Beiträge von Tollar

    - Wo sind namhafte Hersteller von Speicherelementen (Batterien). Hier meine ich eher kleinere Unternehmen mit solider Kapitalbasis und gutem Unternehmenskonzept, keine
    Konzerne

    Reine Lithium-Player scheint es nicht viele zu geben. Entweder grosse Konzerne, Breitband-Batterie-Hersteller oder Technologiefirmen mit mehreren Ausrichtungen.


    Was es aber so gibt:


    Lithium Technology Corp - 100% Eigner der GAIA Akkumulatorenwerke GmbH. GAIA liefert Muster an VW fuer das neue Hybridmodel. Ausserdem Batterie-Lieferant fuer den hybriden Super-Sport-Wagen Apollo. Zwar ein Pink-Sheet, doch wegen der Produktion in Deutschland aeusserts interessant positioniert (VW und Daimler haben Elektro-Autos fuer 2010 angekuendigt).


    Valence Technology - Hersteller von Lithium-Phosphat-Batterien. Lieferant fuer Segway und eine Prius-Plug-in-Loesung.


    Hallo - wenn man keine Ahnung hat - *********
    Eine GmbH haftet mit ihrem Stammkapital - wenn man als GmbH kreditwürdig sein will dann hat man mehr als die erforderliche Summe... meine GmbH bei der ich angestellt bin hat mehrere Millionen Stammkapital! Also laß mal die 25.000 Euro im Ärmel - ist kein Argument!



    - Mann oh Mann :wall: Binsenweisheiten so weit der Browser anzeigt! :P

    Du sagst es. Aber diese Binsenweisheit bestreiten hier einige vehement.


    Ob der e-bay-Verkaeufer wirklich Millionen an Stammkapital hat, muss man erst recherchieren oder der Verkauefer schickt das freiwillig and den Kaeufer raus. Ohne aktuellen Handelsregisterauszug kann man nur von 25.000 EUR ausgehen.

    Versprochen und extra bezahlt (=Kaufvertrag) wurde aber der Transport der Ware als "versicherter Versand". Der Versand fand aber nicht versichert statt, wie Du selber schreibst (Aufkleber fehlte). Dass da Paket nicht verloren gegangen ist, aendert daran wenig.


    Also NEGATIVE BEWERTUNG waere hier sogar gerechtfertigt.

    Ich verstehe unter einem Geschäft, dass Ware gegen Geld getauscht wird. Somit wurde das Geschäft völlig korrekt abgewickelt.


    Was jetzt im Schadensfall passiert wäre ist reine Diskussionstheorie und daher für das Geschäft nicht relevant.


    Gesetzlich geregelt hatte der Käufer einen Schadensersatzanspruch den er nicht in Anspruch nehmen konnte....und DAS dann im nachhinein auch noch bewertet :wall:

    Zum Geschaeft gehoerte ganz klar Ware und Art des Versands. Das Nicht-Erbringen einer Leistung (Versicherungsleistung) ist auch ohne Schaden gerichtlich relevant !

    Diese Gesetze betreffen aber auch gewerbliche Verkäufer (derjenige haftet mit seinem Privatvermögen...was Geschäftsführer von irgendwelchen Gesellschaftsformen nicht unbedingt machen)....


    Auf was ich hinaus wollte: Ich sehe persönlich keinen Unterschied, ob ich ein Geschäft mit einer one-mann-firma mache oder mit einer Gesellschaft....solange es nicht zum Schadensfall kommt sowieso nicht...

    Das Versicherungsrecht gilt nicht bei der GmbH als Geschaeftspartner, weil die GmbH keine Versicherung ist. Somit haette ein Geschaedigter wesentlich schlechtere Karten.


    Die Versicherung, ein in der Verwendung geschuetzter Begriff, ist eine Leistung, die ein GmbH oder GbR nie erbringen kann. Dass es in den meisten Faellen nie zum Schaden kommt, aendert daran wenig.

    Eine Versicherung ist nicht ZWINGEND eine AG.....ja nee Auflagen..schon klar...komisch das das bei den Landesbanken nicht funktioniert... :hae:


    Sorry für top-offic...ich möchte eigentlich nur mal darstellen, dass es keine 100% Sicherheit gibt......und das eigentlich ein Ebay-Geschäft was funktioniert hat auch entsprechend bewertet werden sollte.....oder eben keine BW abgegeben wird...neutral oder negativ ist bei einem funktionierenden Geschäft meiner Meinung nach unnötig.

    Versicherungsgesellschaften in Deutschland sind nicht zwingend AGs, sondern auch VVaG oder der Staat, aber auf keinen fall eine GmbH oder GbR. 100% Sicherheit gibt es nirgends, jedoch aber stark unterschiedliche Qualitaet einer Schadensabsicherung.


