemburg bei einer Tochter derselben Gesellschaft nicht
    möglich ist.
    Man hatte mir anlässlich einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe
    neuer Aktien meinen alten Bestand dadurch wertlos gemacht,
    dass ich als angeblich nicht teilnahmeberechtigter Aktionär
    für die eingetauschten Bezugsrechte keine Käufer gefunden
    habe. Gemäß Auskunft meiner verwahrenden Bank durften
    lediglich Aktionäre mit Wohnsitz Kanada (mit Ausnahme von
    Quebec ? !! ) und den Cayman Islands !! an der Kapitalerhö-
    hung teilnehmen. Das aber war eine Lüge, denn die in der
    Netzseite befindlichen AGB machten diese Einschränkung
    nicht. Da ich rechtzeitig vor Löschung der AGB diese noch
    ausgedruckt hatte, wurde mir der Schaden durch meine
    Bank durch Wiedereinstellung der korrespondierenden neuen
    Aktien ersetzt.
    Keine Bank und keine Aufsicht scheint diese Machenschaften
    zu kontrollieren.


    Grüße

    Es ist richtig, dass Forderungen bis zu einem gesetzten,
    veröffentlichten Termin anzumelden sind, die dann nach
    Rang (Steuer, Sozialversicherung zuerst etc.) und Konkurs-
    masse anteilig an die Gläubiger desselben Ranges verteilt
    werden, jedenfalls in Luxemburg.


    Ich habe 30 Jahre gültige Vollstreckungsbefehle wieder
    aufleben lassen - die meisten Gerichtsvollzieher kümmern
    sich nach den ersten erfolglosen Versuchen nicht mehr darum -
    als ich die Schuldner in Rente vermutet habe.


    Die Rentenanstalt gibt Auskunft bei Vorlage eines VB, ob
    der Schuldner Rente bezieht und führt in erlaubten Raten
    die Schuld an den Gläubiger ab.


    In einem Falle war der Schuldner schon Rentner, aber auch
    schon wieder verstorben. Da habe ich mir überlegt, ob ich
    die Erben, die ein eventuelles Erbe angenommen haben, zur
    Kasse bitten soll. Nach Recherche im entsprechenden Register
    habe ich wegen Aussichtslosigkeit dann darauf verzichtet.


    Seit 2004 laufen hier Zinsen von der geschuldeten Summe, die
    aus dem halbjährlich vom Staat festgesetzten Zinssatz, z.B.
    4,5% + 7% für für diese Fälle vorgesehenen Festzinssatz. Bei
    11,5% lohnt sich schon einmal das lange Warten bis hin zu den
    Erben.

    Tilo,


    ich glaube, du hast nicht so richtig gelesen und verstehst den
    Unterschied nicht zwischen gefälschten Münzen, die keine Zahlungs-
    mittel sind und solchen, die es sind.


    Im ersteren Fall ist das eine Angelegenheit zwischen zwei Privat-
    parteien, im anderen Fall ist Falschgeld von Amts wegen mit Sonder-
    gesetzen zu verfolgen und zu bestrafen.


    Die Bucht würde dann erklären müssen, warum sie als Hehler
    aufgetreten ist.


    "Kopie" auf die Rückseite von nachgemachten in Verkehr befind-
    lichen Zahlungsmitteln zu drucken, entlastet den Fälscher nicht.


    Selbst wenn ein nachgemachter Krügerrand denselben Inhalt
    eines vom Staat geprägten hat, bleibt es ein Fälschungsdelikt.
    Die Prägung von Zahlungsmitteln ist selbstverständlich Monopol
    des Staates.


    Ich kann mit deinem Link nichts anfangen. Replica bedeutet
    immer eine Nachbildung, selbstverständlich nie von noch
    gültigen Zahlungsmitteln.


    Mit deiner Realität kann ich nicht viel anfangen.


