Diese Art der Besteuerungen existieren seit Jahrzehnten, sie wurden 2001 nochmal verschaerft und bei allgemeiner Geldknappheit der IRS Kassen wird jetzt "jeder Stein umgedreht", wie selbst die US-Regierung offiziell verkuendete.
Geldtransaktion ab $10.000 innerhalb oder in und aus der USA werden von dem Banken dem IRS automatisch gemeldet. Bei Mitfuehren von Barmitteln ab diesem Betrag bei einer Ein- oder Ausreise muessen angemeldet werden (beides ist bereits innerhalb der EU bei aehnlich hohen Summen Vorschrift).
Allerdings, wenn man in den USA nie steuerpflichtig war, fallen meines Wissen auch keine US-Steuern an, denn das US-Finanzamt kann von in Deutschland lebenden Deutschen sicher keine Steuern eintreiben.
Ist man aus den besagten Gruenden in den USA noch steuerpflichtig, gelten relativ hohe Freibetraege (mehre Millionen US$) fuer die Erbschaftssteuer. US-Quellensteuer muss bei Steuerpflicht in den USA auf Dividenden von US-Aktien schon immer abgefuehrt werden, auch wenn sein Depot bei einer deutschen Bank (vorausgesetzt man hat das seiner Bank mitgeteilt) fuehrt und diese Aktien an einem deutschen Handlesplatz erworben hat und in Deutschland lebt.
Im Erbfall greift die Steuer erst bei Ueberschreiten der Millionen-Freibetraege, und natuerlich vorausgesetzt, man ist in den USA steuerpflichtig. Sicher ist das eine sehr spezielle Situation fuer Leute, die sehr hohe Erbschaften antreten und fuer die die US-Steuerpflicht gilt.