    Von einem funktionierenden Geschaeft kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Teil der Leistung (Versicherung) fehlte.

    Das muss ich nicht, denn dafuer gibt es Aufsichtsbehoerden wie die Bafin, die ueber die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen im Versicherungs- und Finanzsektor wachen.

    Ok..sowas in einem Forum über Edelmetalle zu hören wundert mich etwas..wie Aufsichtsbehörden funktionieren sollte eigentlich jedem hier klar sein..genug Beispiele in jüngster Vergangenheit gibs ja ;)


    Aber no Prob...die Behörden machen das schon, gelle?


    Sorry für meinen Sarkasmus..ich meine das nicht böse....

    Ich habe Verstaendnis fuer diese Art von Sarkasmus, wenn es um Behoerden geht. Bei Behoerden gibt es unbestreitbar Ineffizienzen. Behoerden wachen lediglich ueber die Einhaltung von Gesetzen, sie machen diese nicht und sprechen auch nicht Recht. Die Gesetze haben aber Bestand vor jedem Gericht, bei Verletzung kann man auch direkt an der Bafin vorbei zum Staatsanwalt gehen, was auch passiert.
    Versicherungsgesellschaften werden fuer die Erfordernisse des Versicherungsrecht Kosten aufgebuerdet. Sollte die Bafin wirlich so ineffizient sein und die Gesetze waeren nur Makulatur und haelt sowieso keiner ein, waeren diese Gesellschaften schon laengst zur Stelle und haetten sich der wirtschaftlichen Nachteile entledigt, die eine GmbH oder GbR so nicht zu tragen hat.

    Wie kommsten darauf? Gibs dazu irgendwelche Rechtsprechungen?



    Im Schadensfall ist es doch völlig Latte WER dafür aufkommt, oder?

    Es ist eben nicht Latte wer aufkommt. Eine GmbH haftet mit 25.000 EUR, eine GbR mit Privatvermoegen, falls vorhanden. Eine Versicherung ist eine AG mit entsprechenden finanziellen Ruecklagen. Da ist immer genug Geld da, selbst im Worst Case.
    Dafuer gibt es sogar gesondertes Recht, naemlich das Versicherungsrecht. Schlussfolgernd jede Menge Urteile, oder gehe mal auf die Seiten der Bafin. Dort wird regelmaessig Gesellschaften die Berechtigung entzogen, Versicherungen oder Finanzgeschaefte anzubieten, weil sie die Auflagen nicht erfuellen oder verletzen.

    Und du fragst dann einmal im Jahr wenn die Beitragsrechnung eintrudelt nach der Rückversicherung der Versicherer (z.b. Münchener Rück) und verlangst den Business-Plan von denen?


    vonnullaufnix :wall:

    Das muss ich nicht, denn dafuer gibt es Aufsichtsbehoerden wie die Bafin, die ueber die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen im Versicherungs- und Finanzsektor wachen. Somit ist auszuschliessen, dass Versicherungspraemien von den Eigentuemern privat verkonsumiert werden. Bei einem gewerblichen Verkaeufer ist das nie auszuschliessen, da fuer ihn weder die Bafin, noch das Versicherungsrecht zustaendig ist.


    Also vor dem Schaden klug sein (ich spreche da leider aus Erfahrung).

    >>Jemand verkauft Risiko-Lebensversicherungen, die gar nicht existieren<<
    Wenn du der Versicherungsnehmer bist und der Versicherungsfall eintritt, dann tangiert dich das auch nicht mehr, denn da hast du ja den Löffel schon abgegeben.

    Unter Umstaenden nicht, aber die Angehoerigen tangiert das schon. Genauso koennte man das Beispiel fuer Hausrat, Haftpflicht, Kranken usw. ausdehnen.

    Muß man nicht zwingend trennen, da es um die Rechtfertigung einer neg.Bewertung geht. Der Witz ist ja, dass der Verkäufer sich aussuchen kann, welchen Fehler er gemacht ;-). Argumentiert er, er wollte nur die Händlerhaftung beschreiben und nicht versichern -> unlauterer Wettbewerb -> neg. Bewertung. Argumentiert er, es sei keine irreführende Werbung gewesen, hätte er versichern müssen -> Vertragsverletzung -> neg. Bewertung. Bei so einer Ausgangslage mit Klage zu drohen, ist dreist.

    Wenn es um die Bewertung geht, muss es nicht getrennt werden.


    Der Kaeufer kann aber unabaheangig davon eine Strafanzeige wegen Betrugs ins Auge fassen oder die Sache IHK, Bafin oder irgendwelchen Abmahnvereinen uebergeben. Dann ist die Trennung notwendig.