    Grüße



    Ich glaube nicht, dass man eine offizielle Münze, egal wie,
    nachmachen kann. Es wäre immer eine Geldfälschung, die
    illegal in Verkehr gebracht wird. Der Käufer würde vielleicht
    nicht einmal das Eigentum daran erwerben können, sondern
    müsste den Verlust der Konfiszierung als Schadenersatz
    beim Verkäufer gerichtlich geltend machen.


    Der Verkäufer würde eine Gefängnisstrafe riskieren und
    den materiellen Wert verlieren.


    Wenn es sich hier tatsächlich um Falschgeld handelt, könnte
    einer von Euch diesen Hinweis nicht an die Bucht melden ?


    Das Wort "Auflage" ist so geschickt platziert, dass sich der
    Verkäufer damit herausreden könnte, er habe die Stückzahl
    vergessen dahinterzusetzen !


    Grüße


    Chefboss,


    warum sträubst Du Dich gegen eine kostenlose Tauchwägung,
    die Du zu Hause selbst machen kannst. Bei 93 g Schmuckgewicht
    muss man noch nicht einmal eine Feinwaage haben.
    Nenn uns hier einfach das von dem kompletten Armband ver-
    drängte Gewicht an Wasser bzw. die verdrängten ml.


    Halbedelsteine, die ich allerdings nicht gesehen habe, kann
    man über deren spezifisches Gewicht herausrechnen. Ein Brillant
    von 1 Karat z.B. wiegt 0,2 g und hat ein spez. Gewicht von 3,52g/cm3.


    Der erste nachgewiesene Fall von Goldfälschung mit Hilfe der Tauch-
    wägung ist schon ca. 2.250 Jahre alt (Archimedes: Heureka, Krone des
    Heron ( ? ), des Herrschers von Syrakus).


    Ebenso lange werden auch schon in der Türkei und anderswo Gold
    und Antiquitäten gefälscht. Dort gibt es weniger Skrupel und Kon-
    trollen als bei uns. Vor allen Dingen werden Touristen fast immer
    angeschmiert.


    Du kannst Dein Armband kostenlos einem Pfandleiher zum Ankauf
    vorlegen. Du musst es anschließend ja nicht verkaufen.


    Sind Teile des Armbands hohl und hermetisch geschlossen ?


    Grüße

    Die meisten dieser Aktien dürfen nicht an Amerikaner verkauft
    werden, auch nicht in Übersee. Das steht in den AGB. Die Banken
    müssten haften, wenn sie es trotzdem täten.


    Wahrscheinlich wissen die USA um das Risiko und wollen ihre
    Staatsbürger vor der Abzocke schützen. Warum tut D das nicht ?


    Grüße

    Wenn es schon Bilanzen gibt, die dem Handelsregister ein-
    zureichen waren, dann schau lieber dort nach als dem BlaBla
    der Prognosen des Vorstands zu vertrauen.


    Minenaktien beim IPO oder noch preiswerter kurz danach
    einkaufen und bei verdoppelten oder verdreifachten Preisen
    wieder abstoßen, bevor die Gründer-Clique beim Vierfachen
    aussteigt und die Aktie auf ewig platt macht !


    Grüße


    Tilo,


    Du hast Recht mit Deinem Einwand zur Logik betreffend
    die Schneelasten. Zwar wird vom Eigengewicht der Hallen-
    materialien gesprochen, aber dieses wohl nicht (mindestens
    für mich sichtbar) über die Höhe des Standorts in die Rech-
    nung einbezogen.
    Natürlich ist mir die Unverhältnismäßigkeit mit dem von
    mir angeführten Beispiel einer Person, die 1.000 m höher
    22 g weniger wiegt, aufgefallen, bin aber darüber hinweg
    gegangen.
    Richtig ist, dass die Baustatik wohl entsprechend den größeren
    Schneelasten in den Bergen ausgelegt sein muss. Der Einsturz
    in ? war möglicherweise der Anlass für diese neuen Vorgaben:


    http://www.iaks.info/documente/upload/veranstaltungen/
    managementtagung.06/Funger.pdf (diese Zeile in Adresszeile
    dazu setzen)

    Die Gewichtsthematik hat alle hier im Forum restlos
    überfordert, weil es keinen Beitrag gibt, der 100 %
    komplett und korrekt ist.


