Das Gericht müßte ergründen, welche tatsächliche Willenserklärung hinter der Aussage "versicherte Versand" steckt. Der Verkäufer will erklären, dass er das Versandrisiko trägt. Der Käufer will erklären, dass er eine getrennte Versicherung bei einer dritten Partei will. Der Verkäufer hat dabei die schlechteren Karten. Als Gewerbetreibender/Kaufmann hat er mehr Pflichten als ein einfacher Kunde und müßte demnach wissen, dass "versicherte Versand" eine irreführende Werbung (unlauterer Wettbewerb) ist. Sollte er trotzdem "versicherte Versand" angeben, so kann man davon ausgehen, dass diese Angabe bewußt erfolgt und er tatsächlich eine Verischerung bei einer dritten Partei anbietet. Das Gericht muß dieser Argumentation nicht folgen. Es ist aber wahrscheinlicher als der umgekehrte Fall.
Ich denke man muss zwei Sachen sehr voneinander trennen.
1) Ist der Kaeufer betrogen worden ? D.h. wurde ihm ein versicherter Versand vertraglich zugesichert und verkauft, obwohl dieser gar nicht nicht stattfand ?
2) Betreibt der Verkaeufer unlautere Werbung ?
zu 1) Hierbei zaehlen nur Versicherungen, wo der Kaeufer direkt Vertragspartner der Versicherung ist, denn eine Haendlerversicherung und Haendlerhaftung ist nicht gleichwertig. Wenn der Kaeufer sich vor Bezahlung der Versandkosten nicht schriftlich diese Versicherung hat nachweisen und sich von der Werbung hat blenden lassen, ist das m.E. sein Versaeumnis, und er kann keinen Schadensersatz geltend machen. Er kann dann hoechstens 2) verfolgen. Wurde ihm jedoch eine Versicherung nachweislich verkauft, die gar nicht existierte, dann waere es Betrug.
Eine zu 2) Es muss geklaert werden, ob ein Versand bei Haendlerhaftung oder Haendlerversicherung (wo der Vertragspartner alleinig der Verkaeufer ist) als "versicherter Versand" beworben werden darf. Haendlerhaftung oder Haendlerversicherung ist keineswegs gleichwertig mit einer Versicherung. [Im Schadensfall kann sich nur der Verkaeufer mit seiner Haendlerversicherung an die Versicherung wenden und Leistung verlangen. Dabei ist noch lange nicht garantiert, dass die Summe an den Kaeufer weitergeleitet wird. Der Kaeufer wird dabei zum Bitsteller beim Verkaeufer und muss notfalls die Weiterleitung der Leistung des Versicherers an den Kaeufer einklagen, der zwischenzeitlich auch insolvent gehen kann (solche Verfahren koennen Jahre dauern).]
Letztendlich koennter der Verkaeufer sich auch rechtfertigen, er biete echte Versicherungen an und kann das auch nachweisen, werbe daher voellig legal mit der Bezeichnung "versicherter Versand". Allerdings hat der Kunde vor Zahlung der Versandkosten den Versicherungsnachweis nicht explizit eingefordert und der Haendler liefert dann nur mit Haendlerhaftung automatisch zum selben Preis (der Kaeufer schlaegt sozusagen einen Bonus aus).
Ich denke, Kaeufer sollten hier vorher genau hinschauen. Wenn ein "versicherter Versand" versprochen wird und der Kaeufer besteht auf eine echte Versicherung, sollte sich der Kaeufer den Versicherungsnachweis vor Zahlung schriftlich bestaetigen lassen. Andernsfalls muss er mit lediglich Haendlerhaftung rechnen.