    Irgendwann werden dies Fragen sowieso Gerichte klaeren. Bis dahin sollte man als Kaeufer eben in Zukunft auf Nummer sicher gehen, d.h. Versicherungsbestaetigung vor Zahlung der Versandkosten schicken lassen.

    Das Verhalten des TE find ich -sehr milde ausgedrückt - "mies"!! Er hat sein Silber ja geliefert bekommen! Und dass sich der VK über die negative Bewertung ärgert ist auch verständlich.

    So geht es eben nicht ! Eine Versicherung ist lt. Werbung versprochen worden. Die Argumentation, es sei nichts passiert und alles glatt gegangen, ist nur eine unsinnige Ausrede. Andernfalls wuerde das Betrug Tuer und Tor oeffnen: Jemand verkauft Risiko-Lebensversicherungen, die gar nicht existieren und mit etwas Glueck kaeme er vor Gericht ungescholten davon, weil es nach Ablauf der Versicherungen zu keinem einzigen Leistungsfall gekommen ist. Kommt es zum Leistungsfall, haftet er zwar und muss aus eigener Tasche leisten, insofern er das kann oder er noch irgendwie greifbar ist. Bei einer echten Versicherungsgesellschaft ist das Risiko eines Leistungsausfalls um etliche Groessenordnungen geringer (wegen gesetzl. Auflagen und behoerdlicher Kontrolle des Versicherungswesens). Eine Versicherung ist eben eine besondere Leistung, fuer die man zahlt.

    Schon komisch, dass hier noch einige Leute das Verhalten des Verkäufers schönzureden. Wenn ich schon versicherten Versand anbiete, dann sollte der Versand auch wirklich versichert sein und diese Versicherung für den Käufer auch irgendwie nachvollziehbar sein oder?
    Bei 6,90 Euro DHl-Versand, der normalerweise nur bis 500 Euro versichert ist, ist das nicht der Fall und dem Käufer dann auch noch 25 Euros dafür abzuknöpfen ist schon frech;

    Zu einem Beschiss gehoeren immer zwei. Auch wenn der Beschissene im Recht ist, muss er erstmal zu seinem Recht kommen. Also lieber vor dem Schaden klug sein. Nur gegen Versicherungsnachweis liefern lassen, wenn man es wirklich versichert haben will. Wenn sich ein Verkaeufer da quer stellt, kauft man eben bei ihm nicht.

    Seit wann muss der Versicherer (in diesem Fall der Verkäufer) einen Nachweis dafür bringen? :hae: ..Es reicht doch wen er im Schadensfall haftet, oder?

    Versicherung ist eben nicht gleich Haendlerhaftung. Fuer Versicherungen gibt es gesetzl. Bestimmungen und staatliche Ueberwachung. Der Versicherer hat Auflagen , wie das vereinahmte Geld aus den Praemien angelegt werden darf. Andernfalls koennte jeder e-Bay- Haendler Risiko-Lebensversicherungen verkaufen, wobei er mit den vereinahmten Versicherungspraemien machen koennte, was er woellte. Im Leistungsfall koennte der "Versicherungsnehmer" nur gnaedig hoffen, dass der e-bay-Haendler genug Geld hat zu leisten. Zwar haftet der e-bay-Haendler, aber wo es nichts zu holen gibt ....

    Das Gericht müßte ergründen, welche tatsächliche Willenserklärung hinter der Aussage "versicherte Versand" steckt. Der Verkäufer will erklären, dass er das Versandrisiko trägt. Der Käufer will erklären, dass er eine getrennte Versicherung bei einer dritten Partei will. Der Verkäufer hat dabei die schlechteren Karten. Als Gewerbetreibender/Kaufmann hat er mehr Pflichten als ein einfacher Kunde und müßte demnach wissen, dass "versicherte Versand" eine irreführende Werbung (unlauterer Wettbewerb) ist. Sollte er trotzdem "versicherte Versand" angeben, so kann man davon ausgehen, dass diese Angabe bewußt erfolgt und er tatsächlich eine Verischerung bei einer dritten Partei anbietet. Das Gericht muß dieser Argumentation nicht folgen. Es ist aber wahrscheinlicher als der umgekehrte Fall.

