Verstehen ist wohl auch nicht deins.Ich habe nicht geschrieben das Euro Sondermünzen anderer Länder hier Zahlungsmittel sind, sondern das jede Kassiererin geschult werden müsste diese zu erkennen und nicht als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen.
Das wäre aber das gleiche Argument - alleine von den (im kompletten Euroraum gültigen) Gedenkzweiern gibt es hunderte verschiedene. Die muss man nicht alle kennen, es reicht ja, wenn man prüft, ob "2 Euro" draufsteht. Könnte man mit deutschen Sondernmünzen auch machen. Einfach schauen, ob "Bundesrepublik Deutschland" und "x Euro" draufsteht.
Juristisch ist es trotzdem so, wie ich geschrieben habe. Das wurde auch anderweitig schon rauf- und runterdiskutiert. Spaßeshalber kannst Du ja mal ins Münzgesetz schauen und versuchen, die Obergrenze von 200 Euro mit maximal 50 Münzen "normalem Umlaufgeld" zu erreichen. Deutsche Sondermünzen sind nunmal gesetzliche Zahlungsmittel.
Allerdings ist es eine andere Frage, wieviel Ärger und Mühe man sich machen möchte, im Geschäft auf sein Recht zu bestehen, mit Sondermünzen zu zahlen. Entweder, der Angestellte ist selbst interessiert und "sackt" die Münze gleich privat ein, oder aber Dir hörst: "Was ist das denn? Sowas nehmen wir hier nicht", bzw. "Ja, ich weiß, aber ich habe kein Fach für 20-Euro-Münzen in der Kasse."