@ Ouro1
Die Sabi ist aus 97 ;-), bleibt aber - nach meinem Verständnis - weiter MwSt-frei, da der Krüger im Amtsblatt für MwSt befreites Anlagegold explizit aufgeführt ist und die von Dir genannte Regel nur auf dort nicht genannte Goldmünzen angewandt wird.
ok 1997 Danke für den Hinweis
Goldmünzen im EU Amtsblatt sind MwSt befreit ... soweit sie die Voraussetzungen (...) erfüllen
War eine Goldmünzen die > 1,8 fache des Goldpreises kostet, nicht schon immer MwSt pflichtig, weil sie nicht alle Voraussetzungen für die Grundlage der Befreiung im EU Amtsblatt erfüllt?
> min. 900 fein
> nach 1800 geprägt
= offizielles Zahlungsmittel im Herstellerland
< 180% vom Gold-Spot Preis
oder denkst Du, dass ALLE Münzen in der Liste MwSt befreit sind, auch wenn sie die Kriterien nicht erfüllen?
Was ist maßgebend? Den Punkt möchte ich mit einem Zöllner gar nicht diskutieren müssen ...
Kriterien müssen trotz Listung im EU Amtsblatt trotzdem erfüllt werden?
Oder reicht die Listung im EU-Amtsblatt aus?
z. B. bei der Sabi Sabi?
http://de.wikipedia.org/wiki/Anlagem%C3%BCnze
Entscheidend ist ja der Punkt
b) es wird davon ausgegangen ...
und
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. (...)
Geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates (...)
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen und nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Münze muss (...)