    Die meinen und anderer Leute Schulabschluss bemühen
    wollen, um die mangelnde Bildung in einem Fach, das
    nur studierten Physikern vorbehalten sein sollte, zu
    bemängeln, überschätzen sich selbst maßlos und haben
    keinen Bezug mehr zur normal notwenigen Allgemein-
    bildung.


    Was ist das für eine Diskussionskultur, wenn ich mit einer
    Aussage (1 Mensch wiegt in 1.000 m Höhe 22 g weniger auf
    der Federwaage) auf eine entsprechende Erklärung (10 kg
    sind immer 10 kg) antworte und der Schreiber nach mir
    (Cyber-didi) ignoriert meinen Beitrag, um dasselbe wie
    der erste Teilnehmer (nunmehr 1 kg = ist immer 1 kg)
    zu behaupten. Ich würde erwarten, dass man meine Aus-
    sage dann als falsch begründet, wenn sie denn falsch ist.


    Wenn deutsche Bauvorschriften bei Eislaufhallen in 300 m
    Höhe über NN eine mögliche Schneelast auf 75 kg/m2 und
    bei 800 m auf 125 kg/m2 bei gleicher Baustatik begrenzen,
    macht das ja irgenwie eine physikalische Aussage.


    Wenn ich ein auf 1 kg in Höhe Normal Null geeichtes Gewicht
    auf 1 km Höhe mitnehme und dort mit der Federwaage messe,
    wird es weniger als 1 kg wiegen. Richtig oder falsch ?


    Alle öffentlichen Eichvorgänge in D richten sich nach dem Ur-
    Gewicht in Sèvres und der danach geeichten Kopie in Braun-
    schweig, wobei ortsabhängige Federwaagen in D nach dem
    Erd-Beschleunigungswert des 45,5. N Breitengrades einheitlich
    feinajustiert werden, während festinstallierte öffentliche
    Federwaagen nach einer Tabelle auch nach anderen Breiten-
    graden in D ajustiert werden, damit z.B. die in Braunschweig
    hinterlegte Gewichtskopie nicht etwa in Flensburg mehr als
    in München auf einer öffentlichen geeichten Waage wiegt,
    wobei die auf 45,5° justierte Federwaage in Flensburg die
    Braunschweiger Gewichtskopie mit mehr Gewicht ausweisen
    würde.


    Trotz Eichung in D würde das Braunschweiger Gewicht in der
    Schweiz ein anderes Gewicht auf die geeichte Waage bringen,
    da NN dort etwa einen halben Meter von NN in D abweicht, das
    sich nach Amsterdam bemisst, während die Schweizer sich nach
    Genf und Marseille richten, die sich am Mittelmeer ausrichten.
    Eine von beiden Ländern über die gemeinsame Grenze gebaute
    Brücke musste vor dem Treffen der beiden Bauteile über der
    Grenze korrigiert werden. Selbst die ganzen Profis auf beiden
    Seiten wussten das nicht vorher.


    Selbst je nach Tageszeit, Tagesgang, Jahreszeiten und Jahres-
    gang können die Luftdrücke bis zu einer to pro m2 bei einem
    Druck von durchschnittlich 10 to/m2 NN abweichen. Der niedrigste
    1958 je gemessene Druck betrug 856 hPa in einem Taifun auf
    Okinawa, der höchste 2001 in der Mongolei je gemessene Druck
    betrug 1.085,7 hPa.


    Aprilwetter und Altweibersommer haben ihren eigenen Luftdruck.


    Cyber-didi, wenn Du Dich quer auf die Federwaage legst und damit
    die Last näher zum Erdmittelpunkt verlagerst, wirst Du um gemessene
    Bruchteile schwerer werden. Richtig oder falsch ?


    Alles klar ?


    Grüße