    Ich denke man muss zwei Sachen sehr voneinander trennen.
    1) Ist der Kaeufer betrogen worden ? D.h. wurde ihm ein versicherter Versand vertraglich zugesichert und verkauft, obwohl dieser gar nicht nicht stattfand ?
    2) Betreibt der Verkaeufer unlautere Werbung ?


    zu 1) Hierbei zaehlen nur Versicherungen, wo der Kaeufer direkt Vertragspartner der Versicherung ist, denn eine Haendlerversicherung und Haendlerhaftung ist nicht gleichwertig. Wenn der Kaeufer sich vor Bezahlung der Versandkosten nicht schriftlich diese Versicherung hat nachweisen und sich von der Werbung hat blenden lassen, ist das m.E. sein Versaeumnis, und er kann keinen Schadensersatz geltend machen. Er kann dann hoechstens 2) verfolgen. Wurde ihm jedoch eine Versicherung nachweislich verkauft, die gar nicht existierte, dann waere es Betrug.


    Eine zu 2) Es muss geklaert werden, ob ein Versand bei Haendlerhaftung oder Haendlerversicherung (wo der Vertragspartner alleinig der Verkaeufer ist) als "versicherter Versand" beworben werden darf. Haendlerhaftung oder Haendlerversicherung ist keineswegs gleichwertig mit einer Versicherung. [Im Schadensfall kann sich nur der Verkaeufer mit seiner Haendlerversicherung an die Versicherung wenden und Leistung verlangen. Dabei ist noch lange nicht garantiert, dass die Summe an den Kaeufer weitergeleitet wird. Der Kaeufer wird dabei zum Bitsteller beim Verkaeufer und muss notfalls die Weiterleitung der Leistung des Versicherers an den Kaeufer einklagen, der zwischenzeitlich auch insolvent gehen kann (solche Verfahren koennen Jahre dauern).]
    Letztendlich koennter der Verkaeufer sich auch rechtfertigen, er biete echte Versicherungen an und kann das auch nachweisen, werbe daher voellig legal mit der Bezeichnung "versicherter Versand". Allerdings hat der Kunde vor Zahlung der Versandkosten den Versicherungsnachweis nicht explizit eingefordert und der Haendler liefert dann nur mit Haendlerhaftung automatisch zum selben Preis (der Kaeufer schlaegt sozusagen einen Bonus aus).


    Ich denke, Kaeufer sollten hier vorher genau hinschauen. Wenn ein "versicherter Versand" versprochen wird und der Kaeufer besteht auf eine echte Versicherung, sollte sich der Kaeufer den Versicherungsnachweis vor Zahlung schriftlich bestaetigen lassen. Andernsfalls muss er mit lediglich Haendlerhaftung rechnen.

    Ich hatte vor einigen Jahren einen aehnlichen Fall, allerdings in ganz anderem Zusammenhang. Der Bergriff "Versicherung" oder "versichert" ist in Deutschland mehr oder weniger in der Verwendung geschuetzt.
    Versicherungen anbieten darf nicht jeder. Es bedarf dabei Genehmigungen von Behoerden (z.B. Bafin). Der Verkaeufer muss den Versand mit einer echten Versicherung eines Drittanbieters decken lassen (sprich er ist Vermittler der Versichrung) oder er ist selbst ein Versicherer, wenn er den Produkt-Versand mit "versichert" bewirbt und das Teil des Vertages wird. Anderfalls darf er meiner Meinung nach nur mit "abgesichert" oder "Verkaeufer haftet bei Verlust" o.ae. werben bzw. das zum Bestandteil des Vertrags machen.
    Eine Versicherungsgesellschaft hat gewisse Ruecklagen zu bilden und steht unter staatlicher Aufsicht. Ausserdem muessen Versicherungen Versicherungsbedingungen genehmigen lassen und die gehoeren dann zum Vertragsbestandteil der Versicherung. Wenn der Verkaeufer also versichert, wo sind bitte die Versicherungsbedingungen ?
    Der Verkaeufer haftet zwar ohne Versicherung bei Verlust, allerdings koennte er in Insolvenz gehen, den Ersatz zeitlich verzoegern, oder einfach nicht leisten. Was den Kunden erwartet, haengt von den AGB und Vertragsklauseln ab. Sicher irgendwann muesste der Verkaeufer den Wert im Schadensfall ersetzten , aber man haette dann schlechtere Karten, als bei einer echten Versicherung. Das Versicherungsrecht gilt nur, wenn auch eine echte Versicherung vorliegt.
    Eine Haendlerhaftung ist also nicht gleichwertig mit einer Versicherung.

    Jungs, was nuetzen alle diese tollen Goldprognosen, wenn man gleichzeitig darauf hofft, dass es den Dollar "zerreisst". Das ist eine Wette gegen sich selbst, im besten Fall ein Nullsummenspiel. Wenn hier die tollen Goldprognosen im Minutentakt gepostet werden, muesst Ihr auch die Fahne fuer den Dollar hochhalten, andernfalls macht es keinen Sinn.

    Hitler zaehlt nicht, weil er Oestereicher war ?